Ausführliche Erläuterungen
Erklärungen zur Behandlung in der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Bereitgestellt von der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt
Ausführliche Erläuterungen zu der Behandlung verschiedener Sachverhalte in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer finden Sie auf den folgenden Seiten. Die Handhabung in der Körperschaftsteuer folgt meistens der Behandlung in der Einkommensteuer, so dass hierauf nur in Einzelfällen eingegangen wird. Sofern diese steuerlichen Vorgänge auch Auswirkungen auf die Gewerbesteuer haben, wird dazu ebenfalls Stellung genommen.
Die umfangreich erläuterten Themen sind:
Beachten Sie bitte den jeweiligen Rechtsstand des Erläuterungstextes.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
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Die einfachste Gesellschaftsform ist die der GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Lesen Sie unsere Gedanken auf der Seite "Die GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
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