Schuhe sind steuerlich absetzbar

Absetzbar als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

Gedanken am 09.01.2020 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater Norderstedt

Schuhe sind steuerlich absetzbar
 
"Schuhe sind steuerlich absetzbar" sagt der Steuerberater der COUNSELOR.
 
Diese Aussage ist an dieser Stelle vielleicht ein wenig verwirrend, da sich niemand vorstellen kann, dass seine Schuhe steuerlich absetzbar sein sollen.
 
Bedenken Sie hier aber bitte, dass das Schuhgeschäft oder der Online-Schuhversand-Händler seine Ware auch einkaufen muss, die er ihnen dann verkauft
 
oder
,dass es besondere Berufe gibt, in denen Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind und unbedingt auch benötigt werden
 
oder,
stellen Sie sich andere Branchen vor, in denen Schuhe zu anderen Zwecken Verwendung finden, z.b. als Dekoration oder als Beigabe.
 
 
Wenn wir dieses Thema nun etwas näher beleuchten, können wir sofort feststellen, dass das Schuhgeschäft sämtliche Wareneinkäufe, die später zu Kundenumsätzen führen, sehr wohl steuerlich absetzen kann. Und zwar als Wareneinkauf.
 
Aber auch der Bergmann, der unter Tage arbeitet und im Stollen Sicherheitsschuhe mit Stahlbesatz verpflichtend anzuziehen hat, kann diese Schuhe, sofern sein Arbeitgeber die Ausrüstung nicht kostenfrei stellt, als Werbungskosten von seinem Lohn steuerlich absetzen.
 
Wie oben schon erwähnt, gibt es allerdings auch Schuhe, die absetzbar sind und nicht von einem Sicherheitsgedanken vorgeschrieben sind oder die zu einem Schuhhändler gehören.
 
Vorstellbar ist das zum Beispiel bei einer Modenschau, wo die Models die Kleider vorführen und hierbei exorbitant hohe HighHeels anziehen sollen.
Oder es ist vorstellbar, dass der Bademeister im städtischen Schwimmbad, Badelatschen anzuziehen hat oder es ist vorstellbar, dass der Bergsteiger, der von seinem Zeitschriftenverlag auf einen Gebirgszug geschickt wird, sich extra für diese betriebliche, berufliche oder geschäftliche Reise zu seiner sonstigen Ausstattung Stiefel anschafft, die nur für diese Reise gebraucht werden oder zu gebrauchen sind.
 
 
Ebenfalls sind sicherlich Schuhe absetzbar, die ein Bergungstaucher anziehen würde, um in verschollenen Wracks Schätze zu suchen oder im Hafenbecken unter dem Dock oder unter einem Ozeanriesen seine Arbeiten auszuführen.
 
In dieser gesamten Betrachtung gibt es aber einen uralten Leitsatz, der auf private Kleidung und wohl auch auf Schuhe zutreffen dürfte.
 
"Solange Sie die Schuhe unkompliziert und ohne Probleme bei ihrem wöchentlichen Kirchgang anziehen können oder ein Gotteshaus in diesen Schuhen besuchen können, sind die Schuhe steuerlich als privat veranlasst anzusehen und den Kosten der Lebensführung zuzuordnen und somit steuerlich nicht absetzbar.
 
Alle weiteren Kleidungsstücke und ebenfalls auch Schuhe sind im Bereich der Werbungskosten oder der Betriebsausgaben absetzbar, solange eine Veranlassung durch bzw. ein Zusammenhang mit erzielten Einnahmen oder Einkünften hergestellt werden kann oder nicht nur zu vermuten ist.
 
 
Ob die Schuhe grün, gelb, schwarz, modisch, teuer, neu, günstig, altbacken, gebraucht oder chic sind, spielt überhaupt keine Rolle. Es wird immer darum gehen, ob die Anschaffung bzw. die Kosten für diese Fußbekleidung betrieblich veranlasst ist oder mehrheitlich bzw. überwiegend für private Zwecke nutzbar ist.
 
Es kommt nicht darauf an, welche Nutzung überwiegt und ob die private Nutzung die betriebliche Nutzung prozentual übersteigt. Solange eine private Nutzung durch den Schuhkäufer möglich erscheint, siehe oben die Erwähnungen zu dem Kirchgang, ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich.
 
Inwieweit Babyschuhe oder Schuhe für Haustiere oder Schuhe für Behinderte oder ältere Menschen absetzbar sind, kann zusätzlich durch eine ärztliche Verordnung erweitert sein. Solange nämlich diese Schuhe Gehhilfen enthalten oder Stabilisatoren wären diese Schuhe als außergewöhnliche Belastungen absetzbar und nicht im Bereich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Auch hier gilt es im Einzelfall zu überlegen, inwieweit die Anschaffung der Schuhe steuerliche Auswirkungen erreichen kann.
 
Nebenbei erwähnt, ist es einem Unternehmer auch nicht verboten, seinen besten Mitarbeitern Schuhe zum Geburtstag oder zum Jubiläum zu schenken oder entsprechende Gutscheine den zu Beschenkenden zukommen zu lassen.
 
Sprechen Sie uns gerne an, ob wir für Ihren speziellen Fall eine Möglichkeit sehen, die Kosten für Ihre Schuhe steuerlich absetzbar zu "machen".
 
 
Spannend ist allerdings für Schuh-Händler und speziell auch die Hersteller von Schuhen die Berücksichtigung einer Gewährleistungsrückstellung.
 
 
 
F A Z I T
 
 
Schuhe sind steuerlich (häufig) absetzbar.
 
Die größte Steuerersparnis wird erzielt, wenn Schuhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Zum Beispiel als Wareneinkauf, als Dekoration, als Vorführobjekt, als Geschenk oder ähnliches.
 
Eine auch noch attraktive Steuerersparnis kann erzielt werden, wenn die Schuhe als Werbungskosten absetzbar sind. Zum Beispiel weil Sicherheitsvorschriften diese Schuhe vorschreiben oder weil der Beruf spezielle Schuhe erfordert.
 
Eine im Verhältnis zu den vorgenannten Möglichkeiten geringere Steuerersparnis kann erzielt werden, wenn die Schuhe aus medizinischen Gründen angeschafft werden müssen. Aber auch hier sollte man eine steuerliche Absetzung in Betracht ziehen, da dann das Finanzamt an den Kosten für die Schuhe beteiligt werden kann.
 
 
Sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen Überlegungen, wie auch zum Beispiel Sneakers steuerlich abgesetzt werden können.
 

 
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Januar 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
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