Arbeitnehmer zahlen auch Einkommensteuer

Arbeitnehmer sparen Steuern - durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Gedanken am 10.02.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Arbeitnehmer in der Einkommensteuer
 
Auch Arbeitnehmer zahlen Einkommensteuer. Und zwar in Form des Lohnsteuerabzugs in der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung.
 
Und auch wenn der Arbeitgeber alle steuerlichen Vorschriften beachtet, gibt es vielfältige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die der Arbeitgeber nicht bei jedem Mitarbeiter kennen und berücksichtigen kann, so dass die Abgabe einer Einkommensteuererklärung bei den meisten Arbeitnehmern zu einer Steuererstattung führt.
 
Absetzbar sind unter anderem
  • Fortbildungskosten
  • Fachliteratur
  • Reisekosten zu Fortbildungsveranstaltungen
  • Arbeitszimmer
  • Fahrtwege
  • Bewerbungskosten
  • Kosten doppelter Haushaltsführung
  • Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
  • Kontoführungsgebühren
  • Reisekosten, die nicht erstattet wurden
  • EDV-Geräte
  • Steuerberatungskosten
Diese Zusammenstellung hat nur Beispielfunktion für die absetzbaren Werbungskosten. Welche Ausgaben angefallen sind und welche davon absetzbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
 
Zusätzlich zu den Werbungskosten, die ursächlich mit der Anstellung zusammenhängen, sind auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich wirksam. Hier gilt es unter anderem zu nennen:
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Unterhaltszahlungen
  • Unterstützung Angehöriger
  • Arzt- und Zahnarztkosten, soweit diese nicht erstattet wurden
  • sonstige außergewöhnliche Aufwendungen - z.B. Flutschäden
In wieweit sich die einzelnen Zahlungen und Belastungen steuerlich auswirken, muss im Einzelfall und wohl auch jedes Jahr neu berechnet werden. Durch Freibeträge, Pauschbeträge, Mindest- oder Höchstgrenzen sind die steuerlichen Auswirkungen bei einigen Ausgaben allerdings geringer, als vermutet. 
 
Um die Absetzung, zum Beispiel von Zahnarztkosten steuerlich attraktiver zu gestalten, sollte man das Prinzip der "Sinuskurve" anwenden und so die gesetzlich normierte "zumutbare Belastung" überlisten.
 
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns (die COUNSELOR in Norderstedt, neben Hamburg) gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Empfehlenswert für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers wäre auch die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein, der bei der Bearbeitung hilft. Für einen angemessenen Jahresbeitrag fertigen die Beratungsstellen mit ihrem ganz besonderen Spezialwissen für Arbeitnehmer die Einkommensteuererklärung. Die Kontakte zu verschiedenen Beratungsstellen haben uns gezeigt, dass die Mitarbeiter dort gut ausgebildet waren und sich in der Materie der Arbeitnehmer-Betreuung auch gut auskannten.
Arbeitnehmer einkommensteuerlich
 
Neben dem normalen Arbeitseinkommen, haben viele Steuerpflichtige auch noch weitere Einkünfte.
 
Zinsen, Mieteinnahmen oder Renten wären Beispiele dieser anderen Einkünfte.
Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, ist in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht nur das Lohneinkommen anzugeben, sondern alle Einkünfte sind einzeln darzulegen. Der Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen hier leider nur bei Einkünften aus Renten oder Kapitalvermögen helfen. Sollten Sie Mieteinnahmen oder sogar eine kleine selbständige Tätigkeit besitzen, ist es ratsam einen Steuerberater aufzusuchen, da der Lohnsteuerhilfeverein hier nicht mehr umfassend helfen kann und darf.
 
In der Einkommensteuer werden gesammelt alle Einkünfte in einer einzigen Steuererklärung pro Jahr erfasst und versteuert.
 
Und es werden, ebenfalls gesammelt, alle steuer-mindernden Umstände berücksichtigt. Gehen Sie aber bitte davon aus, dass das Finanzamt Ihnen bei dem Auffinden steuerlich relevanter Vorgänge nur dann „hilft“, wenn es sich um steuer-erhöhende Einnahmen handelt. Um eine Steuererleichterung oder Steuererstattung zu bekommen, müssen Sie sich – oder Ihr Steuerberater (in Norderstedt) – selbst kümmern.
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  10.02.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular

Einkommensteuer

Gedanken zur Einkommensteuer
Überlegungen vom Counselor, Steuerberater

Zur Einkommensteuer finden Sie hier ein paar Gedanken.

Und die Einkommensteuer beleuchten wir auch noch getrennt für "Arbeitnehmer" und auch für "Unternehmer".
 
Und ergänzend haben wir mal die Einkommensteuer-Aufteilung betrachtet auf der Seite: "Einkommensteuer Aufteilung".

Die Gemeindesteuer

Gedanken zur Gewerbesteuer
Wenige Zeilen der COUNSELOR

Ein paar Überlegungen zu der Gewerbesteuer haben wir auf der Seite "Gewerbesteuer" festgehalten.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 

Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer + Vorsteuer
Gedanken der COUNSELOR

Ein paar Überlegungen und Hinweise zu der Verbrauchssteuer finden Sie auf der Seite "Umsatzsteuer"
 
In diesem Zusammenhang sind auch die Überlegungen
 
"Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?"
 
und
 
Wieviel Mehrwertsteuer soll ich berechnen - 7 oder 19 Prozent
 
interessant. Zusätzlich können wir nur empfehlen, sich die "Rechnungsvorschriften" anzusehen.

Geschäftsführer

Geschäftsführer haben Verantwortung
Erste Hinweise von COUNSELOR

 
Der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft trägt Verantwortung und hat viele Pflichten.
 
Ein paar Gedanken zu der Position eines Geschäftsführers finden Sie im Artikel "Geschäftsführerbestellung - Vorsicht".
 
Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ja auch ein Blick auf Abgabefristen und Zahlungstermine interessant, in unserem "Steuer-Terminkalender".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 

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Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Honoraren der Steuerberater finden Sie hier, eine auf unseren Erfahrungen beruhende "Preisübersicht".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.

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