alles kostet Einkommensteuer

Löhne, Gehälter, Zinsen, Mieten, Gewinne, Dividenden, Provisionen und auch Renten kosten Einkommensteuer

Gedanken zur Einkommensteuer im Juli 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Steuerberatung für GmbH Bilanz Jahresabschluss 67 Einkommensteuer
 
Der Steuerberater für Einkommensteuer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der E-Mail-Adresse office@counselor.de
 
beachtet jeden Tag für jeden Mandanten die Einkommensteuer
 
 
Mit der Einkommensteuer in Deutschland werden sämtliche Einkünfte von Menschen besteuert.
 
Und zwar betrifft es
 
1) jeden Menschen, der sein Einkommen in Deutschland versteuern muss,
d.h. er wohnt in der Bundesrepublik Deutschland oder hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder er ist Ausländer mit Einkommensteilen, die in Deutschland der Einkommensbesteuerung unterliegen.
 
2) keine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG, Genossenschaft, Verein o.ä.).
Die Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, die auch als Einkommensteuer der Gesellschaften bezeichnet wird.
 
3) Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG) nur insoweit, als dass mit den Vorschriften der Einkommensteuer die Gewinne der Personengesellschaften ermittelt werden.
 
Sofern man mit seinen Einkünften zur Einkommensteuer herangezogen wird, betrifft dieses Einkünfte
 
-aus Land- und Forstwirtschaft
-aus Gewerbebetrieb
-aus selbständiger Arbeit
-aus nichtselbständiger Arbeit
-aus Kapitalvermögen
-aus Vermietung und Verpachtung
und sonstige Einkünfte, wie Veräußerungs- und Spekulationsgewinne.
 
Jeder Steuerpflichtige hat eine Einkommensteuererklärung abzugeben, in der alle Einkünfte zusammen erklärt und zusammengerechnet versteuert werden.
 
Getrennte Steuererklärungen für Lohneinkünfte und Zinseinkommen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll, da sonst nicht alle im Gesetz festgehaltenen Steuererleichterungen und Freibeträge ausgenutzt werden würden.
 
Zu jeder der einzelnen Einkunftsarten sind im Einkommensteuergesetz vielfältige Regelungen niedergeschrieben, was als Einnahme und als Einkommen gilt und was als abzugsfähige Werbungskosten und Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig ist.
 
 
Um also die Einkommensteuer zu bearbeiten, zu planen und zu gestalten, muss man mit den einzelnen Einkünften beginnen und bei jeder einzelnen Einkunftsart klären, was steuerpflichtig und was steuerlich absetzbar ist.
 
Jeder Euro weniger Gewinn bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hat natürlich dann auch zur Folge, dass die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und letztlich auch das zu versteuernde Einkommen um einen Euro niedriger ausfällt.
 
 
Die Zwischensummen, wie Summe der Einkünfte, wie Gesamtbetrag der Einkünfte, wie Einkommen und letztlich auch das zu versteuernde Einkommen sind für verschiedene, weitere Berechnungen maßgebend. So richtet sich zum Beispiel die Abzugsfähigkeit von Spenden nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. genau wie auch die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen.
 
Wenn also die Summe der einzelnen Einkünfte feststeht, werden der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berechnet und abgezogen, und man erhält den Gesamtbetrag der Einkünfte.
 
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden dann die Sonderausgaben (z.B. Versicherungen und Spenden) und die außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgesetzt und man erhält die Zwischensumme "Einkommen".
 
Das Einkommen, vermindert um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist dann das zu versteuernde Einkommen.
 
Einkommensteuer einzelne Bereiche
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.
 
Von der tariflichen Einkommensteuer werden dann die gezahlten ausländischen Steuern abgezogen, die Gewerbesteueranrechnung vorgenommen, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt und eventuell das gezahlte Kindergeld wieder hinzugerechnet.
 
In dieser Berechnung hängen einige Abzugsmöglichkeiten von der Größenordnung einer anderen Position ab, so dass man bei der Einkommensteuer-Planung immer bis zum Ende rechnen sollte, bevor die Steuererklärung und die Steuergestaltung „chic“ zu nennen ist.
 
 
Sehr große Fallen lauern bei dieser Berechnung zum Beispiel in der Gewerbesteueranrechnung oder dem Abzug der haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese beiden einkommensteuermindernden Positionen wirken sich nämlich nur bis zu einer Steuerlast von 0,00 Euro aus und sind danach verloren.
 
 
Beispiel
Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 1.000 Euro, weil in diesem Steuerjahr Verluste aus Beteiligungen und zusätzlich viele Krankheitskosten angefallen sind.
Und es wurden für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in diesem Jahr 10.000 Euro bezahlt.
Die Steuerersparnis hierfür würde 2.000 Euro betragen, wirkt sich aber leider nur mit 1.000 Euro aus, da der Betrag der tariflichen Einkommensteuer zu klein ist.
Der Verlust beträgt in diesem Beispiel volle 1.000 Euro „Bargeld“, den man durch bessere und weitsichtigere Planung hätte vermeiden können.
 
