Steuerberater übernimmt  Verantwortung

 
Steuerberater übernimmt Verantwortung

COUNSELOR weist als Steuerberater immer auf Risiken und Chancen hin

Gedanken am 28.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, Norderstedt

 
Ein Steuerberater übernimmt Verantwortung
 
für Mandanten
für Mitarbeiter
und natürlich für eigenes Handeln
 
und auch die Haftung gegenüber
 
dem Finanzamt
den Banken
den Kapitalgebern
den Gesellschaftern
 
und hat soziale Verantwortung
 
als Chef
und
als Berater
 
 
Der Verantwortung und auch der Haftung kann der Steuerberater nur teilweise entgehen, wenn er seine Mandanten, Mitarbeiter und alle anderen darüber informiert, wie weit seine Haftung reicht.
 
Dem Steuerberater können sogar Verfehlungen vorgeworfen werden, wenn er nicht auf eventuelle Risiken hinweist, aber genauso können ihm Verfehlungen vorgeworfen werden, wenn er mögliche Chancen nicht aufzeigt, und dem Mandanten so mögliche Gewinne entgehen.
 
 
 
Die Bank des Mandanten verlässt sich auf die Unterlagen, die durch den Steuerberater erstellt wurden. Und auch die Gesellschafter und Aktionäre vertrauen dem Steuerberater, zum Beispiel in Form, der von ihm aufgestellten Bilanz.
 
Sobald der Steuerberater allerdings „Fehler“ macht oder „Ungenauigkeiten“, zum Beispiel im Jahresabschluss, nicht berichtigt, haftet er, für daraus entstehende Schäden nicht nur den Gesellschaftern, sondern auch den Banken gegenüber. Und auch gegenüber dem Finanzamt haftet der Steuerberater, für verschuldete oder „geduldete“ Fehler in den Steuererklärungen seiner Mandanten.
 
Hier gehen die Pflichten und die Verantwortung eindeutig über die Pflichten eines angestellten Mitarbeiters oder auch über die des Mandanten selbst hinaus, da der Steuerberater sich nicht darauf berufen kann und darf, die rechtliche Situation nicht gekannt zu haben oder von Regelungen nichts gewusst zu haben.
 
Und jedes Mal ist es wieder spannend, wenn der Bundesfinanzhof ein Urteil fällt, für einen etwa zehn bis zwölf Jahre alten Steuerfall, das zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfällt. Sofern der Steuerberater in gleichgelagerten Fällen vor zehn Jahren nicht die – jetzt bestätigte – richtige Vorgehensweise vorgeschlagen oder gewählt hatte, haftet er jetzt gegenüber dem Mandanten für die gezahlten Mehr-Steuern.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
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oder über unser Anfrageformular
 
 
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