Differenzbesteuerung mit Prüfschema

Was und wofür ist Differenzbesteuerung in der Umsatzsteuer

Hinweise am 18.07.2020 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Differenzbesteuerung
 
 
Bevor das Prüfschema gezeigt wird, erläutern wir erst die wesentlichen Dinge bei der Differenzbesteuerung in der Umsatzsteuer.
 
Den Inhalt haben wir wie folgt gegliedert:
 
1 Allgemeines
 
2 Voraussetzungen
2.1 Beispiele
 
3 Bemessungsgrundlage
3.1 Einzeldifferenz
3.2 Gesamtdifferenz
3.3 Preisnachlässe in der Kfz-Branche
 
4 Steuersatz, Vorsteuer und Steuerbefreiungen
5 Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung?
6 Formale Vorschriften und Aufzeichnungspflichten
 
7 Prüfschema zur Differenzbesteuerung
 
 
1 Allgemeines
 
Nicht nur durch eBay und andere Internetverkaufsplattformen hat der Handel mit Gebrauchtwaren in Deutschland Hochkonjunktur. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müssen gewerbliche Gebrauchtwarenhändler jedoch Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis zahlen. Und das betrifft nicht nur Internethändler, sondern beispielsweise auch die Betreiber von Kfz-Gebrauchthandlungen, Antiquitätenläden oder Auktionshäusern.
 
Problematisch für diese Händler ist, dass beim Ankauf der Waren von Privatleuten kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Müssten sie den vollen Umsatzsteuersatz auf den Verkaufspreis an das Finanzamt abführen, wären sie gegenüber privaten Verkäufern stark benachteiligt. Deshalb sieht das Umsatzsteuerrecht mit der sogenannten Differenzbesteuerung eine Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler vor.
 
In diesem Fall wird nur der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – also die Marge – besteuert. Deshalb wird die Differenzbesteuerung auch alternativ als Margenbesteuerung bezeichnet. Die genauen Regelungen sind in § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgehalten.
 
 
 
2 Voraussetzungen
 
Um als Händler von der Differenzbesteuerung profitieren zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die wir im Folgenden vorstellen. Mit dem Prüfschema zur Differenzbesteuerung am Ende dieses Artikels (vgl. Punkt 7) können Sie auf einen Blick erkennen, wann Sie die Differenzbesteuerung anwenden dürfen.
 
1. Sie handeln mit beweglichen körperlichen Gegenständen.
 
Die Differenzbesteuerung können Sie nur dann anwenden, wenn Sie mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Handel mit unbeweglichen Gegenständen wie Gebäuden oder Grundstücken oder auch Software nicht unter diese Regelung fällt. Explizit ausgenommen ist der Handel mit Edelsteinen und Edelmetallen in unverarbeiteter Form (als Metall in Rohform, Halbzeug oder Schrott). Handeln Sie dagegen mit bearbeiteten Steinen oder Schmuckstücken, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden.
 
Hinweis
Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die – jeweils für sich genommen – die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung des „neuen“ Gegenstands nicht der Differenzbesteuerung. Das gilt auch, wenn von einem erworbenen Gebrauchtgegenstand anschließend lediglich einzelne Teile geliefert werden (beispielsweise beim Ausschlachten eines Pkw oder Computers).
 
Kleinere Instandhaltungsarbeiten ohne wesentliche Wertverbesserung dürfen aber durchgeführt werden und verhindern die Differenzbesteuerung nicht.
 
 
2. Sie sind Wiederverkäufer
 
Für die Differenzbesteuerung reicht es nicht aus, dass Sie unternehmerisch tätig sind. So kann beispielsweise ein freiberuflicher Architekt, der sein beruflich genutztes Fahrzeug weiterveräußert, die Differenzenzbesteuerung nicht anwenden. Vielmehr muss der Veräußerer ein Wiederverkäufer sein.
 
