Größenklassen und Pflichtgrenzen

Wann muss ich bilanzieren?  Was ist eine kleine Gesellschaft?

Grenzen und Werte zusammengestellt per 01.01.2020 vom Steuerberater der COUNSELOR

Größenklassen zeigt Steuerberater
 
Gesetzliche Pflichten richten sich insofern nach Größenordnungen, als dass der Fiskus und die Politik "kleinere" Unternehmer von Bürokratie und zusätzlichen Kosten entlasten wollen. Es ist aber auch möglich, dass der behördliche Arbeitsaufwand zu groß wäre und deshalb weniger Pflichten überprüft werden sollen.
 
Daher sind in verschiedenen Gesetzen Größenklassen und Pflichtgrenzen bestimmt, die dem "kleineren" Unternehmer einige Erleichterungen in der Bearbeitung seiner Unterlagen geben. So sind zum Beispiel Kleinstkapitalgesellschaften nicht zur Veröffentlichung, sondern nur zur Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Und auch der Lagebericht muss nur von größeren Gesellschaften veröffentlicht werden, kleinere Gesellschaften sind hiervon befreit.
 
Nachfolgend sind die wichtigsten Größenklassen und Pflichtgrenzen genannt. Weitere Hinweise finden Sie in den weiteren Artikeln auf dieser Webseite.
 
 
Ab wann eine komplette Buchhaltung und eine Bilanz zu erstellen sind, schreiben das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) vor.
 
Kapitalgesellschaften sind immer verpflichtet zu bilanzieren und müssen deshalb auch eine vernünftige Buchhaltung erstellen.
 
Einzelunternehmer bis zu einer bestimmten Größenordnung sind von der Pflicht eine Bilanz aufzustellen befreit. Freiberufler sind grundsätzlich befreit.
 
Die Buchführungspflichtgrenzen sind:
 
im Handelsgesetzbuch
für Einzelkaufleute, die an zwei
aufeinanderfolgenden Stichtagen
die Grenzen überschreiten
mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse
und
mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss

 
in der Abgabenordnung
Umsätze, inklusive der steuerfreien mehr als 600.000 Euro
im Kalenderjahr
oder
Wirtschaftswert der land- und
forstwirtschaftlichen Flächen
größer als 25.000 Euro
oder
Gewinn aus Gewerbebetrieb größer als 60.000 Euro
im Kalender-/Wirtschaftsjahr
oder  
Gewinn aus Land- und
Forstwirtschaft
größer als 60.000 Euro
im Kalender-/Wirtschaftsjahr
 
 
In diesem Zusammenhang sind dann auch die Artikel "Buchhaltung" und auch "Buchhaltungsabläufe" interessant.
 
 
Weitere Themen sind immer ganz leicht über das oder die Suchfunktion zu finden.
 
 
Sollten Sie in der "Verlegenheit" sein, weil die genannten Grenzen überschritten wurden und müssen Ihr Unternehmen auf Bilanzierung umstellen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erarbeiten dann mit Ihnen zusammen die beste und einfachste Lösung.
 
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
 
Für verschiedene andere Pflichten, zum Beispiel nach dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden Kapitalgesellschaften in die folgenden Größenklassen eingeteilt. Hierbei müssen jeweils zwei der genannten Größenmerkmale überschritten sein.
 
große Kapitalgesellschaft gemäß Par. 267 HGB
Bilanzsumme mehr als 20.000.000 Euro
Umsatzerlöse mehr als 40.000.000 Euro
Mitarbeiter mehr als 250
mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß Par. 267 HGB
Bilanzsumme mehr als 6.000.000 Euro und
weniger als 20.000.000 Euro
Umsatzerlöse mehr als 12.000.000 Euro und
weniger als 40.000.000 Euro
Mitarbeiter mehr als 50 und
weniger als 250

kleine Kapitalgesellschaft gemäß Par. 267 HGB
Bilanzsumme mehr als 350.000 Euro und
weniger als 6.000.000 Euro
Umsatzerlöse mehr als 700.000 Euro und
weniger als 12.000.000 Euro
Mitarbeiter mehr als 10 und
weniger als 50
Kleinstkapitalgesellschaften gemäß Par. 267a HGB
Bilanzsumme bis 350.000 Euro
Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
Mitarbeiter bis zu 10
 
Und auch andere Unternehmen - Einzelkaufleute und Personengesellschaften - haben Größenklassen und Pflichten zu beachten. Nach dem Publizitätsgesetz sind auch andere Unternehmen, neben den Kapitalgesellschaften, zur Veröffentlichung ihrer Zahlen verpflichtet.
Wenn drei Jahre lang mindestens zwei der nachfolgend genannten Größenklassen überschritten wurden, müssen die Jahresabschlusszahlen und Jahresabschlussinformationen publiziert werden.
 
 
Publizitätspflicht gemäß Par. 1 PublG
Bilanzsumme größer als 65.000.000 Euro
Umsatzerlöse größer als 130.000.000 Euro
Mitarbeiter mehr als 5000
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:   Januar 2020
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
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Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
 
 
 
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
 
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
 
 
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
 

Die GmbH

Unternehmen ohne Haftung
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

Überlegungen und Hinweise zu der Gesellschaftsform einer GmbH finden Sie auf unserer Seite "GmbH".

Gliederungsvorschrift

Aufbau Gewinn- und Verlustrechnung
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Bestandteil des Jahresabschlusses.Die gesetzlich vorgesehene Gliederung finden Sie unter "Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung".

Im
Steuerberatungs-
gespräch

Worüber muss der Steuerberater reden?
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Was bespricht der Mandant im Steuerberatungsgespräch mit dem Steuerberater?
 
Fast alle Themen drehen sich um Geld oder, wenn es schlimmer kommt, um Steuern.
 
Ein paar Gedanken hierzu lesen Sie unter "Worüber muss der Steuerberater mit Unternehmern sprechen?".

Steuerberater-Aufgaben

Was bearbeitet der Steuerberater?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Welche Aufgaben übernimmt die COUNSELOR und in welchen Bereichen können wir Ihnen behilflich sein (?)
 
Die Antworten finden Sie auf der Seite "Unsere Leistungen".
 
In diesem Zusammenhang sind dann auch die Artikel "Leistungen" und "Wir reparieren auch und übernehmen Aufarbeitung" beachtenswert.

GmbH & Co KG

Vorteile der Gesellschaftsform
Überlegungen der COUNSELOR

Hat eine "Die GmbH & Co. KG" Vorteile?
 
Was geschieht in der Gewerbesteuer bei dieser Mischform von Gesellschaften. Einige Antworten gibt der Beitrag "Zwei Jahresabschlüsse - aber weniger Gewerbesteuer".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.

Empfehlungen

 
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Deshalb ist es auch richtig, dass die COUNSELOR auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweist und auf der Seite "Empfehlungen" einige Kontakte empfiehlt.
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