Vertriebler zahlen weniger Steuern - sagt Steuerberater

Arbeitsteilung zwischen Vertrieb und Steuerberater funktioniert einwandfrei

Gedanken am 30.08.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Vertriebler mit Steuerberater
 
Die vom Vertriebler zu zahlenden Steuern können immer geringer sein.
 
Jeder Euro, der nicht an das Finanzamt abgegeben werden muss, ist im eigenen Portemonnaie und kann das Leben verschönern oder in die Zukunft investiert werden.
 
Hierfür ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertriebler und dem Steuerberater die Basis für den "gemeinsamen" Erfolg.
 
Eine vernünftige und korrekte, aber auch kreative und weitsichtige Bearbeitung der Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten eines Vertrieblers ist bares Geld wert. 
 
Für jeden ist vorstellbar:
 
Hat man den Rücken frei und im Kopf keine Probleme mit dem Finanzamt, dann hat man Zeit und Motivation für die Vertriebstätigkeit - und schon gibt es Erfolg!!! 
 
Darüber sind sich alle einig.
 
 
 
 
Es gibt verschiedene Situationen, die hierfür zu betrachten sind.
 
Der Vertriebler hat
 
1) einen, an ein spezielles Produkt gebundenen, Provisionsvertrag, der für jeden Verkauf Provision abrechnet
 
2) verschiedene Verträge, die jeweils beim Verkauf Provisionen gutschreiben
 
3) einen produkt- oder unternehmensgebundenen Vertrag, der ein monatliches Fixum vorsieht, aber andere Tätigkeiten verbietet
 
4) einen oder mehrere Vermittlungsverträge, die Provisionen ausschütten, wenn Waren verkauft sind
 
oder
 
5) keinen Provisionsvertrag, sondern handelt frei und ungebunden, entweder eine bestimmte Ware oder verschiedene Produkte.
 
 
Nur bei der Vertragssituation mit dem zu zahlenden Fixum, das entweder verdient werden muss oder vom Unternehmen als Grundvergütung gezahlt wird, hat der Vertriebler eine gewisse Sicherheit für seine monatlichen Kosten der Lebenshaltung.
 
 
Vertriebler machen mehr + ohne Steuern
 
 
Nach den verschiedenen Vertragssituationen gilt es dann zu unterscheiden, ob die Tätigkeit umsatzsteuerfrei ist oder ob auf die Provisionen nicht nur Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu zahlen sind, sondern auch Umsatzsteuer anfällt. Entsprechend muss die Belegführung angepasst werden.
 
 
Zusätzlich ist zu klären, ob der Vertriebler seine Geschäfte von einem „Ladengeschäft“ aus oder aus einem Büro heraus oder mit Reisetätigkeit ausübt.
 
Je nach Tätigkeit, ist es dann wichtig, dass
 
1) die Einnahmen „untersucht“ werden, ob diese nur steuerpflichtige Provisionen sind, oder ob es sich eventuell auch um Kostenerstattungen handelt
 
und
 
2) die Betriebsausgaben ermittelt werden, die mit der Tätigkeit zusammenhängen und organisiert wird, dass diese Betriebsausgaben auch bestmöglich festgehalten und abgesetzt werden.
 
 
Hierfür bietet sich ein vernünftiges Beratungsgespräch an, in dem im Einzelfall geklärt wird, welche Ausgaben der Vertriebler absetzen kann oder wie die Einnahmen im Detail zu beurteilen sind.
 
 
Beispiel
Der Vertriebler erhält vom Auftraggeber eine Zahlung von 11.900 Euro. Ohne genauere Betrachtung wären 1.900 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Und zudem wäre der Betrag (Gewinn) von 10.000 Euro in der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer zu versteuern.
 
Wenn allerdings im Betrag von 11.900 Euro Beträge als Kostenersatz enthalten sind, ist die steuerliche Beurteilung völlig anders.
 
Wenn als Kostenersatz für Büro- und Stromkosten beispielsweise 500 Euro gezahlt werden, kann die Stromrechnung anteilig und auch mit Umsatzsteuerverrechnung abgezogen werden. Zudem können in den Bürokosten auch Dekorationsgegenstände, die Reinigungsmittel und ähnliches enthalten sein.
 
Auch ist es immer wieder steuersparend, wenn in der Zahlung ein Kostenersatz für die vereinbarte „Telefonbesetzung“ gezahlt wird und der Vertriebler hierfür seine Ehefrau anstellt. Dann ist die Zahlung an die Ehefrau eine absetzbare Betriebsausgabe, die familienintern das Haushaltsgeld verbessert.
 
 
Bei der Untersuchung der weiteren Betriebsausgaben fällt immer wieder auf, dass erhebliche Steuerbeträge verloren werden, weil die Reisekosten nicht bestens abgesetzt werden
 
oder
 
nicht alle Büro- oder Arbeitszimmerkosten erkannt werden.
 
 
Insgesamt sollte der Vertriebler mit dem Steuerberater das Gespräch suchen, um herauszufinden, welche steuerlichen Möglichkeiten in seiner Situation vorhanden sind.
 
 
Es werden dann beispielsweise die Betriebseinnahmen betrachtet und Verbesserungsmöglichkeiten besprochen.
 
