Unfertige Leistungen und Unfertige Erzeugnisse in der Bilanz in Kürze

Wie behandelt man unfertige Leistungen und unfertige Erzeugnisse in der Bilanz?

Steuerberater COUNSELOR in einer Kurzübersicht über Unfertige Leistungen und Unfertige Erzeugnisse

Unfertige in der Bilanz
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt in einer Kurzübersicht die Unfertigen Leistungen und Unfertigen Erzeugnisse
Egal ob Sie Waren herstellen oder Dienstleistungen erbringen: Wenn Sie bilanzieren, stellt sich Jahr für Jahr die Frage, wie Sie die sogenannten unfertigen Leistungen und unfertigen Erzeugnisse zu bewerten haben. Bei unfertigen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen, die zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen sind, und unfertige Erzeugnisse sind Produkte, die Sie dann noch nicht fertiggestellt haben.
 
Diese müssen Sie mit den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten Kosten und dem Wert der verarbeiteten Rohstoffe bewerten. Sie können sie nicht als Forderungen in der Bilanz buchen, so dass sich lediglich der Unterschiedsbetrag zum Vorjahr auf Ihre Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Steuerlich ist ein späterer Gewinnanfall zwar oft positiv, allerdings gibt es manchmal auch gute Gründe für einen möglichst frühen Gewinnausweis (z.B. Kreditverhandlungen mit Banken). Schließlich beeinflussen auch Ihre vertraglichen Vereinbarungen die Bilanzierung der unfertigen Leistungen. Wenn Sie z.B. in der Baubranche Teilabnahmen vereinbart oder bei Beratungsleistungen feste, abgeschlossene Projektabschnitte ausgemacht haben, müssen Sie die erbrachte Leistung bereits zum Bilanzstichtag mit dem Rechnungsbetrag aktivieren.
 
Unfertige Leistungen 1020083 - 12-19
 
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Januar 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

AUFBEWAHRUNGSKOSTEN-RÜCKSTELLUNG - ARCHIV SPART STEUERN
Als Arbeitshilfe haben wir Ihnen hier ein von uns entwickeltes Formular bereitgestellt, welches den Betrag der "Aufbewahrungskosten-Rückstellung" ermittelt.
Unsere Mandanten können dieses Formular selbstverständlich von uns auch in gedruckter Form oder sogar als selbst rechnende Excel-Datei bekommen.
BUCHHALTUNG DIGITAL
Wie und in welchen Schritten fünktioniert die Buchhaltung digital, erläutert der Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg). Die Belege und Unterlagen einfach digital abgeben und auch die Auswertungen - jederzeit zugänglich - online erhalten, ist eine erhebliche Arbeits- und Ablaufvereinfachung.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
DIE BILANZ DER GMBH
Bei der Betrachtung einer GmbH-Bilanz kann an einigen Stellen schon auf den ersten Blick erkannt werden, wie es der Gesellschaft geht.
 
Lesen Sie hierzu ein paar Gedanken auf unserer Seite "GmbH Bilanz im Jahresabschluss".
STEUERBERATUNG DIGITAL
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

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