Der Gewinn liegt im Einkauf

Die Verbesserung des Unternehmenserfolgs hat viele Gelegenheiten

Gedanken am 22.09.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Der Gewinn liegt im  Einkauf
 
Dieser einfache Satz
 
„Der Gewinn liegt im Einkauf“
 
ist für jeden ganz einfach vorstellbar.
 
Sie kaufen einen Gegenstand (zum Beispiel ein Bild) für 20.000 Euro und nach kurzer Zeit verkaufen Sie diesen Gegenstand wieder, für einen Preis von 25.000 Euro.
 
Die Freude ist groß. Es gab einen Gewinn von 5.000 Euro.
 
Was wäre es aber für eine Freude gewesen, wenn Sie den Gegenstand (hier: das Bild) für 15.000 Euro eingekauft hätten?
 
Der Gewinn hätte 10.000 Euro betragen.
 
Mit dem selben Vorgang hätten Sie Ihren Gewinn verdoppelt bzw. 5.000 Euro mehr Gewinn erzielt, als bei der Variante mit dem Einkaufspreis von 20.000 Euro.
 
Vielleicht hätten Sie beim Einkauf nur besser verhandeln sollen oder einen anderen Lieferanten befragen sollen, und es wäre diese eklatante Gewinnsteigerung möglich gewesen.
 
 
Volkswagen hat es uns allen vor Jahren vorgemacht, und zur Verbesserung der Einkaufskonditionen extra einen „harten“ Einkaufsmanager bei der Konkurrenz abgeworben, der in der Folgezeit die Kosten im Einkauf so senken konnte, dass der Gewinn bei Volkswagen spürbar gesteigert werden konnte.
 
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang ja auch, die Auswirkung niedrigerer Einkaufskosten auf die Möglichkeit bei den Verkaufspreisen dann so flexibel zu reagieren, dass mehr Produkte verkauft werden können, weil der Kunden-Endpreis dann attraktiver sein kann.
 
Um den Satz
„Der Gewinn liegt im Einkauf“
mit Leben zu erfüllen, muss man das Wort „Einkauf“ näher betrachten.
 
Was kauft das Unternehmen alles ein, ist hier die Frage.
 
Es sind nicht nur allein die Rohstoffe, die zur Produktion der Ware benötigt werden, sondern auch alle anderen Positionen, die das Unternehmen bezahlen muss. Wenn wir die Gedanken einmal schweifen lassen, wofür das Unternehmen Geld ausgibt, entdecken wir sofort, eine Vielzahl von Positionen, bei denen es sich lohnen könnte, über die Einkaufkonditionen nachzudenken.
 
Wenn das Unternehmen zum Beispiel monatlich für Telefonkosten nur 100 Euro weniger ausgeben muss, selbstverständlich bei gleicher Leistung, ist der Jahresgewinn um 1.200 Euro höher. Dadurch wird ein besseres Bank-Rating erzielt und auch mehr Geld für den Unternehmer oder die Gesellschafter zur Verfügung stehen. Eine verbesserte vertragliche Situation mit der Telefongesellschaft oder ein Anbieterwechsel können hier den Gewinn „herbeizaubern“.
 
Möglichkeiten, den Unternehmensgewinn zu steigern, ergeben sich bei nahezu allen Betriebsausgaben:
 
Personalkosten
Raumkosten
Versicherungen
Werbekosten
Repräsentationskosten
Beratungskosten
Verwaltungskosten
Vertriebskosten
Reparatur- und Instandhaltungskosten
Kraftfahrzeugkosten
Telefonkosten
Versandkosten (Porti)
Bürobedarf
Zinsaufwendungen
Kreditkosten
etc.
etc.
 
 
In jeder der genannten Positionen ergeben sich Sparpotentiale, auf die wir hier nicht vollständig eingehen oder eingehen können. In jedem Unternehmen sind auch die Voraussetzungen zu unterschiedlich, um pauschale Verbesserungshandlungen vorzuschlagen.
 
 
 
 
Allerdings sollte jedes Unternehmen überlegen, ob es nicht Möglichkeiten gibt
 
- Mitarbeitern, steuer- und sozialabgabenfrei, Geld zukommen zu lassen und so die Personalkosten des Unternehmens zu senken.
 
- die Konditionen für den Einkauf von Bürobedarf nach zu verhandeln oder den Lieferanten zu wechseln
 
- mit der finanzierenden Bank zu sprechen, ob die Zinskonditionen verbessert werden können
 
oder
- Kraftfahrzeugkosten zu senken, durch Flottenvereinbarungen mit dem Hersteller oder der Versicherung – eventuell ist dieses sogar möglich, über die Teilnahme an einer Sammelvereinbarung im Berufsverband
 
- Raumkosten auf den Vermieter zu verlagern, in dem der Vermieter Umbaukosten oder Wartungs- und Pflegekosten übernimmt (und sei es nur das Schneeräumen).
 
