Mindestlohn  in Kürze

Was müssen Sie bei der Ermittlung und Dokumentation des gesetzlichen Mindestlohns beachten?

Kurzdarstellung zum Mindestlohn im November 2021 von Steuerberater Ralph J. Schnaars der COUNSELOR

Mindestlohn in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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betrachtet auch die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird mindestens alle zwei Jahre angepasst und beträgt ab dem 01.01.2021 pro Arbeitsstunde 9,50 €.
 
Die nächste Erhöhung auf 9,60 € folgt sogar schon zum 01.07.2021. Daneben gelten in vielen Branchen tarifliche Mindestlöhne. Die Lohnzahlungen an Ihre Arbeitnehmer stehen bei jeder Erhöhung des Mindestlohns auf dem Prüfstand. Oft schleichen sich bei der Berechnung Fehler ein, weil bestimmte Zahlungen nicht einbezogen werden dürfen.
 
Eine falsche Berechnung führt zu hohen Lohnnachzahlungen und Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Zudem können Ihnen Strafgelder bis zu 500.000 € drohen.
 
Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, können die Arbeitnehmer die Differenz nachfordern. Und Sie sind sogar dann haftbar, wenn von Ihnen beauftragte Unternehmen den Mindestlohn nicht einhalten.
 
Darüber hinaus haben Sie als Arbeitgeber detaillierte Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und für Tätigkeiten in bestimmten Branchen. Hier sind die Arbeitszeiten genau zu erfassen und die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufzubewahren.
In einer Kurzübersicht sehen die Vorschriften zum Mindestlohn dann wie folgt aus:
Mindestlohn in Kürze 1020067 - 12-20
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Dezember 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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