Besteuerung der Personengesellschaften in Kürze

Wie funktioniert die Besteuerung von Personengesellschaften?
 

Die Besteuerung von Personengesellschaften dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR in Norderstedt
 

Besteuerung Personengesellschaften
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt den Mandanten die Besteuerung von Personengesellschaften
Personengesellschaften gelten als eine gute Möglichkeit, unternehmerische Aktivitäten mehrerer Personen zu bündeln. Wenn Sie z.B. in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig werden wollen, sollten Sie bedenken, dass Sie ggf. mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) kann zumindest ein Teil der Gesellschafter seine Haftung auf die Einlage begrenzen und bei der Mischform GmbH & Co. KG ist die Haftung auf das Vermögen der geschäftsführenden GmbH beschränkt.
 
Personengesellschaften zahlen selbst keine Einkommensteuer. Der steuerliche Gewinn der Gesellschaft wird vom Finanzamt festgestellt und den Gesellschaftern zugewiesen. Diese werden dann nach ihren persönlichen Verhältnissen besteuert. Nur für Zwecke der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig.
 
Eine Besonderheit bei Personengesellschaften sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter. In diesen werden geschäftliche Beziehungen der einzelnen Gesellschafter zur Gesellschaft berücksichtigt und die Zahlungen hieraus gelten bei den Gesellschaftern als Gewinn aus der Gesellschaft.
 
Besteuerung Personengesellschaften
 
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Oktober 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

GESELLSCHAFTSFORMEN
 
 
Zu der Frage, in welcher Form das eigene Unternehmen aktiv sein soll,
 
gibt unser Beitrag "Gesellschaftsformen" Auskunft und Hinweise.
KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN UND DER JAHRESABSCHLUSS
 
Einen kurzen Überblick, was der Gesetzgeber unter Kleinstkapitalgesellschaften versteht und welche Besonderheiten es für die Jahresabschlüsse gibt, finden Sie auf der Seite "Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften".
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
GETRENNTE KASSE - AUFTEILUNG DER EINKOMMENSTEUER
Die Zusammenveranlagung von Eheleuten in der Einkommensteuer bringt steuerliche Vorteile. Damit eine getrennte Kasse auch in der Ehe möglich bleibt, besteht die Möglichkeit die Einkommensteuer "aufzuteilen", ohne die Vorteile zu verlieren. Wir rechnen Ihnen die entsprechenden Zahlen gern mit Ihrer Steuererklärung aus.
STEUERBERATUNG DIGITAL
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

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