Steuern in der Zukunft

Was fragt das Finanzamt in 2021 oder 2023?  Welche Fragen hat das Finanzamt?

Gedanken am 24.08.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

 
Steuern in der Zukunft mit Steuerberater
 
 
„Ihr Amazon-Konto zeigt uns, dass Sie im Jahre 2020 für EUR 23.873,17 eingekauft haben. Wenn wir nun Ihre private Miete und die anderen Lebenshaltungskosten berücksichtigen, hätten Sie in 2020 einen Gewinn von 115.000,00 haben müssen. Sie erklären in Ihren Steuererklärungen aber nur einen Gewinn von 87.000,00. Bitte erläutern Sie die Differenz.“
 
oder
 
"Sehr geehrter Herr Frisör, in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März geben Sie an, 8.520,-- Euro Umsatz gehabt zu haben. Nach unseren Erkenntnissen - zum Beispiel aus Google-Maps - waren im März aber 686 Personen mit Handy in Ihrem Salon. Davon waren es 25 Besuche von Ihrem Postboten und 6 Besuche Ihrer Lieferantenvertreter. Somit verbleiben 655 Personen, die bei Ihnen wahrscheinlich einen Haarschnitt gekauft haben. Da Ihr durchschnittlicher Haarschnitt 24 Euro kostet, hätte Ihr Umsatz im März mindestens 13.210,08 Euro betragen müssen. Bitte nehmen Sie zu dieser Differenz Stellung."
 
 
So oder in dieser Art werden die Finanzämter Steuererklärungen in der Zukunft bearbeiten.
 
Schon heute bekommen die Finanzämter von unterschiedlichen Stellen Daten geliefert. Und auch schon heute, wissen die Finanzämter, welche Bankkonten Sie haben.
 
Nicht so bekannt ist der „Tracker“, der heute schon, z.B. auf ebay, „verdächtige“ Verkäufer oder Verkäufe sucht. MIt dem "Tracker" findet das Finanzamt Verkäufer, die mehr als ein Mal Artikel über ebay verkaufen und überprüft dann, ob dieser Verkäufer seine Tätigkeit auch dem Finanzamt angezeigt hat und ob die Verkäufe auch in der Steuererklärung erfasst sind.
 
Beispiel:
Eine Erbin verkaufte über ebay mehrere geerbte Pelzmäntel. Der Tracker fand diese Verkäufe und das Finanzamt stellte fest, dass die Verkäufe nicht versteuert worden waren. Und zum Schluss verlor die Erbin auch vor Gericht und musste ihre Verkäufe sogar mit Bußgeld und Strafzinsen versteuern.
 
Da jemand, der z.B. ebay oder amazon etc. als Verkaufsplattform nutzt. als Unternehmer anzusehen ist, so das höchste deutsche Steuergericht (der BFH), sind sämtliche Verkäufer, die diese Plattformen benutzen, gut beraten, dieses auch in der Steuererklärung anzugeben.
 
Die Idee der Finanzverwaltung, sich immer mehr Daten liefern zu lassen oder sich diese auch selbst zu besorgen, sollte der deutsche Steuerpflichtige wohl bedenken und in seinen Handlungen berücksichtigen.
 
Das Finanzamt sucht und findet natürlich vorrangig zu versteuernde Vorgänge, die die Steuerlast erhöhen.
Eine Suche nach steuermindernden Vorgängen oder nach möglichen Steuererleichterungen ist nicht im Interesse des Finanzamtes und wird somit auch nicht vorgenommen.
 
 
 
Kein Finanzamt hat Sie jemals gefragt:
„Und …. haben Sie noch etwas anderes abzusetzen?“
 
Fragen werden nur nach weiteren Einkommensquellen gestellt und ob auch alle Einnahmen angegeben worden sind.
 
