Fahrtenbuch in Kürze

Wie führen Sie bei privater Nutzung des Firmen-Pkw ein steuerlich sicheres Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Fahrtenbuch in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt auch die sichere Handhabung eines Fahrtenbuchs
Viele Unternehmer aber auch Arbeitnehmer nutzen den Firmen-Pkw sowohl für private als auch für berufliche Zwecke.
 
Steuerlich gilt die Privatnutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil und ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
 
Für Unternehmer bedeutet die private Nutzung des Pkw eine steuerpflichtige Privatentnahme. Die Privatnutzung des Pkw unterliegt hierbei auch der Umsatzsteuer.
 
Neben der sog. 1-%-Methode, bei welcher der Wert der Privatnutzung pauschal monatlich über 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs berücksichtigt wird, gibt es auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies ist zwar aufwändiger, kann sich jedoch gegenüber der 1-%-Methode durchaus lohnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs hoch ist und die gesamte Fahrleistung des Jahres eher gering ausfällt und wenige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen (z.B. bei häufigen Dienstreisen).
 
Wichtig für die Fahrtenbuchmethode ist die genaue Ermittlung der jährlichen Kfz-Kosten. Schon hier ist es wichtig, alle relevanten Belege (z.B. Tankquittungen, Reparaturrechnungen) zu sammeln und auch an die Buchhaltung zeitig weiterzugeben.
 
Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) gelten hier als Arbeitnehmer und versteuern die Privatnutzung über die Lohnabrechnung. Hier ist es wichtig, das Fahrtenbuch zeitnah an die Lohnabrechnungsstelle zu geben, damit der korrekte Privatanteil abgerechnet werden kann.
 
In der Grafik sehen Sie die Führung des Fahrtenbuchs.
 
Fahrtenbuch 1054610 - 02-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Februar 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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