Neues Produkt - neues Unternehmen

Soll für das neue Produkt eine neue Gesellschaft gegründet werden?

Gedanken am 12.08.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Neues Produkt neues Unternehmen
 
 
Steuergestaltung beginnt
 
mit Überlegungen zur Gesellschaftsform
 
oder mit Gedanken darüber,
 
ob ein neues Produkt besser
 
in einer neuen Unternehmung aufgehoben ist.

 
 
Es sind aber nicht nur steuerliche Gedankengänge, die der Entscheidung vorausgehen.
 
Ob "neue" Produkte oder Angebote im bestehenden Unternehmen - zusätzlich zum vorhandenen Portfolio - angeboten werden oder ob man eine neue Unternehmung gründet, richtet sich in erster Linie nach den Kundenwünschen und Kundeninteressen bzw. der Kundenwahrnehmung und danach nach der Konkurrenzsituation, dem Lieferantenverhalten und dann - aber auch nicht zuletzt - nach steuerlichen Möglichkeiten.
 
Wenn ein Unternehmen gleichzeitig Stützstrümpfe, Winterreifen und Gleitsichtbrillen anbietet, kann der Kunde es nicht einer speziellen Branche zuordnen und wird nicht zuerst dieses Unternehmen besuchen, wenn er eine spezielle Anfrage oder einen speziellen Wunsch hat. Bei den Discountern kann man die Problematik genau verfolgen. Neben dem Standardsortiment werden auch oft artfremde Produkte in Sonderaktionen angeboten. Hierfür ist ein immenser Werbeaufwand zusätzlich nötig und auch wenn das Produkt im Laufe der Zeit in das Standardsortiment aufgenommen ist, ist der Discounter nicht die erste Adresse, wohin der Kunde mit seinem speziellen Wunsch geht.
 
Beispiel
Der Kunde sucht einen Kühlschrank. Und wird - auch wenn der Discounter unschlagbare Angebote noch in der letzten Woche hatte - trotzdem zum Fachhandel gehen.
 
Andererseits können es auch Interessen von Lieferanten sein, die eine Belieferung der bestehenden Unternehmung verhindern, so dass eine neue Unternehmung gegründet werden muss, um überhaupt die Ware zu bekommen.
 
Ebenso bietet es sich an, eine neue Unternehmung zu gründen, wenn weitere und neue Partner in die Unternehmung rund um das neue Produkt aufgenommen werden sollen oder die Finanzierung, ganz speziell losgelöst von dem restlichen Unternehmen, nur für dieses neue Produkt erreicht werden kann.
 
Und es kann sogar die Verteilung der Geschäfte in verschiedene Unternehmen aus steuerlichen Gesichtspunkten Sinn ergeben.
Steuergestaltung Neues Produkt
 
Die Überlegung eine weitere Unternehmung nur aus steuerlichen Gründen zu initiieren, soll dennoch wohl überlegt sein.
 
Zu überdenken sind in den meisten Fällen mindestens die folgenden Fragen:
  • Ist die Ausgliederung des Geschäftsbereiches organisatorisch deshalb sinnvoll, weil umsatzsteuerfreie von umsatzsteuerpflichtigen Geschäften getrennt werden?
  • Kann die Infizierung freiberuflicher Einkommen durch die Abspaltung gewerblicher Einkommen verhindert werden?
  • Kann durch die Auslagerung ausländischen Geschäfts in eine ausländische Gesellschaft der finanzamtliche Zugriff auf die inländische Buchhaltung gemindert werden?
  • Gibt es einkommen- oder körperschaftsteuerliche Vorteile, die in der abweichenden Besteuerung von Kapitalerträgen liegen?
  • Sind erbschaftsteuerlich Vorteile zu erreichen, in dem Erben schon jetzt an der neuen Gesellschaft beteiligt werden?
  • Kann die neue Gesellschaft Vorteile genießen, die nur größenabhängig gewährt werden? Zu denken wäre hier an den einkommensteuerlichen Investitionskostenabzugsbetrag, zu erreichende Fördermittel oder (sofern von Vorteil) den Kleinunternehmerstatus.
  • Ist das neue Produkt vielleicht in einer gemeinnützigen Organisation (Gesellschaft oder Verein) steuerlich vorteilhaft untergebracht?
neues Produkt1-erst-das-Unternehmen
 
