Zustimmungserklärung an Steuerberater in Norderstedt
Zustimmung zur elektronischen Übertragung der Steuer-Unterlagen
Zusammengestellt im August 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Die Kommunikation wird heutzutage immer digitaler.
So sind auch die gesetzlichen Vorschriften für die Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen immer mehr dahingehend verschärft worden, dass das Finanzamt Steuererklärungen und Steueranmeldungen nur noch in elektronischer Form annehmen will.
Auch die Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse sollen elektronisch übermittelt werden – sogenannte E-Bilanz. Und letztlich kann auch die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger schon seit geraumer Zeit durch Übersendung von Dateien vorgenommen werden.
Für unsere Mandanten übernehmen wir auch die elektronische Übersendung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen, sobald uns der Mandant hierzu beauftragt.
Für den Ablauf bedeutet das, dass die fertiggestellte Steuererklärung oder der fertiggestellte Jahresabschluss unseren Mandanten zur Durchsicht übersandt wird, wobei die Steuererklärungen zum besseren Verständnis extra als Formulardruck ausgehändigt werden.
Damit der Mandant uns nicht jedes einzelne Formular nach Unterschrift (so wie es früher war) zurückgeben muss, haben wir für "die Zustimmung zur Übertragung an das Finanzamt" die hier vorliegende Zustimmungserklärung entwickelt.
Heute reicht es somit, uns die unterzeichnete Zustimmungserklärung zurückzugeben (per Email, per Fax, zusammen mit anderen Unterlagen oder gern auch persönlich).
Normalerweise liegt das vorbereitete Formular bei den ausgelieferten Steuererklärungen. Sollte dieses einmal nicht der Fall sein, oder das Formular ist abhanden gekommen, drucken Sie hier die Zustimmungserklärung aus und senden uns diese zu.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Wir bieten Ihnen zudem die Steuerberatung Flatrate und Sie können jederzeit ganz einfach in drei Schritten Mandant werden.
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"
Verluste verlieren
Liebhaberei im Steuerrecht
Gedanken vom Counselor
Was ist Liebhaberei und wie wirkt diese sich aus?
Ein paar Gedanken zu diesem Thema lesen Sie im Artikel "Was ist Liebhaberei".
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
Geschäftsführer
Der GmbH-Geschäftsführer
Gedanken der COUNSELOR
Gedanken zu dem Thema "GmbH-Geschäftsführer", die auch für alle anderen Geschäftsführer gelten haben wir uns im Artikel ""GmbH-Geschäftsführer".
Es sind schließlich nicht nur die Steuern, über die man nachdenken muss.
Getrennte Kasse
Einkommensteuer-Aufteilung
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt
Eheleute haben oft getrennte Kassen.
Dennoch ist die Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer gewollt und sinnvoll.
Kann man eine Einkommensteuer Aufteilung berechnen?
Unternehmens-Steuern
Welche Steuern sind zu beachten?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt
Welche Steuern der Unternehmer immer im Blick haben sollte, erläutern wir im Artikel "Welche Steuern müssen Unternehmer beachten".
Lesen Sie mal rein.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
Zum Abschalten
Ein bisschen Vergnügliches
Immer wieder ergänzt und erweitert
Schauen Sie mal rein.
Vergnügliches
Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, twittert auch.
Vielleicht bringt Ihnen die eine oder andere Pressemitteilung ja die zündende Idee des Tages.
Schnuppern Sie mal rein. Direkt auf unserer Seite "Twitter (Bundesfinanzhof)".
Die Twittereien vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, haben wir Ihnen gleich daneben abgebildet.
Es ist immer gut, einen verlässlichen und kompetenten Geschäftspartner zu haben.
Deshalb ist es auch richtig, dass die COUNSELOR auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweist und auf der Seite "Empfehlungen" einige Kontakte empfiehlt.