Internes Kontrollsystem in Kürze

Wie bauen Sie ein effektives Internes Kontrollsystem für die elektronische Buchführung auf?

Kurze Erklärung des internen Kontrollsystems für die elektronische Buchführung von Steuerberater COUNSELOR

Internes Kontrollsystem in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
hilft Mandanten auch bei dem Aufbau des internen Kontrollsystems
Vielleicht haben auch Sie schon davon gehört, dass die Finanzämter verstärkt elektronische Systeme prüfen, die buchführungsrelevante Daten produzieren. Dabei handelt es sich nicht nur um die Buchhaltungssoftware selbst. Auch Warenwirtschaftssysteme, elektronische Kassen, Reisekostensoftware und viele mehr produzieren Daten, die in Ihre Buchführung und somit in die Grundlagen Ihrer Besteuerung einfließen.
 
Im Rahmen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) stellt das Finanzamt viele Anforderungen an diese Systeme. Eine davon ist die Einrichtung eines „Internen Kontrollsystems“ (IKS). Das IKS soll insbesondere gewährleisten, dass elektronische Systeme richtig bedient werden, weil mit steigender technischer Komplexität auch das Risiko von Datenverfälschung und Bedienungsfehlern steigt.
 
Beispielsweise müssen Sie im IKS bestimmen, welche Mitarbeiter konkret mit welchen buchführungsrelevanten Systemen arbeiten sollen, wobei Sie nur auf geschultes Personal zurückgreifen dürfen. Eine Beschreibung des IKS ist auch Bestandteil der Verfahrensdokumentation.
Internes Kontrollsystem 1021022 - 02-20
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Februar 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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