Frage - Antwort vom Steuerberater aus Norderstedt

Verschiedene tägliche Fragen zu Steuern, Buchhaltung und Bilanzierung

Aufgeschrieben und laufend ergänzt vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Kurze Fragen benatwortet Steuerberater
 
 
Nachstehend lesen Sie einige der Fragen, die uns alltäglich immer wieder gestellt werden und die wir hier in kurzer Form beantworten. Kurz: die FAQ.
 
Da allerdings jeder "Steuerfall" einzigartig ist, ist es nahezu unmöglich, zu jeder Frage eine Standardantwort zu geben.
 
Hierfür gibt es keine allgemein gültige Antwort, da die Liquiditätssituation jedes Unternehmers einzigartig ist und auch seine Bonität eine gewisse Rolle spielt. Steuerlich gibt es über den Leasingzeitraum betrachtet, nur marginale Unterschiede. Die Antwort lautet hier meistens: Entscheiden Sie das nach Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und nicht nach steuerlichen Fragen. (08/2019)
Mit einer Dauerfristverlängerung hätten Sie sogar jedes Mal einen Monat länger Zeit. Aber wenn die Verspätung nur dieses eine Mal vorkommt, teilen Sie das doch dem Finanzamt mit und bitten um eine kurze, formlose Fristverlängerung. Sofern der Sachbearbeiter heute gute Laune hat, wird er die Frist sogar ohne Verspätungszuschlag gewähren. (08/2019)
Unsere Antwort ist: NEIN. Lesen Sie hierzu auch unseren etwas detaillierteren Kommentar unter: "Soll ich dem Finanzamt Lastschrifteinzug geben". (05/2019)
Versuchen Sie es mal beim Arbeitsamt oder geben Sie eine Annonce bei Indeed auf oder in dem kostenlosen Wochenblatt oder Sie suchen Freiberufler oder Manager, dann richten Sie bei XING eine Personalanzeige ein. Oder Sie suchen direkt über XING in der Suchfunktion. Oder Sie schauen mal bei ebay-Kleinanzeigen, ob es dort Interessierte gibt.(09/2019)
Sie zählen in einer "Inventur" zum 31.12. des Jahres (Ihrem Bilanzstichtag) die vorhandenen Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und ermitteln den Bestand der zum Stichtag vorhandenen unfertigen Leistungen. Wenn dann alle Gegenstände und Leistungen gezählt sind, klären Sie ob es zusätzlich sogenannte "schwimmende Ware" gibt und ob auch alle Aussenlager gezählt sind. Danach berechnen Sie die Werte der gezählten Dinge (z.B. der Schrauben und Rohstoffe) anhand der Einkaufspreise, die Sie bezahlt haben. Die Summe aller so ermittelten Werte ergibt Ihren Vorratsbestand zum 31.12. des Jahres. Im Beitrag "Vorräte und Warenbestand in der Bilanz" finden Sie weitere Hinweise. (07/2019)
ist eine immer wiederkehrende Frage. Und die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Wenn die Ausgabe für den Betrieb war, ist sie absetzbar.  Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vorteil durch diese Ausgabe für jemand anderen größer ist, als für den Betrieb selbst. So sind zum Beispiel eine reine, private Urlaubsreise oder ein teures Schmuckgeschenk oder das Kraftfahrzeug mit einem Kaufpreis von 1 Mio. Euro oder die Fischdose von Aldi steuerlich nicht absetzbar, weil es nicht hauptsächlich im Sinne und zum Vorteil des Unternehmens ist, diese Ausgabe zu tätigen. Eine unvollständige Liste finden Sie im Artikel "Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".
Zur Beantwortung muss ich erst Ihre private Vermögenssituation kennenlernen und auch Ihre Ziele und Wünsche bezüglich der Nachfolge und Vererbung und ganz speziell Ihr Vorhaben mit der angesprochenen Immobilie. Sollte die Immobilie nämlich zum Wiederverkauf bestimmt sein, ist es völlig anders zu beurteilen, als wenn Sie vorhaben, diese Immobilie mindestens 12 Jahre zu behalten. (08/2019)
Im Prinzip dürfen Sie den Steuerberater jederzeit wechseln. Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften haben die Erlaubnis bundesweit für Ihre Mandanten tätig zu sein, so dass ein Wechsel auch zu einem Kollegen, der nicht in Ihrem Ort seine Kanzlei betreibt, möglich ist.
Vor und bei einem Wechsel sollten Sie allerdings beachten, ob Sie mit Ihrem ehemaligen Steuerberater einen Steuerberatungsvertrag abgeschlossen haben, der Kündigungsfristen enthält. Zudem ist auch zu beachten, dass erteilte Aufträge schon allein deshalb zu bezahlen sind, weil der Steuerberater für die Erledigung dieser Aufträge Zeit und Personal reserviert hat.
Sollten Sie bei Ihrem ehemaligen Steuerberater noch nicht alle Honorarrechnungen bezahlt haben, wird dieser zuerst auf dem Ausgleich der offenen Beträge bestehen, bevor er einem Wechsel unkompliziert zustimmt.
