Arbeitgeber und die Energiepreispauschale in Kürze

Wie müssen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale auszahlen und wann erfolgt die Erstattung?

Kurzübersicht über die Energiepreispauschale beim Arbeitgeber gezeigt von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Arbeitgeber und die Energiepreispauschale
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
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hilft auch bei der Beurteilung der Energiepreispauschale beim Arbeitgeber
Die Lebenshaltungskosten - insbesondere für Energie und Lebensmittel - sind im ersten Quartal 2022 enorm angestiegen. Viele Menschen leiden unter den Kostensteigerungen. Um diese Belastung zumindest teilweise abzufedern, hat die Bundesregierung neben dem vielbeachteten 9-€-Ticket für die Monate Juni bis August u.a. auch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € eingeführt.
 
Letztere wird in den meisten Fällen einmalig durch Sie als Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Damit Sie durch die zusätzlichen Zahlungen nicht unnötig belastet werden, erhalten Sie die Erstattung in der Regel schon vor der Auszahlung!
 
Außerdem zeigen wir Ihnen auf, in welchen Fällen Sie auf eine Auszahlung verzichten können.
Arbeitgeber und Energiepreispauschale
 
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juni 2022.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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Lesen Sie hierzu ein paar Gedanken auf unserer Seite "GmbH Bilanz im Jahresabschluss".
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Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

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