Reisekosten in Kürze - Abgrenzung zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte

Welche Reisekosten können Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger steuerlich geltend machen?

Reisekosten und Abgrenzung zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Reisekosten in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt Reisekosten und die Abgrenzung zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
Für viele Berufstätige gehören Dienstreisen zum Alltag.
 
Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich diese vom täglichen Pendeln zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte). Denn für die Pendelfahrten können Sie lediglich die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke mit 0,30 €/km geltend machen (seit 2021 bis einschließlich 2026 gelten erhöhte Beträge ab dem 21. Entfernungskilometer), während Sie bei einer Dienstreise die Kilometerpauschale sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt von der Einkommensteuer absetzen können.
 
Vereinfacht kann man sagen: Alle beruflichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) stattfinden, sind Dienstreisen.
 
Arbeiten Sie regelmäßig an mehreren Orten, kann die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) allerdings schwierig werden:
 
Sind Sie Arbeitnehmer, ist die arbeitsvertragliche Zuordnung durch den Arbeitgeber wichtig,
 
sind Sie selbständig, kommt es auf die Zeit an, die Sie an den einzelnen Orten verbringen.
 
Neben den Fahrtkosten können Sie als Reisekosten auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Hierfür sind ebenfalls bestimmte Pauschalen vorgegeben. Als Arbeitnehmer können Sie jedoch nur diejenigen Aufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, die nicht von Ihrem Arbeitgeber ersetzt werden.
 
Diese Regelungen zu den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und den Reisekosten gelten speziell auch für Geschäftsführer von GmbH.
 
 
Reisekosten 1020074 - 11-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  November 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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