Solange das Beratungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem "ehemaligen" Steuerberater in der Vergangenheit vertrauensvoll war und die Honorare immer einigermaßen pünktlich bezahlt wurden, wird kaum einer der Kollegen auf vertraglichen Kündigungsfristen beharren und Ihnen den Übergang zu dem anderen Kollegen auch nicht erschweren. (08/2019)
Zu den Jahresabschlussarbeiten gehören zum Beispiel der Abschluss der Buchhaltungskonten, die Überprüfung der Buchungen in der Buchführung auf Richtigkeit und ihre steuerliche Bewertung. Es werden alle Positionen in der Buchhaltung daraufhin überprüft, ob zum Beispiel die Einordnung als Anlagevermögen und die vorgenommene Absetzung für Abnutzung korrekt vorgenommen wurde. Es sind Abgrenzungen für jahresübergreifende Vorgänge vorzunehmen oder mindestens zu kontrollieren. Die ertragsmäßige Auswirkung von Anlageabgängen wird kontrolliert und entsprechend der Inventur die Bestandsveränderung im Vorratsvermögen überprüft. Die Zahlen des Jahresabschlusses und Vorgänge im Unternehmen werden dahingehend betrachtet, ob Risiken vorhanden sind und gegebenenfalls Rückstellungen zu bilden sind. Die Steuerrückstellungen müssen errechnet werden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wird auch regelmäßig eine Umsatzsteuer-Verprobung vorgenommen, um Fehler oder Ungenauigkeiten in der Verbuchung festzustellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Jahresabschlussarbeiten kommt oft noch, die "Steuerplanung" und "Gewinnplanung", die zu Änderungen in der Bewertung von Anlagevermögen, Vorratsvermögen oder Rückstellungen und Verbindlichkeiten führen kann. (09/2019)
Eine Umsatzsteuer-Verprobung wird vorgenommen, um festzustellen, ob alle Buchungsvorgänge für die Umsatzsteuer korrekt erfaßt wurden. Es wird festgestellt, ob steuerfreie Vorgänge auch wirklich ohne Umsatzsteuer verbucht wurden oder ob auch alle steuerpflichtigen Vorgänge dem richtigen Steuersatz oder dem korrekten "Umsatzsteuerkonto" zugeordnet wurden.
Eine Umsatzsteuer-Verprobung sollte mindestens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen, sofern nicht eine monatliche Verprobung (vor Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung) sinnvoller ist.
Ob Erlöse mit dem richtigen Steuersatz behandelt wurden oder ob innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe auch korrekt verbucht wurden, ist genauso zu verproben, wie die Erfassung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge. Lesen Sie hierzu gern auch den Beitrag "Vorsteuerabzug Grundsätze". (10/2019)
Rückstellungen selbst sind keine Kosten. Die Rückstellungen hängen aber meist mit einer Aufwandsbuchung (Kostenbuchung) zusammen. Rückstellungen sind Schulden (Verbindlichkeiten), die bei Erstellung der Bilanz in Höhe und Fälligkeit noch unklar sind. Um allerdings ein korrektes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr in dem Jahresabschluss zu zeigen, sind sämtliche zu diesem Wirtschaftsjahr gehörenden Vorgänge auch zu berücksichtigen. Für Ausgaben und Aufwendungen, die in einem späteren Wirtschaftsjahr anfallen, sind also Rückstellungen zu bilden. Der Unternehmer weiß zum Beispiel, dass für einen laufenden Prozeß noch Anwaltskosten zu bezahlen sind und bildet deshalb "vorsorglich" eine Prozeßkostenrückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten.
Lesen Sie zum Thema Rückstellungen gern auch die Artikel "Gewährleistungsrückstellung" oder "Die Aufbewahrungskosten-Rückstellung". (11/2019)
Taggenau ist die Antwort.
Wenn Sie am 11.12.2015 ihrem Begünstigten etwas geschenkt haben, dann können Sie (nach 10 Jahren) ab dem 12.12.2025 erbschaft- und schenkungsteuerfrei weitere Schenkungen vornehmen. Natürlich müssen auch die anderen Voraussetzungen vorhanden sein. (11/2019)
Es gibt viele arbeitsrechtliche Vorschriften, die zu beachten sind. Einige Gedanken - speziell für die Corona-Zeit - finden Sie in unserem Artikel "Homeoffice in Corona-Zeiten" (06/2020)
Die EORI-Nummer ist der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern. Ohne gültige EORI-Nummer sind zollrechtliche Handlungen in der EU grundsätzlich nicht mehr möglich, sagt Wikipedia. (02/2021)
Durch Beschluss am 25.06.2021 hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für Jahressteuererklärungen für das Jahr 2020 verlängert.
 
