Wie geht das mit der Umsatzsteuer?

Was berechnet die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Gedanken im Juni 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Wie geht das mit der Umsatzsteuer
 
„Wie geht das mit der Umsatzsteuer?“ fragt der Mandant.
 
Ich versuche es hier, in ein paar wenigen Sätzen mal einfach zu erklären:
 
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die vom Gesetzgeber erfunden wurde, um den privaten Endverbrauch zugunsten der öffentlichen Kassen zu besteuern.
 
Seit 1968 ist das Allphasen-Netto-Umsatzsteuer-System in Kraft, wobei hier drei verschiedene Schritte zu beachten
 
und jeweils zu bearbeiten sind:
 
1) Es ist die Frage zu klären, „Wer ist Unternehmer?“. Ist mein Lieferant Unternehmer oder ist mein Kunde Unternehmer und bin ich selbst Unternehmer?
 
2) Wo wird die sogenannte Leistung, die Lieferung oder Dienstleistung, ausgeführt? Im Inland, im europäischen Ausland oder im Drittlandsgebiet. Entsprechend sind die umsatzsteuerlichen Vorschriften anders anzuwenden.
 
3) Gibt es steuerfreie Umsätze oder ermäßigt zu besteuernde Leistungen?
 
 
Der Gesetzgeber hat das Umsatzsteuergesetz, zusätzlich zu der Endverbrauchsbesteuerung, auch genutzt, um verschiedene, gesellschaftliche Zwecke zu verfolgen. Zum Beispiel war und ist die Bildung der Bevölkerung eines der vorrangigen Ziele, so dass die Umsätze und Verkäufe von Büchern und Zeitschriften nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Andere Veranstaltungen oder Zeitvertreibe, zum Beispiel Kino oder Schallplatten unterliegen andererseits dem vollen Umsatzsteuersatz. Steuerbefreit sind sogar Ausbildungseinrichtungen, die in der Umsatzsteuer somit gefördert werden sollen.
 
Steuerfrei sind ebenfalls, die Vermietung von privat genutzten Wohnraum (um die Wohnungskosten nicht zu erhöhen), die medizinische Versorgung der Bevölkerung (um die Krankenversicherung zu entlasten) und auch Briefmarken (den Grund spare ich mir hier).
 
Verschiedene Lebensmittel unterliegen nur dem ermäßigten Steuersatz damit die Bevölkerung sich auch diese Lebensmittel leisten kann. Champagner oder Zigarren gehören nicht dazu, da es hier die Meinung gibt, dass es sich um ungesunde Luxusgüter handelt, die zum vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern sind.
 
 
Wie geht das nun mit der Umsatzsteuer?
 
Der Verkauf an einen Endverbraucher (Privatmann), ist immer mit Umsatzsteuer belegt, so dass der Einkauf, zum Beispiel beim Discounter, sofort Umsatzsteuer in die Staatskasse bringt. Damit allerdings der Endverbraucher, nicht schon 17 Vorlieferanten und zwar den Produzenten, den Veredler, den ersten Transporteur, den zweiten Spediteur, den zweiten Veredler, den dritten Großhändler, den vierten Einzelhändler und danach den letzten Einzelhändler, jeweils mit Umsatzsteuer bezahlen muss, hat man in dem Allphasen-Netto-Umsatzsteuer-System vorgesehen, dass nur der letzte Verkauf mit Umsatzsteuer belegt ist.
 
Alle Verkäufe und Einkäufe der Produzenten und Händler, die vor dem letzten Verkauf (an den Endverbraucher) passieren, sollen von der Umsatzsteuer entlastet werden, sodass sich ein System entwickelt hat, dass die Verkäufe mit Umsatzsteuer belegt, aber wiederum die Einkäufe von der Umsatzsteuer entlastet und dieses macht jeder Unternehmer für sich, in seiner Buchhaltung deutlich und rechnet später mit dem Finanzamt die Umsatzsteuer ab:
 
