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Kleinbetragsrechnungen  -  Übersicht

Was ist notwendig für Kleinbetragsrechnungen? - erklärt Steuerberater

Zusammenstellung am 16.08.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Neben den allgemeinen Rechnungsvorschriften im Umsatzsteuergesetz und anderen Gesetzen hat der Gesetzgeber aber auch für Kleinbetragsrechnungen Erleichterungen vorgesehen.
 
Alle Rechnungen und Kassenquittungen bis zu einem Brutto-Betrag von 250,00 Euro sind Kleinbetragsrechnungen
und müssen nur bestimmte Angaben enthalten, um dennoch den Vorsteuerabzug zu gewähren.
 
 
Unternehmer sollten bei Einkäufen und auch Online-Bestellungen darauf achten, dass Belege bis zu einem Wert von 250,00 Euro mindestens die hier aufgezählten Inhalte aufweisen.
 
 
 
Als PDF-Datei zum Download finden Sie diese Mindestvorschriften mit dem folgenden Link
 
 
 
Rechnungen, die keine Kleinbetragsrechnungen sein, haben etwas erweiterte Rechnungsvorschriften.
 
Lesen Sie hierzu unsere Anmerkungen auf den Seiten "Rechnungsvorschriften" und "Rechnungsvorschriften - Übersicht".
 
Nur durch formelle Fehler den Vorsteuerabzug zu verlieren, wäre sehr ärgerlich und teuer. Auf der Seite "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" haben wir beispielhaft berechnet, welche Auswirkungen zu bedenken sind.
 
 
 
 
Weitere Themen zu Steuern oder Unternehmensberatung und Unternehmensführung vom Steuerberater aus Norderstedt finden Sie auf unserer Seite "Gedanken".
 
 
 
Übersicht über die Vorschriften
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  16.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich eventuell auch für die Kleinbetragsrechnungen die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
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Steuervorteil

Steuerguthaben durch Vorsteuerabzug
Gedanken vom Counselor

 
Der Vorsteuerabzug bringt wieder Geld in die Kasse des Unternehmens.
 
Die Voraussetzungen und ein paar Gedanken hierzu finden Sie in unserem Artikel "Vorsteuerabzug Grundsätze".
 
 
 

Blumen sind absetzbar

Steuerguthaben durch Pflanzen
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Blumen sind schön und nett anzuschauen.
 
Und steuerlich absetzbar, sind Blumen auch in vielen Fällen.
 
Ein paar Gedanken zu den Pflanzen finden Sie im Artikel "Blumen sind absetzbar".
 
 

Katzen

Steuern sparen mit Katzen
Überlegungen vom Counselor

 
Sind Katzen in der Einkommensteuer absetzbar?
 
Sind Katzen eventuell sogar eine Betriebsausgabe?
 
Überlegungen hierzu lesen Sie im Artikel "Katzen und Katzenfutter - steuerlich absetzen".
 
 

Die Einzelfirma

Einzelunternehmen (auch steuerlich)
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Die häufigste Unternehmensform in Deutschland ist die Einzelfirma.
 
 
Lesen Sie ein paar Gedanken unter "Die Einzelunternehmung".
 
 

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