Näheres erfahren Sie in unserem Beitrag Abgabefristen für 2020. (07/2021)
Ja, ein Grill ist steuerlich absetzbar - unter bestimmten Voraussetzungen.
 
Lesen Sie unsere Gedanken zu der Absetzbarkeit eines Grills gerne im Artikel "Der Grill ist absetzbar". (07/2021)
 
Unsere Arbeit heute ist geprägt von dem Gebrauch digitaler Hilfen.
 
So erhalten wir von unseren Mandanten die Belege und Unterlagen digital über das Mandanten-Postfach, in welches wir nach Bearbeitung auch die Auswertungen und Arbeitsergebnisse (Steuererklärungen) geben. Unser Mandant muss also keine Unterlagen mehr aus der Hand geben und hat jederzeit die Buchhaltungsauswertungen zur Verfügung.
 
Zudem benutzen wir eine Cloud-Telefonanlage, so dass jederzeit und überall die Erreichbarkeit für die Beantwortung von Fragen gegeben ist. Und sofern ein einfaches Telefonat nicht mehr ausreicht, finden unsere Beratungsgespräche über Microsoft-Teams (deutsche Version) statt.
 
Und natürlich sind der Email-Verkehr und die Benutzung von Whats-App alltäglicher Standard.
 
Also: wir können auch Mandanten in Leipzig vernünftig beraten und betreuen. Digital und gut. (07/2021)
 
 
 
 
 
Im Beratungsgespräch lassen sich viele Fragen klären ... ⋯ 
Kurze Frage Kurze Antwort zu Steuern
 
 
Zu anderen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen haben wir auf dieser Webpräsenz verschiedene Beiträge veröffentlicht. Finden Sie Ihr Thema über die "Inhaltserläuterung" auf der Seite "Gedanken".
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand der einzelnen Antwort:  bei der Antwort notiert.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
 
 
Weitere Themen sind immer ganz leicht über das oder die Suchfunktion zu finden.
 
