Kleinunternehmer in Kürze

So nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer richtig!

Die Regelungen zum Kleinunternehmer kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Kleinunternehmer in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
betreut auch so manchen Kleinunternehmer
Die Umsatzsteuer gehört für Sie als Unternehmer zu den größten steuerlichen Fallstricken. Sie müssen sich um die monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kümmern und die geschuldeten Steuerbeträge an das Finanzamt abführen. Damit Sie die Umsatzsteuer (dann Vorsteuer genannt) aus Ihren Eingangsrechnungen geltend machen können, müssen Sie auch darauf achten, dass die Rechnungen Ihrer Lieferanten den umsatzsteuerlichen Vorgaben entsprechen.
 
Jedoch gibt es im Rahmen der sog. Kleinunternehmerregelung Abhilfe:
Wenn Sie bestimmte jährliche Umsatzgrenzen nicht überschreiten (22.000 € im vorangegangenen und 50.000 € im laufenden Kalenderjahr), können Sie sich auf Basis eines Wahlrechts beim Finanzamt von Ihren umsatzsteuerlichen Pflichten weitgehend befreien lassen.
 
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bringt Ihnen Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern, da Sie Ihre Leistungen an Kunden ohne Umsatzsteuer erbringen können. Der Nachteil ist, dass Sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen können.
 
Kleinunternehmer 1020093 - 11-20
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  November 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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