Blumen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Pflanzen sind nicht immer Geschenke, sagt der Steuerberater der COUNSELOR

Gedanken zu Blumen am 28.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater in Norderstedt

Blumen steuerlich absetzen
 
Der Steuerberater für Buchhaltung
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
findet jeden Tag Blumen in der Buchhaltung von Mandanten
Oft stellt sich die Frage, ob ein Blumen- oder Pflanzeneinkauf im Blumenladen oder der Gärtnerei steuerlich absetzbar ist.
 
 
 
 
Wer hat es nicht schon erlebt und einen Blumenstrauß gekauft.
 
Wenn dieser Kauf durch den Unternehmer stattgefunden hat, stellt sich sofort die Frage, wofür hat der Unternehmer die Pflanzen, Blumen, Gebinde oder ähnliches gekauft.
 
War es ein privater Kauf oder ist es eine betriebliche Ausgabe gewesen.
 
Sofern es einen betrieblichen Anlass gab, kann es sich dann um Geschenke an Mitarbeiter, Geschenke für die Mitarbeiter eines Geschäftspartners oder für den Geschäftspartner selbst handeln. Dazu müssen wir dann, sofern es sich also um Geschenke handelt, den Kauf der Blumen unter dem Gesichtspunkt „ich verschenke an“ betrachten und dazu lesen Sie bitte auch die Artikel "Geschenke erhalten die Freundschaft" und "Geschenke - in der steuerlichen Betrachtung" .
 
 
Es gibt hier Höchstgrenzen, sodass nur bis 35 Euro pro Jahr pro Beschenktem eine Gabe überhaupt steuerlich absetzbar ist. Ob der Empfänger zusätzlich dieses Geschenk versteuern muss, ist auch im Einzelfall zu überlegen und man sollte ihm zumindest einen kleinen Hinweis geben, ob das Geschenk in seiner Steuererklärung für Probleme sorgen könnte.
 
Der Kauf von Blumen kann allerdings auch aus völlig anderen Gründen erfolgt sein.
 
Zum Beispiel wollte das Unternehmen, anlässlich einer Veranstaltung in den eigenen Räumen, durch ein wenig Blumendekoration die Stimmung verbessern und den Betrieb in einem gemütlichen Licht erscheinen lassen.
 
Es kann auch sein, dass Blumen zum allgemeinen Bild des Handelshauses gehören und zur Schaufensterdekoration dienen.
 
Der Einkauf von Pflanzen und Blumen die ein Blumengeschäft oder eine Gärtnerei oder ein Gartenfachhandel vornimmt, sollen hier nicht näher betrachtet werden. Bei diesen drei Betrieben wäre der Pflanzen- und Blumeneinkauf in der Regel als Wareneinkauf zu verbuchen und unstreitig eine Betriebsausgabe.
 
 
Ob Blumen jederzeit bei den anderen Unternehmern als Betriebsausgabe zu werten sind, führt doch oft zu Nachfragen bzw. Gedanken seitens des Finanzamtes.
 
Speziell tauchen diese Gedanken auf, wenn die Blumen zu Feiertagen oder zu familiären Geburtstagen gekauft wurden. Dann stellt sich schon mal die Frage, ob der Erwerb der Blumen mit einem privaten Anlass zu tun hat und damit dieser Kauf steuerlich nicht absetzbar ist.
 
Anlässe, wie die Geburtstage von Mitarbeitern, sind ebenfalls zu untersuchen. Auch hier gibt es Grenzen, bis zu denen man Mitarbeitern, steuerlich absetzbar, kleine Geschenke machen darf. Sollten diese Grenzen überschritten werden, wäre das Geschenk eine Lohn- oder Gehaltsvergütung, die dann sogar steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen wäre.
 
Ein Blumengeschenk an die Sekretärin im Wert von 5.000 Euro, zum Beispiel die Neubepflanzung des heimischen Gartens der angesprochenen Sekretärin unterliegt mit Sicherheit einer Lohnversteuerung, da die Grenzen weit überschritten wären.
 
Ob der wöchentliche Blumenstrauß oder der Blumenschmuck für das Geschäftsleitungsbüro, die Konferenzsäle oder auch verschiedene Abteilungsbüros betrieblich absetzbar ist, braucht hier nicht untersucht zu werden, da alleine der wiederholt gekaufte Blumenschmuck im Unternehmen, für jeden sichtbar und für jeden erkennbar ist und es sich somit um eine Betriebsausgabe handelt.
 
