Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften

Grundsätze und gesetzliche Vorgaben für den Jahresabschluss

Gedanken am 04.02.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Kleinstkapitalgesellschaften Hilfen
 
 
Definition einer Kleinstkapitalgesellschaft
 
 
Im Paragraphen 267a des Handelsgesetzbuches (HGB) wird festgelegt, was eine Kleinstkapitalgesellschaft ist. Hier wird definiert:
 
Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die
mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
 
1.  350 000 Euro Bilanzsumme;
2.  700 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
3.  im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.
 
 
Kleinstkapitalgesellschaften erhalten im Gesetz verschiedene Erleichterungen, unter anderem bei der geforderten Bilanzgliederung und der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung.
 
Nachstehend lesen Sie die Zusammenfassung der Gliederungsvorschriften für die Kleinstkapitalgesellschaften:
 
 
 
 
Bilanzgliederung nach Paragraph 266 HGB
 
Aktivseite
 
A.  Anlagevermögen
 
B.  Umlaufvermögen:
 
C.  Rechnungsabgrenzungsposten.
 
D.  Aktive latente Steuern.
 
E.  Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
 
 
Passivseite
 
A.  Eigenkapital
 
B.  Rückstellungen
 
C.  Verbindlichkeiten
 
D.  Rechnungsabgrenzungsposten.
 
E.  Passive latente Steuern.
 
 
 
 
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
 
 
Für den Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung einer Kleinstkapitalgesellschaft reichen die folgenden Angaben:
(vergleiche Paragraph 275 HGB)
 
 
1.  Umsatzerlöse,
 
2.  sonstige Erträge,
 
3.  Materialaufwand,
 
4.  Personalaufwand,
 
5.  Abschreibungen,
 
6.  sonstige Aufwendungen,
 
7.  Steuern,
 
8.  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
 
 
 
 
Kleinstkapitalgesellschaften
 
 
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in dieser für Kleinstkapitalgesellschaften erlaubten Form aufzustellen, wird allerdings sehr selten genutzt.
 
In der Veröffentlichung beim Bundesanzeiger findet man diese verkürzte Version eines Jahresabschlusses manchmal, aber die Jahresabschlüsse, die an die finanzierenden Kreditinstitute oder auch an das Finanzamt gegeben werden, sind üblicherweise ohne die Erleichterungen des HGB aufgestellt worden.
 
Gefährlich erscheint mir, dass diese Erleichterungen doch dafür die Ausrede bieten könnten, dass die zugrundeliegende Finanzbuchhaltung auch nur aus 15 Konten bestehen dürfe und somit der Überblick über die Vermögenslage des Unternehmen gänzlich verloren geht.
 
Ein Jahresabschluss oder eine Bilanz und auch die Gewinn- und Verlustrechnung bieten ja nicht nur der Geschäftsleitung, sondern auch den Gesellschaftern einen kleinen Einblick in die Situation der Unternehmung, so dass Überlegungen und Planung für die Zukunft einfacher werden.
 
 
 
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch gern unseren Beitrag zu einem "guten Jahresabschluss" im Artikel "Jahresabschluss etc".
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  4. Februar 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, sollte zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
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