Als Wiederverkäufer in der Differenzbesteuerung gelten
 
• Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach, gegebenenfalls nach Instandsetzung, im eigenen Namen wieder verkaufen,
und
• Veranstalter öffentlicher Versteigerungen, die Gebrauchtgegenstände im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung versteigern.
 
 
 
3. Sie haben die Ware aus Deutschland oder dem EU-Raum angekauft
 
Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung ist auch daran geknüpft, wo Sie die Ware erworben haben; besser gesagt, wo der Ort der Lieferung ist. Wenn Sie die Ware nicht im Inland oder im EU-Gemeinschaftsgebiet, sondern im Drittlandsgebiet gekauft haben, fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an, die wiederum als Vorsteuer abziehbar ist. Deshalb ist die Differenzbesteuerung im Normalfall ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden nur Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.
 
 
 
4. Beim Ankauf handelt es sich um eine entgeltliche Lieferung für Ihr Unternehmen
 
Nur wenn Sie als Wiederverkäufer die Gebrauchtgegenstände im Rahmen einer entgeltlichen Lieferung für Ihr Unternehmen erwerben, kommt die Regelung der Differenzbesteuerung zur Anwendung. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Gebrauchtgegenstand vom Privatvermögen in das Unternehmensvermögen eingelegt wurde.
 
Hinweis
Ein Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden. Voraussetzung ist, dass der Wiederverkauf des Gegenstands bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und eine solche Veräußerung zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört.
 
 
 
5. Der Ankauf berechtigte nicht zum Vorsteuerabzug.
 
Die Differenzbesteuerung setzt ebenfalls voraus, dass für die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer
 
• keine Umsatzsteuer geschuldet wurde, beispielsweise beim Kauf von Privatleuten oder von Unternehmern oder Einrichtungen, deren Leistungen steuerfrei sind (z.B. Ärzte oder öffentliche Einrichtungen)
oder
• keine Umsatzsteuer erhoben wurde, da der Lieferant die Kleinunternehmerregelung angewendet hat,
oder
• die Differenzbesteuerung im Gemeinschaftsgebiet vorgenommen wurde.
 
 
 
2.1 Beispiele
 
Beispiel 1
Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde aus Karlsruhe erwirbt für den Preis von 4.000 € eine Jugendstilkommode von einer Privatperson in Paris. Er beauftragt eine deutsche Spedition damit, die Kommode abzuholen. Er nimmt kleinere Instandsetzungsarbeiten vor und kann die Kommode anschließend für 5.500 € an einen privaten Sammler in Darmstadt weiterveräußern.
 
Lösung
Die Differenzbesteuerung kann angewendet werden, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind:
 
• Der Händler ist Wiederverkäufer und für den Einkauf ist keine Umsatzsteuer angefallen.
 
• Der Ort der Lieferung liegt in Paris und somit im Gemeinschaftsgebiet.
 
• Kleinere Instandsetzungsarbeiten sind erlaubt, da sie nicht zu einer erheblichen Wertverbesserung beitragen.
 
 
 
Beispiel 2
Wie Beispiel 1, allerdings kauft Heinrich vom Felde die Kommode nicht, sondern erbt sie von seinem Großvater.
 
Lösung
Die Differenzbesteuerung kann nicht angewendet werden: Es muss sich um eine entgeltliche Lieferung handeln – was bei einer Erbschaft nicht gegeben ist.
 
 
 
Beispiel 3
Wie Beispiel 1, allerdings kauft der Antiquitätenhändler die Kommode nicht in Paris, sondern in New York ein.
 
Lösung
Die Differenzbesteuerung kann angewendet werden. Obwohl die Lieferung nicht in Deutschland bzw. im EU-Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist, gilt für Antiquitäten eine Ausnahme. Hätte es sich dagegen um einen Elektronikhändler gehandelt, der einen gebrauchten Computer in New York kauft, wäre die Differenzbesteuerung ausgeschlossen.
 