Spannend und interessant, sind einzelne Blumenkäufe, die unregelmäßig oder die, wie gesagt, zu gewissen Festtagen, zu gewissen Feiertagen oder zu gewissen familiären Anlässen unternommen werden.
 
Allerdings sind Pflanzen für den Betrieb steuerlich abzusetzen, wenn zum Beispiel der Vorgarten, das Entrée des Betriebes, neu bepflanzt wird oder gepflegt wird. Dann hat das eher betrieblichen Charakter, als privaten Charakter, da die Bepflanzung das Aushängeschild des Unternehmens sein kann und den Kunden eher zum Kauf führt. Die Blumen sind oder die Bepflanzung im Vorgarten wäre trotzdem nicht als Werbekosten zu verbuchen, sondern eher auf dem Konto Dekoration.
 
Bei Blumenkäufen, je nachdem, wo man sie erwirbt, hat das Unternehmen auch einen gewissen Vorsteuerabzug, solange die eingekauften Pflanzen betrieblich verwendet werden.
 
Hier gibt es allerdings unterschiedliche Steuersätze, sodass selbst Steuerfachleute die Besteuerung eines Weihnachtsbaums immer belächeln, da dieser manchmal mit 19% Umsatzsteuer und manchmal mit 7% Umsatzsteuer belegt ist.
 
 
F A Z I T
 
Blumen sind steuerlich meistens abziehbar.
 
Blumen erhöhen die Motivation entweder des Beschenkten oder Desjenigen, der sich darüber freuen kann oder erhöhen auch das Ansehen des Unternehmens.
 
Achten Sie dennoch darauf, welchen Grund es für den Kauf der Blumen und Pflanzen gab. Wenn es eine betriebliche Veranlassung ist, achten Sie bitte auf die korrekte Einkaufsrechnung und das Unternehmen spart Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, sowie Körperschaft- und Einkommensteuer.
 
Da Geschenke steuerlich auf einem gesonderten Buchhaltungskonto zu verbuchen sind, ist es nicht sinnvoll für alle Blumeneinkäufe ein Konto „Blumen“ einzurichten. Verbuchen Sie den Einkauf entsprechend seiner Veranlassung, entweder als „Dekoration“, „Betriebsbedarf“, „Geschenk“ oder, sofern es solche Konten gibt, auf „Veranstaltungskosten“.
 
Zur kurzweiligen Ablenkung haben wir auf der Seite "Steuersparende Blumen und Pflanzen-Beispiele" einige Betriebsausgaben abgebildet.
 
 
 
 
 
Über welche Betriebsausgaben der Unternehmer ebenfalls nachdenken sollte, lesen Sie in unserem Beitrag
 
"Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  28.07.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
IHR THEMA
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
WIE TEUER WIRD FEHLENDER VORSTEUERABZUG?
Für die betrieblichen Einkäufe hat der Unternehmer normalerweise eine Forderung gegen das Finanzamt auf Erstattung der gezahlten Vorsteuerbeträge.
Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden. Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel zu ermitteln.
 
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
AUFMERKSAMKEITEN
Ein paar Überlegungen zu steuerlich absetzbaren "Aufmerksamkeiten" und auch Hinweise, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und speziell auch Umsatzsteuer gespart werden kann, haben wir in diesem Beitrag aufgeschrieben. Jeder Unternehmer entscheidet schließlich selbst, was Betriebsausgaben sind.
NEUESTE ARTIKEL
Wir veröffentlichen zu verschiedenen Themen auch in Zukunft immer wieder weitere Gedanken und Hinweise und werden auch künftig Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist, geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
STEUERBERATUNG DIGITAL
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

GESCHENKE - STEUERLICH
Geschenke sind oft hilfreich, behauptet der Steuerberater für Hamburger Unternehmer und erklärt die steuerliche Absetzbarkeit.
BUCHHALTUNG DIGITAL
Wie und in welchen Schritten fünktioniert die Buchhaltung digital, erläutert der Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg). Die Belege und Unterlagen einfach digital abgeben und auch die Auswertungen - jederzeit zugänglich - online erhalten, ist eine erhebliche Arbeits- und Ablaufvereinfachung.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
JAHRESABSCHLUSS
Wofür wird der Jahresabschluss benötigt und wie gestaltet man den Jahresabschluss, beleuchtet der Steuerberater für in Hamburg tätige Unternehmen.
 
Um unsere Website für Sie zu verbessern, erfassen wir anonyme Nutzungsdaten. | Mehr zum Datenschutz