Porto spart viele Steuern - erklärt Steuerberater

Portokosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten - erklärt Steuerberater

Gedanken zu Porto am 03.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Porto spart meistens Steuern
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
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setzt Porto jeden Tag entweder als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten ab
 
Eine kleine steuerliche Betrachtung.
 
Briefmarken, die gekauft werden, um Briefe zu frankieren sind meistens steuerlich absetzbar.
 
Entweder versenden Sie als Unternehmer Ihre Kundenrechnungen per Post an Ihren Kunden oder Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen an die möglichen neuen Arbeitgeber.
 
Entweder senden Sie die Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter oder Sie versenden Ihren Katalog an mögliche Kaufinteressenten.
 
Und auch die Versendung von Ware verlangt nach Frankierung, genau wie der Versand der Weihnachtsgrüße (mit oder ohne Geschenk) an Ihre Kunden und Ihren Steuerberater in Norderstedt.

Auch erfolgt die Rückgabe von Einkäufen meistens mit der Post, so dass auch hier Porto anfällt, was (meistens) absetzbar ist.
 
Denken Sie daran, dass Sie für das Porto eine Quittung oder Rechnung benötigen und dass auch die anderen Versandmaterialien:
 
-Briefumschlag
-Päckchen
-Klebestift
-Adressaufkleber
-Klebeband
 
steuerlich absetzbar sind und so Steuern sparen können.
 
Absetzbar sind die Ausgaben entweder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, je nachdem zu welcher Einkunftsquelle der Versand gehört.
 
Sofern es sich um betriebliche Post handelt, gehört die Kaufrechnung oder Kaufquittung für die Briefmarken in die Buchhaltung des Unternehmens.
 
Sofern es Post an Ihre Mieter ist, gehören die Belege zu den Unterlagen der vermieteten Immobilie(n).
 
Und sofern Sie das Porto zum Frankieren Ihrer Bewerbungsschreiben benutzt haben, sind die Ausgaben Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
 
 
Es ist auch völlig irrelevant, ob Ihre Post innerhalb Deutschlands oder in das Ausland verschickt wurde.
 
Da Briefmarke und Porto steuerlich wie ein Zahlungsmittel behandelt werden, sind die Ausgaben dafür von der Umsatzsteuer befreit, so dass keine Überlegungen zum Vorsteuerabzug notwendig sind.
Sollten Sie im Dezember eines Jahres Porto einkaufen, welches Sie für den Versand Ihrer Briefe aber erst im Januar oder März des Folgejahres verwenden, sind die Ausgaben trotzdem steuerlich im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen.
 
Wenn Sie am Ende Ihres Geschäftsjahres allerdings einen erheblichen Bestand an Briefmarken oder Portoguthaben (z.B. in Ihrer Frankiermaschine) haben, ist zu überlegen, ob eine getrennte Portokasse zu führen ist und der Bestand zum Bilanzstichtag zu aktivieren ist.
 
Ob Ausgaben für Porto im Einzelfall steuersparend gestaltet werden können oder sollten, nehmen wir gerne zum Thema für unsere nächste Besprechung.
 
In diesem Zusammenhang, dürfen wir darauf hinweisen, dass das Beispiel mit „Portoausgaben“ auch auf viele andere „Verbrauchsmaterialien“ zutrifft. Es ist auch immer wieder eine Überlegung wert, Steuergestaltung auch mit „Kopierpapier“, „Kaffee“, „Seife“ oder „Heizöl“ und „Benzin“ durchzurechnen.
 
Gönnen Sie sich gerne eine kleine steuerliche Beratung durch das Stöbern auf unseren anderen Seiten und in unseren weiteren Beiträgen und Gedanken, um dann jahrelang Steuern zu sparen. Gern erklären wir Ihnen auch die Möglichkeiten und Zusammenhänge in einem Beratungsgespräch oder Beratungstermin. Sprechen Sie uns gerne an.
 
 
 
 
Und es gilt der Steuerberater-Grundsatz
 
Wo es Porto gibt, sind auch noch andere Betriebsausgaben und Werbungskosten
 
 
Wenn unsere Kanzlei Ihre Buchhaltung erledigt oder Ihre Steuererklärung bearbeitet, haben Sie mit diesen Prüfungen oder Überlegungen nichts mehr selbst zu tun, da wir diese steuerlichen Möglichkeiten für Sie überwachen.
 
 
Und es gibt
 
Steuerberatung ohne Porto
 
Das gilt vollen Umfanges, wenn Sie Ihre Unterlagen von uns digital bearbeiten lassen.
Lesen Sie gerne die Vorteile, die die digitale Steuerberatung Ihnen gibt, auf unserer Seite "Steuererklärung digital und digitale Steuererklärung" oder in dem Beitrag "Digital und online".
 
 
Sie wollen nicht so viel lesen (?) - dann finden Sie den Ablauf, um digital zu werden, auf unserer Seite "Steuerberatung einfach digital".
 
 
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Es gibt so viele Möglichkeiten Steuern zu sparen oder zu vermeiden, lassen Sie uns darüber sprechen.
Besonders ärgerlich sind Fälle, wenn das Finanzamt nach Jahren kommt und Steuernachzahlungen haben will, weil man kurz einmal nicht die steuerlichen Konsequenzen bedacht hatte.
Dieser Artikel soll zeigen, dass es immer sinnvoll ist, über die steuerlichen Auswirkungen nachzudenken und auch seine zukünftigen Steuerlasten zu planen.
Wir helfen mit unserer Erfahrung, damit Ihr verdientes Geld nicht in Gefahr gerät und schützen so Ihr Familienvermögen.
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  03.07.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend, noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
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