Investitionsabzugsbetrag in Kürze

Wie können Sie von Investitionsabzugsbeträgen und steuerlichen Sonderabschreibungen profitieren?

Der Investitionsabzugsbetrag kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Investitionsabzugsbetrag in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
berechnet auch immer die Möglichkeiten mit einem Investitionsabzugsbetrag
Der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es kleinen und mittleren Betrieben, die Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2019 bis zur Höhe von 50 % um bis zu drei Jahre vorzuziehen. Technisch erfolgt dies dadurch, dass der IAB als zusätzlicher steuerlicher Aufwandsposten berücksichtigt wird.
 
Indem Sie bereits jetzt künftigen Aufwand steuerlich geltend machen, entsteht Ihnen ein Zins- und Liquiditätsvorteil.
 
Wenn Sie dann innerhalb von drei Jahren Ihre Investition tätigen, wird der in den Vorjahren gebildete IAB wieder steuererhöhend hinzugerechnet. Zum Ausgleich der Gewinnerhöhung können Sie die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der neuen Wirtschaftsgüter um bis zu 50 % gewinnmindernd herabsetzen. Die künftige Abschreibung wird entsprechend gemindert.
 
Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2019 gilt zudem für alle Betriebe eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr des Abzugs.
 
Unabhängig von der Bildung eines IAB können Sie auf angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 % der Kosten vornehmen.
 
Investitionsabzug 1038770 - 12-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Dezember 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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sagt der Steuerberater für Unternehmer
Ralph J. Schnaars von der COUNSELOR

Ralph J Schnaars - COUNSELOR 350
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