Betriebsaufspaltung in Kürze

Welche Risiken birgt eine Betriebsaufspaltung für Sie?

Betriebsaufspaltung kurz gezeigt vom Steuerberater der COUNSELOR

Betriebsaufspaltung in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt auch immer die Risiken einer Betriebsaufspaltung
Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) wissen Sie, dass die Gesellschaft nur mit ihrem Vermögen haftet, Ihr privates Vermögen ist grundsätzlich außen vor. Hier kann es Sinn machen, zum Beispiel ein wertvolles Betriebsgrundstück oder Lizenzen aus dem Privatvermögen an die Gesellschaft zu vermieten. Auch aus steuerlicher Sicht kann dies interessant sein kann.
 
Aber Vorsicht:
Wenn Sie - ggf. zusammen mit anderen Personen - die Kapitalgesellschaft beherrschen (sog. personelle Verflechtung) und das an diese überlassene Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (sog. sachliche Verflechtung), wird die Überlassung zu einer eigenen gewerblichen Tätigkeit. Sie haben dann steuerlich ein neues Unternehmen gegründet, welches ggf. auch gewerbesteuerpflichtig ist (sog. Besitzunternehmen). Fallen die personelle oder die wirtschaftliche Verflechtung weg, drohen die Aufdeckung stiller Reserven und damit hohe steuerliche Mehrbelastungen. Dies gilt sowohl für das überlassene Wirtschaftsgut als auch für die Anteile an der Kapitalgesellschaft (sog. Betriebsunternehmen).
 
Eine Betriebsaufspaltung kann auch ungewollt begründet werden. Insgesamt ist die ungeordnete Auflösung einer Betriebsaufspaltung wohl einer der größten vorstellbaren steuerlichen Unfälle.
Betriebsaufspaltung 1061529 - 04-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  April 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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Einige Gedanken hierzu, lesen Sie im Beitrag "Bargeldeinnahmen und Kassenführung" vom Steuerberater für Hamburger Unternehmer.
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