Kassenbuch FormularVorlage Steuerberater

 
Kassenbuch - Buchhaltungshilfe für kleine Zahlungen

Formular zum Organisieren von Barbelegen - das Kassenbuch

Arbeitshilfe aus Mai 2019 von der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt

 
Jedes Unternehmen hat immer wieder Barbelege.
 
Um diese in die Buchhaltung zu überführen und auch gewisse Abstimmungsmöglichkeiten zu erreichen, bietet es sich, auch für Unternehmen, die keinen Kundenverkehr mit Barzahlung haben, hierfür eine Art Kassenbuch zu führen.
 
Auch ist ein Kassenbuch sinnvoll, wenn die Sekretärin oder andere Mitarbeiter eine eigene kleine „Kaffeekasse“ haben.
 
Aus dieser kleinen Kasse, werden verschiedene Einkäufe von Bürobedarf & Aufmerksamkeiten bezahlt und abgerechnet, sodass nicht immer der Unternehmer selbst, zur Bank gehen muss oder jedesmal gebeten wird, doch Geld für zum Beispiel den Kaffeeeinkauf auszuhändigen.
 
Durch verschiedene, unter anderem in dem Kassengesetz von 2016 festgelegten Vorschriften zur Kassenführung, ist die hier als Excel Version vorliegende Kasse nicht anzuwenden, für Einzelhändler mit Ladengeschäft, die im Kundenverkehr, auch Barzahlungen entgegennehmen.
 
Die Einzelhändler müssen, sinnvollerweise, eine elektronische Kasse anschaffen, diese gemäß den Grundsätzen programmieren oder programmieren lassen, um sicherzustellen dass das Finanzamt später die Bargeldumsätze auch plausibel erfasst vorfindet und nicht beanstandet.
 
 

 
Unternehmen egal welcher Größe, die Bargeldeinnahmen von Kunden haben, empfehlen wir unbedingt eine Kassenführung, die vom Finanzamt akzeptiert wird.
 
In vielen Urteilen haben die deutschen Finanzgerichte sehr enge Massstäbe für eine ordnungsgemäße Kassenführung vorgegeben. Lesen Sie hierzu gerne unseren Artikel "Bargeldeinnahmen und Kassenführung".
 
Sofern Sie allerdings von der Bonausgabepflicht befreit sind und keine elektronische Kasse benötigen, bieten wir ein phantastisches System über "Kassenbuch online". Diese - sogar mit dem Handy bedienbare - Kasse ist finanzamtskonform und hilft bei den täglichen Abläufen, wenn im Betrieb Bargeldeinnahmen von Kunden vorkommen.
 
 

 
Mehr zu diesem Thema und anderen steuerlichen Fragen finden Sie immer wieder über das oder die Suchfunktion oder über die Seite "Gedanken", auf der die Struktur dieser Webseite kurz erklärt wird.
 
 
Das hier vorliegende Formular eines Kassenberichts, soll also nur für den unternehmensinternen Zweck dienen. Allerdings bringt er zwischen Unternehmer und Mitarbeitern auch eine gewisse Sicherheit, der Nachvollziehbarkeit, der Vollständigkeit der Belege, der Vollständigkeit der Kassenbewegungen und auch Möglichkeiten einer Kassenkontrolle, um eventuelle Unterschlagungen festzustellen.
 
Die Kasse sollte monatlich oder mindestens in den Buchungsrhythmen geführt werden und der Buchhaltung zusammen mit den zugehörigen Belegen überreicht werden.
 
Auf die Spalten Mehrwertsteuer und Vorsteuer konnte hier verzichtet werden, da der Beleg aussagekräftige Informationen zu den Umsatzsteuersätzen liefert und bei dem heutigen Softwarestand eine Notiz zur Umsatzsteuerhöhe im Kassenbericht nicht mehr notwendig ist.
 
Die Software erledigt - in der Regel handelt es sich hier auch nur um Vorsteuerbuchungen - die Berechnung der Vorsteuer selbständig.
 
 
Ob man die Kasse - Sie sehen unten rechts den Kontrollvermerk -  in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen überprüfen lässt, nachzählt und kontrolliert, bleibt dem jeweiligen Unternehmer überlassen.
 
Vorteil dieser Bargeldverbuchung oder der Führung der bar bezahlten Rechnungen und Quittungen in einem Kassenbuch, ist, dass man am Jahresende und auch während des Jahres, schon die Bankauszahlungen und auch sämtliche Ausgaben, die bar bezahlt wurden, abstimmen kann.
 
Man stimmt einfach den Kassensaldo am 31. Dezember in der Buchhaltung oder eben jeweils zum Buchhaltungsstand eines Monats, einer Periode ab. Da muss dieses Kassenbuch einfach mit dem Buchhaltungssaldo übereinstimmen und schon kann kontrolliert werden, ob auch alle Bewegungen ordnungsgemäß erfasst worden sind.
 
 
Dieses Formular stellen wir hier als PDF-Datei zur Verfügung.
Unsere Mandanten erhalten von uns selbstverständlich dieses Formular auch als Excel-Datei oder in Papierform, damit eine Weiterverwendung vereinfacht wird.
 
 
Sollten Sie Ihre Kasse digitalisieren wollen und die Abläufe - auch möglich für Betriebe ohne Bargeldeinnahmen von Kunden - vereinfachen wollen, lesen Sie bitte unseren Beitrag "Kassenbuch online".
 
Sofern Sie hierzu oder allgemein zur Kassenführung Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder wir klären die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
Kassenbuch
 
Weitere Hilfen für die Buchhaltung und beim Erstellen des Jahresabschlusses bekommen Sie spätestens im Beratungstermin.
 
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
 

Frage - Antwort

Zu Umsatzsteuer oder Einkommensteuer
Antworten von COUNSELOR, Steuerberater

 
Kurze Fragen beantworten wir hier ebenfalls kurz und knapp.
 
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Mehrwertsteuer

Welcher Prozentsatz ist korrekt?
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt

 
Nahezu jeder Umsatz kostet Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
 
Wieviel Prozent muss der Unternehmer dem Kunden berechnen?
 
7 oder 19 Prozent?
 
Ein paar Gedanken hierzu lesen Sie auf der Seite "Wieviel Mehrwertsteuer soll ich berechnen - 7 oder 19 Prozent".

Ebay - Verkäufe

Steuern fallen für ebay-Handel an
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Sind Verkäufe über ebay und/oder Amazon steuerpflichtig?
 
Sollte man solche Umsätze in seiner Steuererklärung angeben?
 
Überlegungen von COUNSELOR finden Sie im Artikel "ebay Verkäufe versteuern - ja oder nein".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
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