 
 
Beispiel 4
Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza aus Kassel erwirbt einen 15 Jahre alten Alfa Romeo von privat in Göttingen und schlachtet diesen aus. Die einzelnen Bestandteile wie Motor, Getriebe und Lichtmaschine liefert er sukzessive an verschiedene Abnehmer in Deutschland.
 
Lösung
Die Differenzbesteuerung kommt nicht in Betracht, da es sich nicht mehr um einen einheitlichen Gegenstand handelt.
 
 
3 Bemessungsgrundlage
 
Bei der Differenzbesteuerung wird als Bemessungsgrundlage der Betrag angesetzt, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Hierbei ist die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer herauszurechnen – die Umsatzsteuer gehört grundsätzlich nicht zur Bemessungsgrundlage.
 
 
3.1 Einzeldifferenz
 
Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (sogenannte Einzeldifferenz).
 
Beispiel
Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza kauft von einer Privatperson einen alten VW Golf für 2.000 €. Er nimmt kleinere Instandsetzungsarbeiten vor (Kosten: 200 €) und verkauft das Fahrzeug zum Preis von 4.000 € an eine Privatperson weiter.
 
Lösung
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkaufspreis (2.000 €) und dem Verkaufspreis (4.000 €). Die Instandsetzungskosten in Höhe von 200 € haben keinen Einfluss auf die Höhe der Bemessungsgrundlage.
 
Berechnungsschema
 
Verkaufspreis 4.000,00 €
– Einkaufspreis – 2.000,00 €
= Unterschiedsbetrag 2.000,00 €
 
– darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) – 319,33 €
 
= Bemessungsgrundlage 1.680,67 €
 
Hinweis
Entsteht eine negative Einzeldifferenz – also wenn der Einkaufspreis den Verkaufspreis übersteigt –, beträgt die Bemessungsgrundlage 0 €.
 
Eine negative Einzeldifferenz darf weder mit anderen positiven Einzel- oder Gesamtdifferenzen verrechnet noch in zukünftige Besteuerungszeiträume vorgetragen werden.
 
 
 
3.2 Gesamtdifferenz
 
In bestimmten Fällen kann die Bemessungsgrundlage statt nach der Einzeldifferenz auch nach der Gesamtdifferenz ermittelt werden. Bei dieser Methode wird die Summe der Einkaufspreise der Summe der Verkaufspreise – jeweils bezogen auf den Besteuerungszeitraum – gegenübergestellt. Aus der Summe der Einkaufspreise fällt der Einkaufswert derjenigen Wirtschaftsgüter heraus, die endgültig nicht mehr veräußert, entnommen oder zugewendet werden können (beispielsweise, weil sie gestohlen worden sind). Auch bei dieser Berechnungsmethode wird die Umsatzsteuer aus dem Unterschiedsbetrag herausgerechnet.
 
Berechnungsschema
 
Dieses Berechnungsschema gilt nur für Wirtschaftsgüter, deren Einzeleinkaufspreise den Betrag von 500 € nicht übersteigen.
 
Verkaufspreise für die Wirtschaftsgüter
 
abzüglich Einkaufspreise für diese Wirtschaftsgüter
 
zuzüglich Einkaufspreise für die Wirtschaftsgüter, die endgültig nicht mehr veräußert, entnommen oder zugewendet werden können
 
ergibt den Unterschiedsbetrag
 
abzüglich darin enthaltene Umsatzsteuer
 
ergibt die Gesamtdifferenz
 
Die Gesamtdifferenz kann nur einheitlich für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze ermittelt werden, die sich auf Gegenstände mit Einzeleinkaufspreisen bis zu 500 € beziehen. Dagegen muss der Wiederverkäufer für Gegenstände, deren Einkaufspreis 500 € übersteigt, die Ermittlung nach der Einzeldifferenz vornehmen.
 