 
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Wir bieten Ihnen zudem die Steuerberatung Flatrate und Sie können jederzeit ganz einfach in drei Schritten Mandant werden.
 
 
Wie die einzelne Steuerfrage und das einzelne Mandat zu bearbeiten ist, haben wir im Artikel "Verschiedene Gedanken" einfach mal niedergeschrieben. Unseres Erachtens ist Steuerberatung nämlich keine Fließbandarbeit.
 
 
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
 

Steuerbescheide

Bearbeitung des Steuerbescheids
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt

Was ist zu tun, wenn ein Steuerbescheid kommt?
 
Eine kurze Schilderung der Bearbeitung eines Steuerbescheids, wenn die COUNSELOR diesen bekommt.
 
Sogar zum Nachmachen empfohlen.
 

Aufmerksamkeiten

Steuern sparen mit Nett-Sein
Überlegungen zu Betriebsausgaben

 
Ein paar Überlegungen zu steuerlich absetzbaren Aufmerksamkeiten und auch Hinweise, wie Einkommensteuer und speziell auch Umsatzsteuer gespart werden kann, haben wir aufgeschrieben.
 
Jeder Unternehmer entscheidet schließlich selbst, was in seinem Unternehmen  Betriebsausgaben sind.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 

Buchhaltung

Was ist schlimmer, als Sortierung?
Überlegung vom Counselor

Gibt es Schlimmeres, als Buchhaltungsbelege zu sortieren?
 
Eine kleine Geschichte, damit Buchhaltungssortierung wieder Spaß macht.
 
Die Erzählung von Melanie finden Sie unter "Buchhaltung sortieren - es gibt Schlimmeres"
 

Kleinbetragsrechnungen

Worauf muss geachtet werden?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

Es gibt Erleichterungen bei den Rechnungsvorschriften für Rechnungen bis 250 Euro.
 
Welche Pflichtangaben müssen dennoch beachtet werden?
 
Hinweise finden Sie in unseren Erläuterungen zu Kleinbetragsrechnungen.
 
 

Kommunikation

mit dem Steuerberater
in der digitalen Steuerberatung

 
Wenn Sie dem Steuerberater die Buchhaltungsunterlagen oder Belege für die Steuererklärung senden wollen, ist es sicher und DSGVO-konform, wenn dieses über das Mandanten-Postfach passiert.
 
Die Benutzung und die Vorteile lesen Sie in unserem Artikel.
 

Steuerschädliche

Gaben an Gesellschafter
beschrieben vom Counselor Ralph J. Schnaars

 
Meist passiert es erst bei einer finanzamtlichen Betriebsprüfung, dass Betriebsausgaben nicht akzeptiert werden sollen und die Aufwendungen der Gesellschaft als "Verdeckte Gewinnausschüttung" gewertet werden sollen.
 
Hinweise hierzu gibt unser Artikel und listet die Möglichkeiten auf der Seite "Verdeckte Gewinnausschüttung - Möglichkeiten" auf.
 

Anlage-Immobilien

Probleme bei Anlage-Immobilien
Hinweis vom Counselor

Worauf muss man beim Kauf einer Anlage-Immobilie achten?
 
Eine wahre Geschichte aus dem Steuerberater-Alltag bei der COUNSELOR.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 

Blumen + Steuern

Blumen steuerlich absetzen
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

Gedanken und Überlegungen zu der Betrachtung von Betriebsausgaben finden Sie unter "Blumen sind absetzbar".
 
 

Für Ihr Adressbuch

Muss man sich einfach merken!
Mit besten Grüssen vom Steuerberater

 
www.counselor.de  oder
COUNSELOR  oder
https://www.counselor.de
 
ist einfach, aber dennoch sinnvoll.

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