 
1. Aus meinem Umsatz habe ich Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen,
 
aber
 
2. ich habe bereits an andere Lieferanten Umsatzsteuer bezahlt (das Umsatzsteuergesetz nennt diesen Bereich Vorsteuer), die bekomme ich vom Finanzamt zurück
 
und
 
3. muss somit nur die Differenz, der vom Kunden bekommenen Umsatzsteuer und der von mir an meine Lieferanten gezahlten Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
 
Wie geht das mit der Mehrwertsteuer
 
 
Bei Unternehmensgründungen kann es deshalb vorkommen, dass der sogenannte Vorsteuerbetrag größer ist, als die zu zahlende Umsatzsteuer und es sich so ergibt, dass das Finanzamt Umsatzsteuern erstattet.
 
 
Beispiel:
Wir haben einen Verkauf in Höhe von 1.000 Euro (netto) zuzüglich Mehrwertsteuer 190 Euro tätigen können,
 
haben für diesen Verkauf aber einen Einkauf bei unserem Lieferanten in Höhe von (netto) 300 Euro zuzüglich 57 Euro Mehrwertsteuer vornehmen müssen, die wir an den Lieferanten bezahlt haben,
 
so dass wir, für unsere Umsatzsteuerberechnung 190 Euro eingenommen haben und 57 Euro ausgegeben haben.
 
Demzufolge müssen wir dem Finanzamt die Differenz in Höhe von 133 Euro überweisen.
 
 
Diese einfache Rechnung wird erst kompliziert, wenn steuerfreie Vorgänge oder Privatentnahmen zu berücksichtigen sind.
 
 
Wichtig ist allerdings immer, dass das Unternehmen von seinem Lieferanten einen vernünftigen Rechnungsbeleg erhält. Nur mit einem korrekten Rechnungsbeleg darf der Vorsteuerabzug vorgenommen werden.
 
Weitere Ausführungen zu den Rechnungsvorschriften und wie teuer ein fehlender Vorsteuerabzug? sein kann, finden Sie auf der jeweiligen Seite.
 
 
Die Umsatzsteuerdaten werden regelmäßig in der Buchhaltung des Unternehmens berechnet und an das Finanzamt übermittelt.
 
In dem Steuer-Terminkalender finden Sie hierzu, die Termine für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die auch gleichzeitig die Zahlungstermine sind.
 
Je nach Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres, sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder sogar nur jährlich abzugeben.
 
 
Bei Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte man allerdings darauf achten, dass die Buchhaltung alle Vorgänge richtig erfasst hat, da das Finanzamt innerhalb der Voranmeldung den Umsatz und auch die „Einkäufe“ feststellen kann und diese, EDV-gestützt, auch immer wieder überprüft.
 
Sollten sich größere Unterschiede zwischen den abgegebenen Voranmeldungen eines Jahres und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ergeben, riskiert man sofort eine finanzamtliche Betriebsprüfung oder ärgerliche Nachfragen.
 
Auch bekommt das Finanzamt durch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen Hinweise auf die Entwicklung des Unternehmens, so dass bei steigenden Umsätzen gern die Frage vom Finanzamt gestellt wird, ob die Steuervorauszahlungen zu den Ertragsteuern nicht erhöht werden müssen.
 
 
F A Z I T
 
Die Umsatzsteuer ist ganz einfach.
 
Die Beträge der Mehrwertsteuer, die das Unternehmen vom Kunden erhält, schuldet es dem Finanzamt.
 
Und die Beträge der Mehrwertsteuer, die das Unternehmen an andere Lieferanten bezahlt hat, bekommt es vom Finanzamt zurück.
 
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung bildet einfach nur die Plus-Minus-Rechnung ab, die die „Schulden“ mit den „Guthaben“ beim Finanzamt verrechnet und die Differenz als „zu zahlenden Betrag“ ermittelt.
 
 
Allerdings machen regelmäßig Einkäufe im Ausland Schwierigkeiten in der umsatzsteuerlichen Betrachtung.
Und auch ist nicht immer klar, ob eine Leistung steuerfrei oder nur ermäßigt zu besteuern ist.
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juni 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
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in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
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In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" interessant.
 
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