Beispiel
Der Trödelhändler Kurt Krämer hat in einem Jahr eine Vielzahl von Gegenständen veräußert, deren Einkaufspreis jeweils unter 500 € lag. Daneben hat er aber auch fünf hochwertige Möbelstücke verkauft, deren einzelner Wert jeweils den Betrag von 500 € überschritten hat.
 
Lösung
Für die hochwertigen Möbelstücke muss Krämer die Bemessungsgrundlage nach der Einzeldifferenz ermitteln. Für die anderen Gegenstände kann die Bemessungsgrundlage hingegen nach der Gesamtdifferenz berechnet werden.
 
 
Hinweis
Der Wechsel von der Ermittlung nach der Einzeldifferenz zur Ermittlung nach der Gesamtdifferenz und umgekehrt ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig.
 
Insbesondere für Trödel- und Antiquitätenhändler, die oft ganze Nachlässe oder Sammlungen zu einem Einheitspreis ankaufen, kann nicht für jeden Gegenstand der genaue Einkaufspreis ermittelt werden. Deshalb ist es zulässig, den Wert einzelner Gegenstände durch eine sachgerechte Schätzung zu ermitteln, und zwar so lange, bis der Einkaufswert der restlichen Gegenstände 500 € oder weniger beträgt.
 
Beispiel
Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde kauft eine Wohnungseinrichtung für 3.000 €. Er interessiert sich insbesondere für einen Biedermeierschrank (geschätzter Einkaufspreis: 1.500 €) und eine Bauhausleuchte (geschätzter Einkaufspreis: 800 €). Die anderen zur Wohnungseinrichtung gehörenden Gegenstände, zu denen auch ein Küchenherd (geschätzter Einkaufspreis: 250 €) gehört, möchte er an einen Trödelhändler weiterveräußern.
 
Lösung
Beim Wiederverkauf muss der Antiquitätenhändler die Bemessungsgrundlage für den Schrank und die Leuchte nach der Einzeldifferenzmethode ermitteln. Beim Küchenherd und allen weiteren Gegenständen kann er die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz ermitteln, weil der Einzelpreis dieser Gegenstände den Betrag von 500 € nicht mehr übersteigen kann:
 
Gesamteinkaufspreis für die Einrichtung 3.000 €
 
abzüglich Schätzpreis Schrank – 1.500 €
 
abzüglich Schätzpreis Leuchte – 800 €
 
abzüglich Schätzpreis Küchenherd – 250 €
 
ergibt den Gesamtpreis aller anderen Gegenstände = 450 €
 
 
Seit dem 01.01.2014 wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 % des Verkaufspreises angesetzt, wenn sich bei Kunstgegenständen der genaue Einkaufswert nicht ermitteln lässt (auch Pauschalmarge bezeichnet).
 
Hinweis
Das gilt auch für den Fall, dass der Einkaufspreis unbedeutend ist.
 
 
 
3.3 Preisnachlässe in der Kfz-Branche
 
Insbesondere in der Kfz-Branche ist es üblich, bei einem Neuwagenverkauf einen „Gebrauchten“ in Zahlung zu nehmen – oft zu einem überhöhten Preis, um dem Neuwagenkäufer einen verdeckten Preisnachlass zu gewähren. Sofern der Händler es unterlässt, das Neuwagenentgelt um einen solchen verdeckten Preisnachlass zu mindern, muss er bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Rahmen des Verkaufs des Gebrauchtfahrzeugs von einem entsprechend höheren Preis ausgehen.
 
Beispiel
Der Verkaufspreis eines brandneuen Kleinwagens beträgt 23.800 € (20.000 € + 3.800 € Umsatzsteuer). Im Kaufvertrag zwischen dem Kraftfahrzeughändler Horst Hobel aus Düsseldorf und dem privaten Käufer aus Neuss wird vereinbart, dass
 
• Horst Hobel einen Gebrauchtwagen des Kunden zum Preis von 8.500 € in Zahlung nimmt
und
• der Kunde den Restbetrag von 15.300 € in bar bezahlt.
 