Das hier besprochene, neue Produkt kann sein
 
- ein Kraftfahrzeug
- eine Wasseraufbereitungsanlage
- ein Software Online-Tool
- ein Containerschiff
- ein Buch
- ein Parfum
- eine Heilmethode
- eine Lasertechnik
- und vieles mehr
 
 
Das Abtrennen von (neuen) Geschäftsbereichen kann auch aus steuerlichen Gründen Sinn ergeben, aber meistens sind die Gründe für eine Verlagerung in eine neue Unternehmung nichtsteuerliche Gründe. Hier ist dann zu überprüfen, wie sich diese Verlagerung steuerlich auswirkt und wie die Konstruktion der neuen Unternehmung aussehen muss, damit steuerliche Vorteile entstehen und steuerliche Nachteile vermieden werden.
 
Es sind mindestens Fragen zu der Gesellschaftsform zu klären und in welcher Beziehung die neue Unternehmung zu dem bestehenden Unternehmen steht. Soll es eine direkte Beteiligung geben oder sogar einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder ist eher eine völlige Trennung der beiden Unternehmen geboten.
 
Ist die umsatzsteuerliche Organschaft eher erstrebenswert oder ist es besser, diese zu vermeiden?
 
Jeder Einzelfall ist einzigartig, so dass hier keine allgemein gültige Lösung angeboten werden kann. Die Verlagerung eines neuen Produkts in eine neue Unternehmung kann allerdings so große Vorteile bringen, dass die Mehrkosten einer zweiten Verwaltung dann nicht mehr ins Gewicht fallen.
 
Zwar ist es nicht zu unterschätzen, wie viele Grundkosten eine neue Unternehmung mit sich bringt, z.B. den Handelskammerbeitrag, die Buchführungskosten, eventuelle Veröffentlichungskosten, eventuelle Versicherungsbeiträge und Steuerberatungshonorare sowie Telefon- und Internetgebühren, aber es ist genauso möglich, dass die neue Unternehmung durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten, durch einen gewerbesteuerlich interessanten Standort oder die Gesellschaftsform Vorteile mitbringt, die in der „Hauptunternehmung“ nie erzielt werden könnten.
 
Zu empfehlen ist in jedem Fall, eine Art Businessplan aufzustellen, der deutlich macht, welche Tätigkeiten die neue Unternehmung ausüben soll, welche Umfeld-Gegebenheiten zu berücksichtigen sind (z.B. Standort) und wie sich das voraussichtliche Umsatz-Kosten-Verhältnis gestaltet.
 
Mit diesen Grundangaben kann dann die Überlegung folgen, ob es mehr Sinn ergibt, die neue Unternehmung in Form einer Personengesellschaft zu führen oder als Kapitalgesellschaft oder das neue Produkt doch ganz in der bestehenden Unternehmung zu vermarkten.
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Gesellschaftsformen" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema "Unternehmensart" auf der Seite
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand des obenstehenden Textes: 12.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.

Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.

 
 
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
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Der Jahresabschluss

Inhalt des Jahresabschlusses
Gedanken vom Counselor

Wie setzt sich ein Jahresabschluss zusammen?
 
Was ist bei Aufstellung eines Jahresabschlusses zu beachten?
 
Gedanken und Überlegungen des Steuerberaters finden Sie im Artikel "Jahresabschluss Zusammensetzung.
 
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Kalkulation

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Wie teuer ist der Mitarbeiter?
 
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Was sind Kleinst-Kapitalgesellschaften?
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Einen kurzen Überblick, was der Gesetzgeber unter Kleinstkapitalgesellschaften versteht und welche Besonderheiten es für die Jahresabschlüsse gibt, finden Sie auf der Seite ""Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften".
 
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Steuern - Allgemein

Gedanken zu Steuern
Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Ein paar allgemeine Gedanken zum Thema "Steuern" und Unternehmertum lesen Sie im Artikel "Gedanken"

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