Mandantenschutz vom Steuerberater

 
Mandantenschutz ist selbstverständlich

Sind meine Daten und Anliegen geschützt?   Schützt der Steuerberater mich?

Zwei Arten von Mandantenschutz bei der COUNSELOR in Norderstedt

 
Mandantenschutz gibt es in zwei verschiedenen Arten
 
1) Mandantenschutz gegenüber Steuerberater-Kollegen, die sich von uns im Einzelfall helfen lassen
 
und
 
2) den Schutz des Mandanten vor den Maßnahmen des Finanzamts.
 
Wir beachten beides und jede unserer Handlungen ist von diesen Prinzipien bestimmt.
 
Für uns ist es selbstverständlich, wenn uns ein Steuerberater-Kollege um Hilfe bittet, dass wir den Steuerberater-Kollegen als Auftraggeber verstehen und nicht dessen Mandanten. Es ist sein Mandantenkontakt und nicht unser Kontakt.
 
Je nach Ausgestaltung des Auftrages geben wir Ergebnisse unserer Arbeit dann nur an den Steuerberater-Kollegen und nicht direkt an seinen Mandanten heraus. Auch die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt dann mit dem Steuerberater-Kollegen direkt. Bei dieser Betrachtung ist es egal, ob es bei dem Auftrag um die Erstellung einer laufenden Buchhaltung oder um die Durchsicht eines Konzernabschlusses geht.
 
Während der Bearbeitung entstehende Fragen, können entweder direkt mit dem Mandanten (im Namen des Steuerberater-Kollegen) geklärt werden oder zur Klärung durch den Steuerberater-Kollegen diesem aufgegeben werden. Da es im Hause der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH ohnehin üblich ist, die Fragen, die bei der Bearbeitung eines Auftrages entstehen, schriftlich zu stellen, existieren die allseits beliebten „Fragezettel“ und „Anforderungsschreiben“  ohnehin.
 
Auch bei den Aufträgen, eine Fortführungsprognose für ein Unternehmen zu stellen, ist, auch wenn direkter Kontakt zu dem Unternehmer nötig sein sollte, ein Mandantenschutz für den Steuerberater-Kollegen selbstverständlich. Auch werden unsere Ergebnisse und auch die Feststellungen in den meisten Fällen nur dem Steuerberater-Kollegen übersandt und nicht direkt an den Mandanten gegeben. Der Steuerberater-Kollege kann dann selbst entscheiden, inwieweit er unsere Arbeitsergebnisse weitergibt.
 
 
Und genauso wichtig, ist der Mandantenschutz, den wir bei unseren eigenen Mandanten jeden Tag praktizieren.
 
Unser Mandant ist vor Risiken und Gefahren zu schützen, die durch Maßnahmen des Finanzamts oder anderer Behörden entstehen können.
 
Auf Risiken, die während der Bearbeitung einzelner Aufgaben entdeckt werden, wird unser Mandant laufend hingewiesen. Sofern z.B. bei der Erstellung einer Buchhaltung Sachverhalte oder Vorgänge auffallen, die gefährlich oder verbesserbar sind, wird das Mandat bei Auslieferung der Buchhaltung auf diese Risiken hingewiesen. Bei diesem Hinweis kann es sich darum handeln, dass z.B. eine Lieferantenrechnung nicht ordnungsgemäß ist, aber auch, dass z.B. Kosten gespart werden können, wenn eine kurzfristige Finanzierung in eine langfristige Finanzierung umgestellt werden würde.
 
Auch weisen wir auf Fristen und Planungsnotwendigkeiten hin, die später die Beantwortung von Finanzamtsfragen erheblich vereinfachen. So ist es einfach sinnvoll und richtig, alle Vereinbarungen, Verträge und Protokolle auf dem Laufenden und aktuell zu halten, damit nicht Vorgänge passieren, die dann in einer nicht gewollten Art zu versteuern sind. So ist z.B. darauf zu achten, dass die Entlastung der Geschäftsleitung für abgelaufene Geschäftsjahre auch (schriftlich) vorgenommen wird, wenn nicht größere Verfehlungen dagegen sprechen. Oder es ist darauf zu achten, dass die Rechnungen an Kunden auch alle Angaben, speziell zu Steuerbefreiungen, enthalten, ohne die es zu einer Nachversteuerung kommen könnte.
 