Der Händler verkauft den Gebrauchten kurz darauf für 10.000 € an einen privaten Abnehmer aus Mönchengladbach.
 
Berücksichtigung des verdeckten Preisnachlasses
 
1. Ermittlung des tatsächlichen Werts des Gebrauchtfahrzeugs
 
Verkaufserlös für das Gebrauchtfahrzeug 10.000 €
– Reparaturkosten – 500 €
– Verkaufskosten (pauschal 15 % von 10.000 €) – 1.500 €
= tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs 8.000 €
 
Einkaufspreis 8.500 €
verdeckter Preisnachlass 500 €
 
 
2. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Neufahrzeugs
 
Barzahlung des Kunden 15.300,00 €
+ tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs + 8.000,00 €
= Zwischensumme 23.300,00 €
– darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) – 3.720,17 €
= Bemessungsgrundlage 19.579,83 €
 
 
3. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs
 
Verkaufspreis 10.000,00 €
 
abzüglich tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs (= Einkaufspreis) – 8.000,00 €
 
= Differenz 2.000,00 €
 
– darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) – 319,33 €
 
= Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung = 1.680,67 €
 
Nichtberücksichtigung des verdeckten Preisnachlasses
 
1. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Neufahrzeugs
 
Barzahlung des Kunden 15.300 €
+ Anrechnungswert des Gebrauchtfahrzeugs + 8.500 €
= Zwischensumme 23.800 €
– darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) – 3.800 €
= Bemessungsgrundlage = 20.000 €
 
2. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs
 
Verkaufspreis 10.000,00 €
– Anrechnungswert des Gebrauchtfahrzeugs – 8.500,00 €
= Differenz 1.500,00 €
– darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) – 239,50 €
= Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung 1.260,50 €
 
Hinweis
Die Summe der Bemessungsgrundlagen beträgt in beiden Fällen 21.260,50 €.
 

 
 
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4 Steuersatz, Vorsteuer und Steuerbefreiungen
 
Bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer immer mit dem Regelsteuersatz zu berechnen, also mit 19 % (bzw. in 2020 vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit 16 %). Das gilt auch für Gegenstände, für die normalerweise der ermäßigte Steuersatz gilt, wie beispielsweise Gemälde, Zeichnungen, Münzen oder andere Kunstgegenstände und Sammlungsstücke.
 
Steuerbefreiungen bleiben von der Differenzbesteuerung grundsätzlich unberührt. So ist etwa auch die Ausfuhr eines gebrauchten Gegenstands in das sogenannte Drittlandsgebiet steuerfrei. Eine Ausnahme bilden innergemeinschaftliche Lieferungen, die grundsätzlich nicht steuerfrei sind, sofern die Differenzbesteuerung angewendet wird.
 
Einzig durch Verzicht auf die Differenzbesteuerung kann eine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen erreicht werden. Wenn der Wiederverkäufer Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten für den Wiederverkauf einführt, kann er die entstandene Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
 
Hinweis
Ein Vorsteuerabzug ergibt sich nicht für den Erwerb der Gebrauchtgegenstände. Anders sieht es indes aus, wenn beim Wiederverkäufer andere vorsteuerbehaftete Kosten angefallen sind. Hier besteht dann für den Unternehmer die Möglichkeit, die entsprechende Vorsteuer geltend zu machen.
 
 
 
5 Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung?
 
Ein Wiederverkäufer kann bei jeder einzelnen Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichten.
 
Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Wiederverkäufer die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz vornimmt, da diese Methodenwahl grundsätzlich für ein Kalenderjahr bindend ist.
 
Auf die Differenzbesteuerung zu verzichten, kann insbesondere in folgenden Fallkonstellationen sinnvoll sein:
 
• beim Verkauf von Gegenständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, oder an Privatleute und andere Personen ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit – insbesondere bei einer hohen Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis,
 
• beim Verkauf an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer.
 
