Du bist 4 - GmbH Gesellschafter Geschäftsführer

Gesellschafter Geschäftsführer achten darauf, als wer sie unterschreiben

Tipps für Gesellschafter Geschäftsführer am 30.04.2019 vom Steuerberater

Du bist 4 GesellschafterGeschäftsführer
 
Eigentlich sind wir, wir selbst. -- Eigentlich wissen wir, wer wir sind.
 
Für den angestellten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist das allerdings nicht immer so einfach.
 
Zum einen sind Sie Gesellschafter der GmbH, das heißt der Inhaber sämtlicher Rechte, sämtlicher Vorteile und Gewinnmöglichkeiten der Zukunft. Sie halten das Kapital der Gesellschaft entweder zu 100% oder auch nur anteilig. Sie sind insoweit sehr interessiert daran, dass Ihr Kapital, das sie eingesetzt haben, innerhalb der GmbH oder mit der GmbH in der Zukunft vermehrt werden wird. Sie erwarten Gewinnausschüttungen, je höher, desto besser.
 
Als zweites sind Sie von der GmbH der bestellte Geschäftsführer und auch als Geschäftsführer eingetragen im Handelsregister. Dieses führt zu den Pflichten, dass Sie für die GmbH sprechen und für die GmbH Handlungen ausführen und immer im Namen der GmbH agieren müssen, und zwar zum Wohle der GmbH bzw. zum Wohle der Gesellschafter, damit es der GmbH in der Zukunft immer weiter besser geht und die Gesellschafter Dividenden oder  Gewinnausschüttungen erhalten können. Hier vertreten Sie also eine Kapitalgesellschaft, ein Instrument was innerhalb der Wirtschaft agiert und Sie sind der Verantwortliche für sämtliche Tätigkeiten und Handlungen, die im Namen dieser GmbH ausgeführt werden. Hier empfiehlt sich sehr häufig, speziell auch für Fremdgeschäftsführer eine Haftpflichtversicherung, eine sogenannte D&O Versicherung zur Absicherung von Vermögensschäden, die der GmbH eventuell entstehen und die die GmbH im Regressverfahren vielleicht von ihnen zurückverlangen könnte.
 
Als drittes sind Sie der Angestellte der GmbH. Sie haben einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag. Sie haben genau wie alle anderen Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Sie haben Anspruch auf Urlaub, Sie haben Anspruch auf die Auszahlung des Gehaltes, Sie haben Anspruch auf Beschäftigung und am Ende der Beschäftigung auf Abfindung und eventuell, das ist in dem Anstellungsvertrag geregelt, auch einen Anspruch auf die Gestellung eines Fahrzeugs oder die Gewährung von Pensionen. Im Endeffekt befinden wir uns hier im Arbeitsrecht und Sie haben weitestgehend die gleichen Pflichten und Rechte, die ein normaler Arbeitnehmer auch hat.
 
Und letztendlich als 4.te Unterschrift oder vierte Person, die Sie dann sind, sind Sie Sie selbst. Hier könnten z.B. vertragliche Beziehungen zwischen der GmbH und ihnen passieren, die dann natürlich von der Gesellschafterversammlung - möglicherweise sind Sie das alleine  - und dem Geschäftsführer der GmbH mit beschlossen werden müssen. Es könnte z.B. passieren, dass Sie und die GmbH einen Mietvertrag für die Ihnen gehörende Garage abschließen, die für das betriebliche Fahrzeug der GmbH, welches Ihnen im Arbeitsvertrag zur Nutzung überlassen wird, von der GmbH  angemietet wird. Es entsteht hier also ein Mietvertrag zwischen Ihnen als Person, als Garageneigentümer und der von Ihnen vertretenen und der Ihnen als Gesellschafter gehörenden GmbH.
 
Unter sämtlichen Aspekten, die ich vorgenannt angesprochen habe, muss man immer berücksichtigen, dass jede der Parteien, in meinem Beispiel eben vier einzelne Parteien,  verschiedene Rechte und Pflichten haben und möglicherweise Kümmernisse haben.
 
Zum Beispiel hat die GmbH das Recht, dass ihr kein Schaden zugefügt wird.
Steuerlich würde man ungerechtfertigte Vorteilszuwendungen einfach als verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter titulieren und so einfach mehr Steuern zahlen.
Die GmbH hat allerdings auch Pflichten, z.B. durch den Arbeits- oder den angesprochenen Mietvertrag, entsprechende Zahlungen zu leisten. Oder sie hat - ich nenne das mal die Pflicht - gegenüber dem Gesellschafter sein Vermögen, sein eingesetztes Kapital zu schützen. Der Geschäftsführer wiederum als Vertreter, als menschliches Organ der GmbH muss diese Pflichten und Rechte der GmbH nun umsetzen und haftet für sich bzw. persönlich gegenüber der GmbH und im Weiteren auch gegenüber den Gesellschaftern für sein Handeln und für sein Tun, dass nämlich der GmbH selbst und auch nicht den Gesellschaftern irgendwelcher Schaden entsteht.
 
Dafür hat der Geschäftsführer Rechte gegenüber der GmbH - wie oben schon genannt - aus seinem Anstellungsvertrag wie Urlaub, Abfindung oder Vergütung.
 
