Der Mindestlohn bei Saisonarbeit in Kürze

Welche Besonderheiten sind beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeiter zu beachten?

Kurzdarstellung des Mindestlohns bei Saisonarbeit im November 2021 von Steuerberater Ralph J. Schnaars der COUNSELOR

Mindestlohn Saisonarbeit in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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nennt den Mandanten auch den Mindestlohn für Saisonarbeiter
Auch bei der Beschäftigung von Saisonarbeitern gilt der gesetzliche Mindestlohn.
 
Dieser wird mindestens alle zwei Jahre angepasst und beträgt seit dem 01.01.2021 pro Arbeitsstunde 9,50 €.
 
Die nächste Erhöhung folgt bereits zum 01.07.2021 auf 9,60 €.
 
Branchenbezogen können höhere tarifvertraglich festgelegte Stundenlöhne gelten. Insgesamt dürfen Saisonarbeiter an 70 Tagen oder drei Monaten im Jahr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Aufgrund der Corona-Krise wurden diese Zeitgrenzen im Jahr 2021 befristet auf 102 Tage bzw. vier Monate erhöht.
 
Wird ihnen Kost und Logis gewährt, kann dies unter Umständen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Je nach Branche sind zudem detaillierte Aufzeichnungspflichten bei den Arbeitszeiten zu beachten. Bei fehlerhaften Aufzeichnungen oder falscher Berechnung drohen drastische Geldstrafen und hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Zudem können Arbeitnehmer, wenn ihnen weniger als der Mindestlohn gezahlt wird, die Differenz nachfordern.
In einer Kurzübersicht sieht die GmbH Gründung dann wie folgt aus:
Mindestlohn Saison 1020068 - 05-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Mai 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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Hinweise und Gedanken vom Steuerberater der Hamburger Unternehmer finden Sie in diesem Artikel.
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