Beispiel:
„Bitte senden Sie uns die Mietverträge Ihrer vermieteten Immobilie.“
 
Hier will das Finanzamt die Einnahmen, die in der Steuererklärung stehen, mit den Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter überprüfen und zwar, ob die zu zahlenden Beträge nach den Mietverträgen auch als Einnahmen in der Steuererklärung erfasst wurden.
Ganz nebenbei – wenn der Mietvertrag schon einmal vorliegt – wird das Finanzamt auch den Vertrag mit dem Mietenspiegel vergleichen und weiter nachforschen, wenn die Miete zu niedrig ist.
 
Aber zurück in die nicht mehr ferne Zukunft.
 
Unangekündigte Prüfungen sind schon seit Jahren in den Steuergesetzen verankert, so dass Prüfer zu einer sogenannten Kassen-Nachschau oder Umsatzsteuer-Nachschau jederzeit im Unternehmen stehen können und die Vorgänge genauer unter die Lupe nehmen dürfen. Für diese unangekündigten Besuche haben die Finanzbeamten mittlerweile ja auch genügend Zeit, da die EDV im Finanzamt die Bearbeitung von Steuererklärungen erheblich vereinfacht hat. Die in einer solchen Nachschau gewonnenen Zahlen, werden dann später mit der Jahressteuererklärung abgeglichen, so dass auch hier vorsorgliche Organisationsüberlegungen des Unternehmers sehr von Vorteil sein können.
 
Die Frage zu der abgegebenen Steuererklärung wird dann in etwa lauten:
„Sie erklären in Ihrer Umsatzsteuererklärung für 2020 einen Umsatz zu 19% von EUR 100.000,00. Die Umsatzsteuer-Nachschau für den Zeitraum März bis Juli 2020 hatte aber schon einen Umsatz von EUR 50.000,00 festgestellt, so dass Ihr Jahresumsatz mindestens EUR 120.000,00 sein müsste. Bitte erklären Sie die Differenz. Sollten wir hierzu von Ihnen keine plausible Erklärung bekommen, werden wir in der Steuerveranlagung von einem Umsatz von EUR 120.000,00 ausgehen und entsprechend auch Ihren Gewinn um EUR 20.000,00 erhöhen.“
 
Da das Finanzamt die Zahlen der Umsatzsteuer-Nachschau nur in der EDV erfassen muss und die EDV dann selbständig die Jahressteuererklärung nachrechnet und dem Beamten dann Hinweise gibt, muss nicht einmal mehr der Mensch zum Taschenrechner greifen und nachrechnen oder sich Gedanken machen, ob hier eine Nachfrage nötig sei. Dieses erledigt alles der Finanzamts-Computer, der schon heute sehr viele Prüf-Routinen von selbst vornimmt und dem Finanzbeamten Hinweise auf Ungereimtheiten vorgibt.
 
Schon heute wird von der Finanzverwaltung auch sogenanntes Kontrollmaterial aufgenommen und fast immer auch weiterverarbeitet.
 
In Zukunft wird die Weiterverarbeitung allerdings noch viel einfacher für die Finanzämter werden, denn die Eingabe der aus Kontrollen stammenden Zahlen, erledigt die EDV fast als Nebenprodukt des Prüfungsberichts.
 
Beispiel:
Das Finanzamt prüft in einer Umsatzsteuer-Nachschau den Gartenbaubetrieb von nebenan. Da dieser seine Bücher ordentlich führt, ergeben sich keinerlei Beanstandungen und der Finanzamtsprüfer hat Zeit sogenannte Kontrollmitteilungen (mit Rechnungskopie oder ohne Rechnungskopie) zu fertigen.
Zum Beispiel wird die Rechnung der Werbeagentur zum Finanzamt der Werbeagentur gesandt und dort wird überprüft, ob die Werbeagentur auch diesen Umsatz korrekt versteuert hat. Es wird dabei nicht nur die Höhe des Umsatzes, sondern auch der Zahlungstermin überprüft.
 
Dieses geschieht bislang durch menschliches Handeln, das heißt, der Beamte muss die Kontrollmitteilung selbst bearbeiten. In Zukunft wird schon der Prüfer (des Gartenbaubetriebs) die Daten der Rechnung zusammen mit einem Scan der Rechnung in den Finanzamts-Computer eingeben und die Finanzamts-EDV wird die Überprüfung völlig selbständig durchführen.
 