Im Einzelfall kann sich der Verzicht auf die Differenzbesteuerung lohnen, um deutlich höhere Rohgewinne zu erzielen.
 
Beispiel 1
Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde erwirbt eine Radierung von einem privaten Sammler zum Preis von 3.000 €. Er verkauft das Kunstwerk anschließend zum Preis von 10.000 €. Da es sich bei der Radierung um einen Kunstgegenstand im Sinne des UStG handelt, wird dafür der ermäßigte Steuersatz angewendet.
 
Lösung
Wendet Heinrich vom Felde die Regelbesteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz an, kann er seinen Gewinn um 463,44 € steigern.
Differenzbesteuerung Verzicht Beispiel
 
Beispiel 2
Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza aus Kassel erwirbt einen gebrauchten Kastenwagen zum Einkaufspreis von 9.000 € von einem Kleinunternehmer aus Marburg und veräußert ihn anschließend für 10.000 € an einen vorsteuerabzugsberechtigten Elektroinstallateur aus Eisenach.
 
Lösung
Wendet Monza die Regelbesteuerung an, kann er seinen Gewinn um 159,66 € steigern
DiffBest Verzicht 2
 
6 Formale Vorschriften und Aufzeichnungspflichten
 
Sofern ein Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung anwendet, darf er die Umsatzsteuer in der ausgestellten Rechnung nicht ausweisen. Vielmehr muss die Rechnung die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ enthalten.
 
Auch ergeben sich aus der Differenzbesteuerung für den Wiederverkäufer bestimmte Aufzeichnungspflichten. Danach muss er für jeden Gegenstand jeweils getrennt den Verkaufspreis, den Einkaufspreis und die Bemessungsgrundlage aufzeichnen.
 
Der Wiederverkäufer kann aus Vereinfachungsgründen in den Fällen, in denen lediglich ein Gesamteinkaufspreis für mehrere Gegenstände vorliegt, den Gesamteinkaufspreis aufzeichnen,
 
• wenn dieser den Betrag von 500 € insgesamt nicht übersteigt
oder
• soweit er nach Abzug der Einkaufspreise einzelner Gegenstände den Betrag von 500 € nicht übersteigt.
 
Hinweis
Können die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus den Buchführungsunterlagen entnommen werden, so sieht die Finanzverwaltung die Aufzeichnungspflichten als erfüllt an.
 
Durch einen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten kann die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht gleich versagt werden – der Wiederverkäufer kann die Angaben nachholen. Jedoch kann die Finanzverwaltung mangels vorliegender Aufzeichnungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen.
 
Die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen müssen dafür geeignet sein, die oben genannten Voraussetzungen der Differenzbesteuerung nachzuvollziehen. Insbesondere ist der Wiederverkäufer dafür beweispflichtig, dass der Ankauf entgeltlich und ohne Umsatzsteuerschuld durchgeführt wurde bzw. nach der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben wurde. Falls diese Informationen fehlen oder nicht nachträglich beschafft und dem Finanzamt belegt werden können, ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Die Umsätze müssen dann der Regelbesteuerung unterworfen werden.
 
 
 
Zur Überprüfung der Möglichkeit einer Differenzbesteuerung schauen Sie bitte in das abgebildete Prüfschema.
 
Für Mandanten der COUNSELOR gibt es dieses Prüfschema zur Differenzbesteuerung auch im Downloadbereich.
 
 
Prüfschema-Differenzbesteuerung
 
 
 
 
Weitere Themen sind immer ganz leicht über das oder die Suchfunktion zu finden.
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Januar 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Steuerberatungstermine.
 
 
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Kostenstellen

Ist Kostenstellen-Buchhaltung sinnvoll?
Ideen vom Steuerberater aus Norderstedt

Ob eine Buchhaltung mit Kostenstellen sinnvoll ist, liegt an den Wünschen, die an die Buchhaltungsauswertungen gestellt werden.
 
