Bewirtungskosten in Kürze

Was müssen Sie bei Bewirtungskosten steuerlich beachten?

Bewirtungskosten und Steuern kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Bewirtungskosten in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
bespricht jeden Tag auch die Voraussetzungen bei Bewirtungskosten
Im betrieblichen Tagesgeschäft kommt es häufig zur Bewirtung von Geschäftspartnern oder Kunden in Restaurants oder sonstigen gastronomischen Einrichtungen. Die Bewirtung darf nach Ansicht des Finanzamts allerdings nicht in ein Luxusschlemmen ausarten, so sie denn steuerlich abgesetzt werden soll. Eine feste Grenze für den angemessenen Aufwand gibt es dabei jedoch nicht.
 
Die Kosten der Bewirtung von betriebsfremden Personen können Sie als Unternehmer zu 70 % als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Die Vorsteuer auf die Bewirtungskosten können Sie vollständig mit der Umsatzsteuer verrechnen.
 
Wichtig ist, dass Ihnen ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg vorliegt. Denn ohne diesen ist Ihr Betriebsausgabenabzug gefährdet. Beispielsweise müssen alle Gäste und auch Sie als Bewirtender namentlich auf dem Beleg genannt sein.
 
Für die Bezeichnung der Bewirtungsleistungen gibt es ebenfalls klare Vorgaben.
 
Mit Hilfe der folgenden Infografik können Sie schnell herausfinden, wann eine Bewirtung steuerlich relevant ist und somit zu einem Betriebsausgabenabzug führen
kann und wann die Kosten als angemessen gelten. Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
 
Bewirtungskosten 1021020 - 07-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juli 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
WELCHE STEUERN MÜSSEN UNTERNEHMER BEACHTEN
Ein Unternehmer hat viele Steuern zu beachten. Die wichtigsten Unternehmenssteuern und die wesentlichen Punkte der Beobachtung zeigen wir im Beitrag "Welche Steuern müssen Unternehmer beachten?".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, klären Sie diese Fragen bitte in einem unserer nächsten Beratungstermine.
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BUCHHALTUNG DIGITAL
Wie und in welchen Schritten fünktioniert die Buchhaltung digital, erläutert der Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg). Die Belege und Unterlagen einfach digital abgeben und auch die Auswertungen - jederzeit zugänglich - online erhalten, ist eine erhebliche Arbeits- und Ablaufvereinfachung.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
BLUMEN SIND STEUERLICH ABSETZBAR
Blumen sind schön und nett anzuschauen.
Und steuerlich absetzbar, sind Blumen auch in vielen Fällen.
 
Ein paar steuerliche Gedanken zu Pflanzen finden Sie in diesem Artikel.
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In 3 (drei) einfachen Schritten können Sie beim Steuerberater in Norderstedt Mandant werden.
 
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