Steuertermine im Steuerterminkalender - für Unternehmer zum Ausdrucken

Welche Steuertermine gibt es? - Wann sind welche Steuervorauszahlungen und Steueranmeldungen fällig?

Steuertermine im Steuerterminkalender zusammengestellt und aktualisiert von COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft, Norderstedt

Steuertermine Steuerterminkalender
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
erinnert an Steuertermine im Steuerterminkalender
 
In verschiedenen Steuergesetzen und auch den weitergehenden Verwaltungsvorschriften ist festgelegt, wann zu zahlende Steuern fällig sind.
 
Die Fälligkeiten für Steuernachzahlungen älterer Jahre, ergeben sich durch den Bearbeitungsstand im Finanzamt und dem Datum der Steuer-Veranlagung für die älteren Jahre. Hier gibt es also keine festen Termine, sondern das Veranlagungsdatum ist maßgebend. Normalerweise sind Steuernachzahlungen mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist der jeweiligen Veranlagung fällig. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn es eine berichtigte Veranlagung ist und ein vorhergehender Steuerbescheid schon eine andere Fälligkeit festgelegt hatte.
 
Feste Zahlungstermine gibt es allerdings für Steuer-Vorauszahlungen und auch für laufend zu zahlende Steuern.
Feste Zahlungstermine gibt es insbesondere für die vierteljährlichen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Grundsteuer.
 
Außerdem sind für die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und auch die Kapitalertragsteuer feste Zahlungstermine im Gesetz vorgegeben.

Sofern die Zahlung verspätet beim Finanzamt eingeht, berechnet die EDV im Finanzamt sofort Säumniszuschläge, die für jeden angefangenen Monat 0,5 Prozent der zu zahlenden Steuer betragen. Auf ein Jahr umgerechnet, handelt es sich hier um eine Verzinsung von 6 Prozent, die durch pünktliche Zahlung vermieden werden kann.

Zudem sind nur die Säumniszuschläge auf betriebliche Steuern als Betriebsausgaben bei der steuerlichen Gewinnermittlung abziehbar. Säumniszuschläge auf verspätet gezahlte Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und auch Einkommensteuer-Voraus- und Nachzahlungen sind steuerlich, ähnlich wie Bußgelder, nicht steuermindernd abzusetzen, so dass die Kosten einer verspäteten Zahlung nicht nur 6 Prozent, sondern etwa 9 Prozent auf ein Jahr umgerechnet betragen.
 
 
Wir stellen Ihnen hier Steuerterminkalender zum Download zur Verfügung, damit Sie keinen Zahlungstermin verpassen.
 
Sollten Sie uns den Auftrag gegeben haben, Sie immer rechtzeitig über fällige Zahlungen zu informieren, benötigen Sie den Steuerterminkalender nicht mehr. Die für Sie maßgebenden Fristen werden schließlich von uns überwacht und Sie erhalten jeweils die Nachricht über die zu zahlenden Beträge und Fälligkeiten.
 
Die nachstehend angebotenen Steuerterminkalender zeigen Ihnen jeweils halbjährlich die zu beachtenden Steuer-Zahlungstermine:
 
 
Auch für die Anmeldung und Erklärung einzelner Steuern, gibt es vorgeschriebene Termine.
 
Nachstehend finden Sie als Download-PDF jeweils halbjährliche Kalender mit den Abgabeterminen.
 
Die nachstehend angebotenen Steuerterminkalender zeigen Ihnen jeweils halbjährlich die zu beachtenden Steuer-Anmelde-Termine:
 
Beachten Sie bitte auch hier den Rechtsstand dieses Textes: Juli 2019/Mai 2020/August 2021.
 
 
 
Im Zusammenhang mit Steuerterminen sind immer auch unsere Gedanken zu den Zuschlägen lesenswert.
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Hinweise und Gedanken, wie Zwangsgelder vermieden werden können, haben wir in diesem Beitrag aufgeschrieben.
 
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