Steuerberater zu covid-19 Corona Hilfen

 
covid-19 Corona - Arbeitshilfen für Unternehmer

Arbeitspapiere zu Kurzarbeitergeld und Soforthilfe wegen Corona

In der Zeit von Corona erreichen Sie uns am Besten über unsere E-Mail office@counselor.de

 
Auf der Seite "Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 2" haben wir bereits die Stellen genannt und auch die entsprechenden Links gezeigt, an die sich der Unternehmer wenden muss, um Kurzarbeitergeld für seinen Betrieb anzuzeigen und auch die Portale angegeben, über die man die Soforthilfe Corona beantragen kann und muss.
 
Damit auch in der Folge keine Probleme auftreten, haben wir einige Formulare entwickelt, die der Unternehmer gerne zu seinen Arbeitspapieren nehmen sollte, um späteren Prüfungen der Zuschüsse aus der Soforthilfe und den Förderungen aus dem Kurzarbeitergeld gelassen begegnen zu können.
 
Zusammen mit den Steuererklärungen des Jahres 2020 werden Erklärungen und Nachweise zu den erhaltenen Förderungen vom Finanzamt verlangt werden.
 
Näheres hierzu finden Sie jeweils in den Beiträgen
 
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 2
 
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 3
 
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 4
 
 
Nachstehend gibt es Formulare zum Download wegen
 
 

Kurzarbeitergeld

 
 
und wegen
 

Soforthilfe Corona


 
Wir empfehlen die Formulare sorgfältig zu bearbeiten und solange aufzubewahren, bis die erhaltenen Förderungen von der Finanzverwaltung überprüft wurden.
 
Adressen und weitere Informationen finden Sie über die Seite "interessante Links" in den Rubriken zu covid-19 Coronavirus.
 
Als Beispiel sehen Sie nachstehend unseren Vorschlag für die Ermittlung und Errechnung des Liquiditätsengpasses:
 
Liquiditätsengpass - Steuerberater zu covid-19 Coronavirus
 
Weitere Themen zum Steuerrecht und zur Unternehmensberatung finden Sie auf unserer Seite "Gedanken".
 
 
 
Weitere Themen sind immer ganz leicht über das oder die Suchfunktion zu finden.
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  02.04.2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Wenn Sie Fragen zu steuerlichen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.
 
 
 
 
Ganz einfach zu merken
 
DIE WEBSEITE FÜR STEUERBERATUNG >>> www.counselor.de

Neues Produkt

ist ein neues Unternehmen nötig?
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Braucht man für ein neues Produkt auch gleich ein neues Unternehmen?
 
Ein paar Gedanken zu dieser Frage, finden Sie auf unserer Seite "Neues Produkt - neues Unternehmen".

Steuern + Immobilien

Vermietung und Verpachtung
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt

 
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und zu Immobilien sehen Sie ein paar Gedanken auf unserer Seite "Vermietung und Verpachtung".
 
Passend ist auch unsere Arbeitshilfe zu den "Angaben zu Immobilien".

Was ist absetzbar?

Liste der Betriebsausgaben
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Welche Ausgaben sind Betriebsausgaben?
 
Was ist absetzbar?
 
Gibt es Möglichkeiten?
 
Viele oder einige Hinweise finden Sie auf der Seite:"Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".

Rechnungsvorschriften

In jeder Steuerart wichtig!
Hinweise von COUNSELOR, Steuerberater

 
Damit keine steuerlichen Nachteile entstehen, sollte man auf die gesetzlich festgelegten Rechnungsvorschriften achten. Gedanken und Überlegungen und auch Verweise finden Sie auf unserer Seite "Rechnungsvorschriften".
 
Schauen Sie gern auch zur Arbeitshilfe "Rechnungsvorschriften - Übersicht", die speziell auf die Umsatzsteuer eingeht.
 

Wieviel Prozent MwSt?

7 oder 19 % Mehrwertsteuer?
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt

 
Ein paar Gedanken zu dem Mehrwertsteuersatz, den der Unternehmer dem Kunden berechnen muss, finden Sie auf der Seite "Wieviel Mehrwertsteuer soll ich berechnen - 7 oder 19 Prozent.

Bundesfinanzhof twittert

Steuerurteile  im Social Media
Bereitgestellt durch COUNSELOR

 
Auf unserer Seite "Twitter (Bundesfinanzhof) finden Sie das höchste deutsche Steuergericht beim Zwitschern.
 
 
Auch sind die "Verlagsmeldungen" aus dem Bundesfinanzhof interessant. Hier hat der Stollfuss Verlag "Aktuelle Meldungen" zur Verfügung gestellt.

Kommanditgesellschaft

Voraussetzungen und Anforderungen
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt

Was sind die Mindestvoraussetzungen für eine Kommanditgesellschaft?
 
Eine Zusammenstellung und ein paar Gedanken dazu, finden Sie auf unserer Seite "Grundlagen einer Kommanditgesellschaft".
 
 

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