Ein paar Überlegungen dazu, finden Sie im Artikel "Kostenstellen - sinnvoll oder nicht?"
 

Arbeitshilfen

Formulare für mehr Gewinn
Laufend aktualisiert von COUNSELOR

Wir stellen ein paar Arbeitshilfen zur Verfügung, die die Arbeit und damit die Rendite des Unternehmens steigern sollen.
 
Für die Nutzung und die Anwendung erklären wir unseren Mandanten gerne jeden einzelnen Schritt.
 
Die angebotenen Vorlagen können unsere Mandanten selbstverständlich auch als gedrucktes Formular oder als selbst rechnende Excel-Datei bekommen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
 
Die Arbeitshilfen zur Einkommensteuer, zur Umsatzsteuer oder zur Buchhaltung und zum Jahresabschluss werden von uns auch laufend aktualisiert.
 
Eine Zusammenstellung der Vorlagen finden Sie bei unseren Arbeitshilfen.
 

Erbschaftsteuer

Ist ein Testament sinnvoll?
Wie spart die Familie große Steuerbeträge?
 

 
Mit der Nachfolge-Planung können erhebliche Steuer-Vorteile erreicht werden.
 
Viele Gedanken lesen Sie bei der Frage: "Ist ein Testament sinnvoll?"
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.

Digital gewinnen

Buchhaltung digital - die Chance
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater

 
Die digitale Buchhaltung bringt Zeitersparnis und Gewinn.
 
Lesen Sie gern unsere Gedanken in den Beiträgen
"Buchhaltung digital"
oder
"Digital und online"
oder
"Buchhaltung digital - die einzelnen Schritte"
 
und bestellen Sie sich Ihre
 
"Steuerberatung einfach digital"
 
Die COUNSELOR wünscht viel Spaß beim Entdecken und Stöbern.

Kleinst-Kapitalgesellschaften

Was sind Kleinst-Kapitalgesellschaften?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

Einen kurzen Überblick, was der Gesetzgeber unter Kleinstkapitalgesellschaften versteht und welche Besonderheiten es für die Jahresabschlüsse gibt, finden Sie auf der Seite "Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften".

Du bist 4 Personen

Der Gesellschafter-Geschäftsführer
Überlegungen vom Counselor, Steuerberater

 
Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss häufig überlegen, als welche Person er gerade denkt, handelt oder Papiere unterzeichnet.
 
Ein paar Gedanken zu diesem Thema finden Sie im  Beitrag "Du bist 4 - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer".
 
 

Verluste verlieren

Liebhaberei im Steuerrecht
Gedanken vom Counselor

Was ist Liebhaberei und wie wirkt diese sich aus?
 
Ein paar Gedanken zu diesem Thema lesen Sie im Artikel "Was ist Liebhaberei".
 
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Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer
Gedanken der COUNSELOR

Gedanken zu dem Thema "GmbH-Geschäftsführer", die auch für alle anderen Geschäftsführer gelten haben wir uns im Artikel ""GmbH-Geschäftsführer".
 
Es sind schließlich nicht nur die Steuern, über die man nachdenken muss.
 
 

Getrennte Kasse

Einkommensteuer-Aufteilung
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt

Eheleute haben oft getrennte Kassen.
 
Dennoch ist die Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer gewollt und sinnvoll.
 
Kann man eine Einkommensteuer Aufteilung berechnen?

Unternehmens-Steuern

Welche Steuern sind zu beachten?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

Welche Steuern der Unternehmer immer im Blick haben sollte, erläutern wir im Artikel "Welche Steuern müssen Unternehmer beachten".
 
Lesen Sie mal rein.
 
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Zum Abschalten

Ein bisschen Vergnügliches
Immer wieder ergänzt und erweitert

 
Schauen Sie mal rein.
 
Vergnügliches

 
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Einkommensteuer und Umsatzsteuer
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