Grundsteuer  - in Kürze

Was müssen Sie wegen der kommenden Grundsteuerreform bereits jetzt im Auge behalten?

Kurzdarstellung der Grundsteuer im März 2022 von Steuerberater Ralph J. Schnaars der COUNSELOR

Grundsteuer in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer und Vermieter
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
hilft bei dem Berechnungsaufwand des neuen Grundstückswertes
Ob bebautes oder unbebautes Grundstück, für Sie als Eigentümer ist die Grundsteuer auf jeden Fall ein Thema.
 
Die Grundsteuerreform könnte nun zu einer höheren finanziellen Belastung führen. Auf alle Fälle kommt aber ein erhöhter steuerlicher Erklärungsaufwand aufgrund neuer Ermittlungsmethoden auf Sie zu.
 
Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen, aber der Neubewertungsprozess für die Grundstücke startet bereits 2022. Denn diese Neubewertung ist für die Verwaltungen ein Mammutprojekt, das schlicht seine Zeit braucht. Daher müssen Grundbesitzer schon im Jahr 2022 Feststellungserklärungen abgeben. Letzter Abgabezeitpunkt war der 31.01.2023 sein.
 
Als Grundstückseigentümer sollten Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, denn Sie müssen Informationen und Nachweise aus verschiedenen Quellen zusammentragen. Nur mit diesen Daten können Sie sicherstellen, dass Sie künftig nur die Grundsteuer zahlen, die Sie auch tatsächlich schulden.
In einer Kurzübersicht sieht die Berechnung der Grundsteuer dann wie folgt aus:
Grundsteuer 03-22 1131020
Falls wir Ihnen helfen sollen, finden Sie unser Auftragsformular unter Punkt 738 auf der Seite Arbeitshilfen.
 
 
Ebenfalls zu beachten:
 
Unser Artikel Grundsteuer Grundsteuerreform
 
Unser Beitrag Unterlagen für Grundsteuer-Feststellung in Kürze
 
Unser Beitrag Grundstücksart in Kürze
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Februar 2023.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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