Ermittlung der Körperschaftsteuer

Ablauf der Berechnung der Körperschaftsteuer - erklärt vom Steuerberater

Zusammengestellt am 30.10.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater aus Norderstedt

Ermittlung der Körperschaftsteuer
 
Wie schon auf unserer Seite Körperschaftsteuer erläutert, ist die Einkommensversteuerung von Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuergesetz geregelt.
 
 
Die Ermittlung und Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt in den nachstehenden Schritten:
 
1 Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag laut Steuerbilanz (unter Berücksichtigung der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen nach Paragraph 5a Einkommensteuergesetz (EStG)
2 + Hinzurechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste (z.B. aus Gewerblicher Tierzucht, stillen Gesellschaften oder aus Personengesellschaftsbeteiligungen)
3 + Hinzurechnungen wegen Einlageminderungen in Personengesellschaften mit beschränkter Haftung
4 - Kürzung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften
5 + Gewinnzuschlag (vergleichbar einer Verzinsung) für nicht verwendete 6b-Rücklagen
6 +/- Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
7 + Hinzurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen
8 - Abzug von Gewinnerhöhungen von bereits in Vorjahren versteuerten verdeckten Gewinnausschüttungen
9 - Einlagen und verdeckte Einlagen
10 + nicht abzugsfähige Aufwendungen (z.B. 30% der Bewirtungskosten)
11 + Gesamtbetrag der Zuwendungen (z.B. gezahlte Spenden und Mitgliedsbeiträge)
12 - sonstige inländische steuerfreie Einnahmen
13 + Hinzurechnungen nach Paragraph 3c Einkommensteuergesetz, für nur anteilig absetzbare Betriebsausgaben
14 +/- Hinzurechnungen oder Kürzungen bei Umwandlungen (z.B. ein zu berücksichtigender Umwandlungsverlust oder ein Einbringungsgewinn)
15 +/- Hinzurechnungen oder Kürzungen bei ausländischen Einkünften oder Einkunftsteilen (z.B. nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Gewinne oder Verluste oder ausländische Steuern)
16 + Berichtigungsbetrag nach Paragraph 1 des Aussensteuergesetzes für z.B. "falsche" Verrechnungspreise
17 +/- Hinzurechnung oder Kürzung der Beteiligungserträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, Körperschaften und Personenvereinigungen
18 +/- Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen (z.B. Gewinnabführung oder Verlustübernahme)
19 +/- Hinzurechnung nicht abziehbarer Zinsen bzw. Kürzung des abziehbaren Zinsvortrags
20 +/- sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen (Arbeitsposition speziell für branchenspezifische Vorschriften)
21 = Summe der Einkünfte (= steuerlicher Gewinn)
22 - abziehbare Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), auch aus Zuwendungsvortrag
23 + sonstige Hinzurechnungen bei ausländischen Einkünften (z.B. durch Paragraph 2a Einkommensteuergesetz)
24
+ nicht zu berücksichtigender bzw. wegfallender Verlust des Wirtschaftsjahres z.B. wegen Anteilsübertragungen
25 +/- bei Organträgern
Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften
Kürzungen bzw. Hinzurechnungen resultierend aus der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften
Abzug des der Organgesellschaft zuzurechnenden Einkommens des Organträgers
26 +/- bei Organgesellschaften
Zurechnung von Einkommen des Organträgers nach Paragraph 16 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (Ausgleichszahlungen)
Abzug des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens
27 + nicht zu berücksichtigende oder wegfallende Verluste des Wirtschaftsjahres, die nicht schon durch das Umwandlungssteuergesetz hinzuzurechnen waren
28 + Hinzurechnung der nicht ausgleichsfähigen Verluste des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Umwandlungssteuergesetz
29 = Gesamtbetrag der Einkünfte (maßgebend für Verlustabzüge)
30 - Verlustabzug (nach Paragraph 10d Einkommensteuergesetz)
31 = Einkommen
32 - Freibetrag (bis zu 5.000 Euro) für bestimmte Körperschaften
33 - Freibetrag wegen des Betriebs einer Land- und Forstwirtschaft
34 = zu versteuerndes Einkommen
35 = Körperschaftsteuerbetrag (z.B. mit dem Regelsteuersatz von 15%)
36 - anzurechnende ausländische Steuern
37 = Tarifbelastung zur Körperschaftsteuer
38 + Körperschaftsteuererhöhung  (z.B. wegen der Verwendung von älterem verwendbaren Eigenkapital)
39
 
= festzusetzende Körperschaftsteuer
40 - anzurechnende Kapitalertragsteuer
41
 
= verbleibende Körperschaftsteuer
42 - geleistete Vorauszahlungen
43 = Körperschaftsteuer-Nachzahlung
 
Auf die ergänzende Darstellung der Berechnung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer, wurde hier verzichtet, da Gesetzgebungsbemühungen während des Verfassens dieses Beitrags, zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags diskutiert wurden.
 
 
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