Im vorgenannten Beispiel würde ein um etwa 3.000 Euro höherer Gewinn aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb die Nutzung der Steuerermäßigung ermöglichen, ohne dass es zu weiteren Liquiditätsbelastungen kommt.
 
 
Und angenommen, durch eine etwas intensivere Betrachtung der Rückstellungen oder der unfertigen Leistungen für dieses Steuerjahr, würde der Gewinn des Unternehmens um 3.000 Euro steigen, dann wäre im folgenden Steuerjahr, durch wiederum etwas intensivere Betrachtung der Rückstellungen oder der unfertigen Leistungen der Gewinn um 3.000 Euro niedriger, so dass nicht nur die Steuerermäßigung von 1.000 Euro gewonnen wäre, sondern zusätzlich auch noch eine Steuerersparnis im Folgejahr.
 
 
Die Einkommensteuer ist allerdings als Letztes zu planen. Zuerst sind die betrieblichen Steuern und die Jahresabschluss-Optik für die Bank zu betrachten, um die bestmögliche Rendite zu erzielen.
 
Dennoch ist die Einkommensteuer ein wesentlicher „Kosten- und Liquiditätsfaktor“, den man in der laufenden Liquiditätsplanung nicht unterschätzen sollte.
 
Solange Ihre Einkünfte nur aus Lohn- und Gehaltseinkünften bestehen, gilt es dennoch zu überlegen, was als Werbungskosten absetzbar ist.
 
Sollten Sie Gehalt von Ihrer eigenen GmbH beziehen, sollte die Höhe des Gehalts nicht nur in die Planung des GmbH-Gewinnes, sondern zudem auch in die Planung Ihrer eigenen Einkommensteuer einbezogen werden.
 
Wenn keine Planung der laufenden Einkünfte vorgenommen wird, kann es sehr schnell zu den oben gezeigten Verlusten kommen, die auch keinesfalls auf 1.000 Euro begrenzt sind.
 
Eine „Gesamtplanung“ der Einkommenssituation ist meines Erachtens nach immer sinnvoll im November eines Jahres, da man dann noch den Dezember zur Verfügung hat, um notwendige Maßnahmen und Schritte zu unternehmen.
 
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juli 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
 
 
 
Zur Einkommensteuer
 
finden Sie weitere Informationen, Hinweise und Gedanken in den folgenden Artikeln:
 
 
 
NEUESTE ARTIKEL
Wir veröffentlichen zu verschiedenen Themen auch in Zukunft immer wieder weitere Gedanken und Hinweise und werden auch künftig Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist, geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
EXISTENZGRÜNDUNG
Ein paar Gedanken zu den Fragen: "Wie mache ich mich selbständig?"
und "Was muss ein Gründer beachten?"
 
finden Sie in unserem Artikel "Existenzgründung".
IHR THEMA
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
WIE TEUER WIRD FEHLENDER VORSTEUERABZUG?
Für die betrieblichen Einkäufe hat der Unternehmer normalerweise eine Forderung gegen das Finanzamt auf Erstattung der gezahlten Vorsteuerbeträge.
Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden. Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel zu ermitteln.
 
DU BIST 4 PERSONEN
Wenn man einen Vertrag an vier unterschiedlichen Stellen unterzeichnen soll, ist man zeitgleich auch vier verschiedene Personen: >>> der GmbH-Gesellschafter, der GmbH-Geschäftsführer, der GmbH-Angestellte und der Vermieter der GmbH.
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie auf unserer Seite "Du bist 4 - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer".
KINDER IN DER EINKOMMENSTEUER UND ERBSCHAFTSTEUER
Einige Gedanken und Überlegungen zu dem Zusammenspiel von Steuern und Kindern, lesen Sie in unserem Artikel "Mit Kindern Steuern sparen".
 
Hierzu passen auch die Überlegungen im Beitrag "Ist ein Testament sinnvoll?".
GETRENNTE KASSE - AUFTEILUNG DER EINKOMMENSTEUER
Die Zusammenveranlagung von Eheleuten in der Einkommensteuer bringt steuerliche Vorteile. Damit eine getrennte Kasse auch in der Ehe möglich bleibt, besteht die Möglichkeit die Einkommensteuer "aufzuteilen", ohne die Vorteile zu verlieren. Wir rechnen Ihnen die entsprechenden Zahlen gern mit Ihrer Steuererklärung aus.
GESCHÄFTSFÜHRER - RECHTE UND PFLICHTEN - TEIL 1
Ausführlich bespricht der Steuerberater für die GmbH-Geschäftsführer in diesem Beitrag die Pflichten und Erfordernisse eines Geschäftsführers, die nicht nur in Hamburg Gültigkeit haben.
 
Gern können einzelne Fragen vom Steuerberater Hamburger Unternehmen im Beratungsgespräch erklärt werden.
KOMMANDITGESELLSCHAFT - DIE GRUNDLAGEN
Die Kommanditgesellschaft bietet durch den Aufbau dieser Personengesellschaft den Kommanditisten Haftungsschutz, und dennoch die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft, erklärt der Steuerberater für Hamburger Unternehmer.
 
Um unsere Website für Sie zu verbessern, erfassen wir anonyme Nutzungsdaten. | Mehr zum Datenschutz