Und immer, wenn die EDV der Meinung ist, hier gibt es Ungereimtheiten, wird dem Beamten im Finanzamt eine direkte Klärung dieser Ungereimtheit von der EDV vorgeschlagen.
 
Diese „Vorschlagslisten“ hat der Finanzbeamte dann abzuarbeiten und sein Chef wird kontrollieren, was aus den Fragen im Einzelnen geworden ist.
 
 
F A Z I T
 
In der Zukunft werden Sie also mit Fragen rechnen müssen, wie:
 
„Haben Sie alle Ihre Kapitaleinkünfte richtig in der Steuererklärung erfasst? Sie haben im März bei Amazon das Buch „Geldanlage aber richtig“ gekauft. Wir gehen davon aus, dass Sie jetzt Kapitaleinkünfte versteuern müssen.“
 
oder
 
„Sie haben ein Mietvertragsformular im Download gekauft. Haben Sie den Mietvertrag mit Ihrem Mieter danach angepasst und sind die in der Steuererklärung angegebenen Einnahmen danach auch noch korrekt?“
 
oder
 
„Im Juli haben Sie einen Blumenstrauß mit Glückwunschkarte versandt. War dieser Vorgang privat oder bezog er sich auf eine Einnahme, die in Ihrer Steuererklärung fehlt?“
 
oder
 
„Soweit uns bekannt ist, führt Ihre Kfz-Werkstatt die Aufzeichnungen völlig korrekt. Bitte erklären Sie uns die Differenz, des von Ihrer Kfz-Werkstatt angegebenen Tacho-Kilometerstandes zu dem Kilometerstand in Ihrem Fahrtenbuch.“
 
oder
 
„Sie haben mit Zahlungseingang am 27.02.2020 einen Betrag von 100,00 Euro mit dem Text „Danke“ bekommen. Um welchen steuerlichen Vorgang handelt es sich hier und wo haben Sie die 100,00 Euro in Ihren Steuererklärungen erfasst?“
 
Teilweise stellt das Finanzamt heute schon derartige Fragen. In Zukunft wird es allerdings vermehrt vorkommen, da die EDV des Finanzamtes täglich mehr Daten zum Bearbeiten bekommt.
 
Leider dürfen Sie aber nicht erwarten, dass es folgende Fragen sein werden, die Ihnen gestellt werden:
 
„Sie haben im Februar bei Amazon das Buch „Krebsheilung durch Hypnose“ gekauft. Sind Sie etwa krank und haben Sie eventuell auch noch weitere außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich absetzbar sind?“
 
„Im Oktober bekamen Sie aus China ein Solarmodul, das Sie online bestellt hatten. Wir vermissen in Ihrer Steuererklärung die Kosten der Anbringung und Ingangsetzung des Solarmoduls. Mit Handwerkerleistungen können Sie aber Steuern sparen. Senden Sie uns hierzu bitte Unterlagen und wir verbessern Ihre Steuererklärung.“
 
„In Ihrer Bilanz fehlt die Rückstellung für die Aufbewahrungskosten. Da Sie damit aber erhebliche Steuern einsparen können, senden Sie uns bitte eine Aufstellung über die Kosten, die bei Ihnen für die Archivierung der Buchhaltungsunterlagen anfallen.“
 
 
Unsere Handlungen werden immer öffentlicher.
Wir sind nahezu der „Gläserne Mensch“. Damit die Steuerbelastung trotzdem erträglich bleibt, muss der Unternehmer heute schon nachdenken über die Unternehmensgestaltung und die beste Rechtsform für das Unternehmen sowie die Abläufe im Unternehmen, die dann verhindern, dass man von Fragen des Finanzamtes überrascht wird.
 
 
Betrieben und Unternehmen und nicht nur in Norderstedt, helfen wir gerne bei den Überlegungen zu den besten Betriebsabläufen und beim „Steuern sparen“.
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  24.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
 
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