Vielleicht ist es in der vorliegenden Situation besser, den Provisionsvertrag in einen Kommissionsvertrag zu wandeln oder mit dem Unternehmen über die Musterteile zu verhandeln.
 
Zudem wird auch geklärt, dass zum Beispiel auch der Blumenstrauß für die Sekretärin des Kunden absetzbar ist.
 
 
Vertriebler müssen nicht jede Einnahme sofort als Gewinn versteuern, sondern sollten eine vernünftige Gewinnermittlung fertigen (lassen), in der alle mit dem Betrieb zusammenhängenden Ausgaben auch steuersparend berücksichtigt werden.
 
In wieweit die Kosten absetzbar sind, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass die Tochter dem Vertriebler eine Webseite baut, muss auch im Einzelfall besprochen und geklärt werden.
 
 
Schlussendlich ist zu überlegen, ob sich die Gesamtsituation sogar noch dadurch verbessern lässt, dass die Vertriebstätigkeit in „GmbH“-Form ausgeführt wird. Oder es ist durch vertragliche Gegebenheiten oder Haftungsfragen sogar besser, die Tätigkeitsbereiche zu trennen und einen Tätigkeitsbereich in eine andere Gesellschaftsform zu geben. Sofern dieses genau überlegt wird und die steuerlichen Konsequenzen beachtet werden, kann hierin auch ein erhebliches Potential liegen, Steuern zu sparen.
 
Einige Hinweise und Erläuterungen hierzu finden Sie in unserem Artikel "Gesellschaftsformen".
 
Wir empfehlen zudem unseren Beitrag "Verschiedene Gedanken", der etwas genauer die Aufgaben eines Steuerberaters zeigt, da die Lebenssituation bei Jedem unterschiedlich ist.
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  30.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch unsere Berechnung interessant, wie viel ein verlorener Vorsteuerabzug kostet. Lesen Sie auf der Seite "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" gerne die erschreckenden Auswirkungen, wenn steuerliche Vorschriften nicht besser beachtet werden.
 
Ob die Beachtung durch den Vertriebler selbst, durch seine Sekretärin oder durch den Steuerberater erledigt wird, ist hierbei egal. Es sollte nur einer tun.
 
Weniger finanzielle Probleme und mehr Spaß im Privatleben sind der Lohn.
 
 
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
 
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
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Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
 
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
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oder mit E-Mail an office@counselor.de
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Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
 
 

 
Kinder und Steuern

Einkommensteuer + Erbschaftsteuer
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt

 
Wenige Gedanken und Überlegungen zu dem Zusammenspiel von Steuern und Kindern, lesen Sie gerne in unserem Artikel "Mit Kindern Steuern sparen".
 
Hierzu passen auch unsere Überlegungen im Artikel "Ist ein Testament sinnvoll".

Grundlagen der GmbH

Anforderungen an GmbH-Gründung
Hinweise vom Counselor, Steuerberater

 
Die Rechtsform der GmbH wird in Deutschland sehr häufig gewählt, um die Haftung der Gesellschafter auszuschließen, aber auch um steuerliche Vorteile zu ermöglichen.
 
Die Körperschaftsteuer ist meistens geringer, als die Einkommensteuer und das Geschäftsführer-Gehalt ist auch in der Gewerbesteuer absetzbar.
 
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH und weitere Hinweise lesen Sie auf unserer Seite "Grundlagen einer GmbH".

Steuernachrichten

Finanzgerichtsurteile und Anderes
Bereitgestellt von COUNSELOR

 
Jeden Tag entstehen neue Gerichtsurteile zu Themen im Steuerrecht.
 
Die Aktuellen Meldungen finden Sie auf unserer Seite "Aktuelle Meldungen".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.

Du bist 4 Personen

GmbH Gesellschafter Geschäftsführer
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Wenn man einen Vertrag an vier unterschiedlichen Stellen unterzeichnen soll, ist man zeitgleich auch vier verschiedene Personen.
 
Der GmbH-Gesellschafter,
der GmbH-Geschäftsführer,
der GmbH-Angestellte
und
der Vermieter der GmbH.
 
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie auf unserer Seite "Du bist 4 - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer".
 

Geschäftsführer

Geschäftsführer haben Verantwortung
Erste Hinweise von COUNSELOR

 
Der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft trägt Verantwortung und hat viele Pflichten.
 
Ein paar Gedanken zu der Position eines Geschäftsführers finden Sie im Artikel "Geschäftsführerbestellung - Vorsicht".
 
Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ja auch ein Blick auf Abgabefristen und Zahlungstermine interessant, in unserem "Steuer-Terminkalender".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

Buchhaltung sortieren

Belege sortieren - einfach gemacht
Hilfen der COUNSELOR, Steuerberater

 
Wenn die Buchhaltung sortiert ist, findet man Unterlagen schneller und besser und die Kosten beim Steuerberater sinken.
 
Also nicht nur Geld-Gewinn, sondern auch Zeit-Gewinn.
 
Gedanken, Hinweise und Arbeitshilfen gibt die COUNSELOR auf der Seite "Unterlagen sortieren - Buchhaltung sortieren".

N E U E S

Immer wieder Neues - auch zu Steuern
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater

 
Immer wieder Neues und aktuelle Informationen zu neuen Artikeln und neuen Gedanken, finden Sie auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
 
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