Im Beratungsgespräch werden zudem viele weitere Vorgänge angesprochen.
 
Ohne extra einen Liquiditätsplan zu erstellen, ist zum Beispiel ein immer wiederkehrendes Thema, die Höhe der Steuer-Vorauszahlungen und deren Berechtigung. Oder die grobe Planung zur Bildung von Steuer-Rücklagen, damit später auftretende Steuer-Nachzahlungen nicht die Liquiditätssituation des Unternehmers gefährden.
 
Auch wird oft über die Vorgehensweise der Finanzverwaltung gesprochen, damit das Unternehmen auf überraschende Besuche des Finanzamtes, zum Beispiel wegen einer Umsatzsteuer-Nachschau, vorbereitet ist. Allgemein versuchen wir allerdings schon in der laufenden Bearbeitung die Unterlagen so aufzubereiten, dass das Finanzamt plausible Erläuterungen schon im Vorwege bekommt, damit der jeweilige Bearbeiter keine Notwendigkeit mehr verspürt, eine Prüfung des Unternehmens anzuordnen.
 
Hier gilt einfach der Grundsatz:
Je glaubwürdiger, die eingereichten Unterlagen ein Bild des Unternehmens ergeben, je weniger Mut ist für den einzelnen Sachbearbeiter nötig, den eingereichten Steuererklärungen zu glauben, ohne dass er die Verantwortung dafür an die Betriebsprüfungsstelle abgeben muss.
 
 
Wir schützen hier unsere Mandanten schon im Vorfeld vor den Überraschungen einer Betriebsprüfung, die möglicherweise unnötiges Geld, aber mindestens Zeit kosten.
 
Sofern Sie also Fragen zu unserem Verständnis von Mandantenschutz haben, egal ob Sie Steuerberater-Kollege oder Unternehmer sind, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine in Norderstedt.
 
 
 
Wo - auf dieser Webseite - Sie weitere "interessante" Themen finden, lesen Sie auf der Seite "Gedanken".
 
 
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
 
 

Getrennte Kasse

Eheleute teilen die Einkommensteuer
Gedanken der COUNSELOR, Steuerberater

 
Eheleute müssen nicht immer die getrennte Veranlagung wählen, wenn sie genauer wissen wollen, wer welche Steuern zu zahlen hat.
 
Einige Überlegungen zum Thema "getrennte Kassen" lesen Sie im Artikel "Einkommensteuer Aufteilung".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.

GmbH & Co. KG

Voraussetzungen und Anforderung
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Was ist notwendig, um eine GmbH & Co. KG zu gründen?
 
Gibt es Weiteres zu beachten?
 
Ein paar Überlegungen finden Sie im Artikel "Grundlagen einer GmbH & Co. KG".
 
 

Versicherungszahlung

Einnahmen von Versicherungen
Überlegungen der COUNSELOR

 
Der Geldeingang von der Versicherung kann steuerpflichtig sein.
 
Unsere Gedanken und Überlegungen zu diesem Thema lesen Sie unter  "Einnahmen von Versicherungen".
 

N E U E S

Immer wieder Neues - auch zu Steuern
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt

 
Immer wieder Neues und aktuelle Informationen zu neuen Artikeln und neuen Gedanken, finden Sie auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
 
Auch wenn von uns eine neue Arbeitshilfe zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer oder auch zum Jahresabschluss bereitgestellt wird, geben wir Ihnen auf dieser Seite einen Hinweis.
 
Zu den neu veröffentlichten Gedanken und Hinweisen finden Sie etwa für vier bis sechs Wochen jeweils den Link zu der Neuigkeit auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
 
Die COUNSELOR wünscht viel Spaß beim Entdecken und Stöbern.

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