Ich als Person trete letztendlich in Beziehung zu dieser GmbH z.B. vermiete ich die Garage,  z.B. verkaufe ich meinen Laptop an die GmbH,  z.B. stelle ich mein Arbeitszimmer dem Geschäftsführer zur Verfügung und so weiter und so weiter. Es kann da vielfältige Beziehungen geben, die geregelt sein wollen und die geregelt sein müssen, damit sie die gewünschten steuerlichen Auswirkungen haben und damit sie steuerliche Vorteile generieren.
 
Es empfiehlt sich regelmäßig Vereinbarungen schriftlich abzuschließen, da dann besser nachgewiesen werden kann, welche Vereinbarungen geschlossen wurden und wann diese Vereinbarungen geschlossen wurden und wie die vereinbarten Handlungen daraufhin auch vorgenommen wurden.
 

 
 
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular

 
Nicht nur das Finanzamt bestreitet häufig, dass es Vereinbarungen und/oder Verträge mit der GmbH gab, sondern auch so mancher Gesellschafter oder Geldgeber bezweifelt die Korrektheit der Handlungen, wenn ihm kein Vertrag vorgelegt werden kann.
 
Zu der Unmöglichkeit zu beweisen, dass irgendetwas nicht gewesen ist, lesen Sie meine Gedanken in einem separaten Artikel ("Wie beweist man Nicht-Vorhandensein").
 
 
Sie sind 4
 
 
Deshalb lassen Sie sich empfehlen, bei jeder Vereinbarung und auch bei jeder Äußerung von Ihnen, vorher zu klären, als wer Sie jetzt auftreten, unterschreiben oder agieren:
 
-GmbH-Gesellschafter
-GmbH-Geschäftsführer
-Angestellter der GmbH
-Privatperson, als Vermieter gegenüber der GmbH
 
 
Einige Mandanten haben die Problematik der Unterscheidbarkeit in der Form gelöst, als dass sie
 
-als GmbH-Gesellschafter nur mit ihrem Nachnamen unterschreiben
-als GmbH-Geschäftsführer immer den Adressstempel der GmbH ins Unterschriftsfeld stempeln und erst dann unterschreiben. Oder, sofern der GmbH-Stempel gerade nicht greifbar ist, den vollen Namen der GmbH manuell ins Unterschriftsfeld schreiben und erst dann unterzeichnen
-als Angestellter mit dem Nachnamen und dem ersten Buchstaben des ersten Vornamen
-als Privatperson mit ausgeschriebenem Vornamen und ausgeschriebenem Nachnamen
 
 
Wem diese Unterschriftsvarianten zu umständlich sind, kann sich ja auch kleine Stempel anfertigen lassen oder bei jeder Unterschrift dazuschreiben, als wer man gerade unterzeichnet. (Bsp. Fritz Meier, Geschäftsführer für die X-GmbH).
 
 
 
In diesem Zusammenhang ist der Artikel "GmbH-Geschäftsführer" mit den Pflichten und Rechten ebenfalls zu empfehlen.
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  April 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
 
 
 
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Gute Beratung hat ihren Wert,

keine Beratung nur ihren Preis.

 
 
sagt der Steuerberater für Vermieter

 

Kalkulation

Berechnung der Ein- und Verkaufspreise
Gedanken vom Counselor, Norderstedt

 
Jeder Unternehmer muss seine Verkaufspreise ermitteln.
 
Hierfür ist es sinnvoll, auch die Einkaufspreise und die gesamten Einstandskosten zu berücksichtigen.
 
Sie finden ein paar Gedanken hierzu auf der Seite "Kalkulation".

Barzahlungen

Führung eines Kassenbuchs
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater

 
Jeder Unternehmer und jedes Unternehmen hat Bareinkäufe und Barzahlungen.
 
Sofern es sich im Wesentlichen um Ausgaben handelt, haben wir Ihnen ein paar Hilfen an die Hand gegeben, die Sie auf der Seite "Kassenbuch / Organisation Barbelege" finden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.

Vorsteuer-Verlust

Ein Rechenbeispiel zur Umsatzsteuer
Gedanken  vom Counselor, Steuerberater

Fehlender Vorsteuerabzug kostetVorsteuer-VerlustEin RechenbeispielGedanken vom Counselor, SteuerberaterFür die betrieblichen Einkäufe hat der Unternehmer normalerweise eine Forderung gegen das Finanzamt auf Erstattung der gezahlten Vorsteuerbeträge. Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden.Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel auf der Seite "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" zu ermitteln.

Empfehlungen

Qualität hat eine Adresse
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Es ist immer gut, einen verlässlichen und kompetenten Geschäftspartner zu haben.
 
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass man auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweisen darf und empfehlen auf unserer Seite "Empfehlungen" einige Kontakte.
 

Aktuelle Meldungen

Finanzgerichtsurteile und Anderes
Bereitgestellt von COUNSELOR

 
Jeden Tag entstehen neue Gerichtsurteile zu Themen im Steuerrecht.
 
Die Aktuellen Meldungen finden Sie auf unserer Seite "Aktuelle Meldungen".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.

N E U E S

Immer wieder Neues - auch zu Steuern
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater

 
Immer wieder Neues und aktuelle Informationen zu neuen Artikeln und neuen Gedanken, finden Sie auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
 
Auch wenn von uns eine neue Arbeitshilfe zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer oder auch zum Jahresabschluss bereitgestellt wird, geben wir Ihnen auf dieser Seite einen Hinweis.
 
Zu den neu veröffentlichten Gedanken und Hinweisen finden Sie etwa für vier bis sechs Wochen jeweils den Link zu der Neuigkeit auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
 
Die COUNSELOR wünscht viel Spaß beim Entdecken und Stöbern.

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