Factoring - die alternative Liquiditätsreserve - in Kürze

Factoring: Welche Varianten gibt es und was eignet sich am besten für Ihr Unternehmen?

Kurzdarstellung von Factoring im November 2021 von Steuerberater Ralph J. Schnaars der COUNSELOR

Factoring
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt auch die Möglichkeit von Factoring zur Liquiditätsschonung
Unternehmen und Selbständige erleben immer wieder kleinere oder größere Liquiditätsengpässe.
 
Häufig betrifft dies die Umsatzseite - vor allem dann, wenn die Kunden auf Rechnung kaufen können und Zahlungsziele eingeräumt bekommen. Denn dann kann es passieren, dass die Kunden verspätet oder gar nicht zahlen und so erhebliche Lücken in die Liquidität reißen.
 
Eine Möglichkeit, diese Lücken zu schließen oder zumindest zu verkleinern, ist das sog. Factoring.
 
Dabei verkauft ein Unternehmen einige oder auch alle Forderungen an einen spezialisierten Finanzdienstleister, den Factor. Dieser zahlt, je nach Vertragsvereinbarung, zwischen 80 % und 90 % des Forderungsvolumens schon wenige Tage nach der Rechnungstellung - und deutlich vor Ende der Forderungslaufzeit - an das verkaufende Unternehmen aus. Die restlichen 10 % bis 20 % folgen, wenn der Kunde seine Rechnung pünktlich begleicht. Andernfalls kümmert sich der Factor in der Regel um Mahnung und Inkasso. Nach Abzug der entsprechenden Kosten zahlt er schließlich auch den verbleibenden Betrag aus.
In einer Kurzübersicht sieht Factoring dann wie folgt aus:
211111 Factoring - 1058448 - 03-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  März 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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Ein paar Gedanken hierzu finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen".
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