 
Bei sämtlichen Spar-Anstrengungen sollte allerdings nicht vergessen werden, dass oft die teurer eingekaufte Ware oder Dienstleistung am Ende billiger ist, da die Qualität besser ist, als die Qualität der günstigeren Variante. Hier gilt es, abzuwägen, ob der höhere Preis akzeptabel ist, weil die Leistung stimmt und auf lange Sicht das Unternehmen vor Risiken und Schäden bewahrt. Es kann z.B. sehr schnell, sehr teuer werden, wenn zum Beispiel die Buchhaltung – zwar supergünstig – erstellt wird, aber später das Finanzamt, die Buchhaltung nicht akzeptiert und die Steuernachforderungen sämtliche Kostenersparnisse bei weitem übersteigen.
 
Wohl überlegte „Sparmaßnahmen“ in den Einkaufskonditionen, verbessern aber insgesamt erheblich den Gewinn des Unternehmens.
 
Der Unternehmer sollte sich von Zeit zu Zeit – oder im Gespräch mit dem Steuerberater – alle Kostenpositionen seines Unternehmens ansehen und über Möglichkeiten der Verbesserung nachdenken.
 
In dieser Überlegung findet dann auch der Gedanke der „Vereinfachung“ Platz.
 
Was passiert im Unternehmen, wenn man die Abläufe, die Produktionszeiten oder die Verpackung ändert(?)
 
- Was passiert, wenn kostenintensive und/oder risikobehaftete Produktionsprozesse an Subunternehmer delegiert werden (Auslagerung) oder wenn die Belieferung mit den Produktionsrohstoffen „in time“ mit den Lieferanten vereinbart wird (geringere Lagerkosten)(?)
 
- Was passiert, wenn eine neue Produktionsmaschine die doppelte Menge in der selben Zeit produzieren kann, oder die Verwaltung der Kundenforderungen mit Hilfe der neuen EDV-Anlage voll automatisiert Mahnungen zu den offenen Kundenforderungen verschickt(?)
 
- Was passiert, wenn das Produkt nicht mehr mit 3 oder 4 „Verpackungen“ versehen wird, sondern nur noch mit 2 „Ummantelungen(?)
 
 
Hier haben wir nur einige wenige Fragen gestellt, die nach dem Durchdenken und der Umsetzung der Verbesserung, den Unternehmensgewinn erheblich steigern können, ohne dass die Lieferanten oder gar die Kunden verprellt werden.
 
Wenn das Unternehmen dann noch den Mehrgewinn zu Teilen an die Belegschaft (das Personal) weitergibt, erhöht sich das Gewinnpotenzial nochmals.
 
 
Bei all diesen Überlegungen darf nicht vergessen werden, dass der erzielte Mehrgewinn auch zu mehr Steuerbelastung führt. Diese Mehr-Steuern werden zwar durch den Mehr-Gewinn bezahlt, dennoch ist es eine Überlegung wert, ob die „Abteilung Steuern“ nicht auch als Lieferant angesehen werden sollte und auch hier Verhandlungen über die Einkaufskonditionen sinnvoll wären.
 
Attraktiv sind „gesparte Steuern“ besonders dadurch, dass die Steuerersparnis steuerfrei ist und sofort die Rendite des Unternehmens erhöht.
 
Um Steuern zu senken, gibt es wiederum mehrere Herangehensweisen.
 
Man kann über die Gesellschaftsform nachdenken, über den Standort des Unternehmens oder auch über Möglichkeiten bei der Gewinnermittlung und im Jahresabschluss.
 
Nur mal kurz nachgerechnet:
 
1 Euro weniger Steuern
 
ist 1 Euro mehr Netto-Gewinn
und
sogar 1 Euro mehr Rendite
und
sogar 1 Euro bessere Bonität bei Banken und Lieferanten
und
der Lebenspartner und/oder Geliebte hat Dich um 1 Euro mehr lieb.
 
 
Soweit eine kurze Ablaufschilderung bei 1 Euro Mehr-Gewinn.
 
Und dieser Mehr-Gewinn ist nicht entstanden, durch Mehr-Verkaufsanstrengungen und Mehr-Vertrieb oder durch Mehr-Kunden oder Mehr-Angebot, sondern durch Überlegungen zu den Einkaufskonditionen und auch speziell zu der Steuerbelastung.
 
Ausführungen zu der Gesellschaftsform, den Unternehmenssteuern, der Kalkulation oder dem Verlust des Vorsteuerabzugs finden Sie auf unseren anderen Seiten.
 
 
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Dein Gewinn liegt im Einkauf
 
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  22.09.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
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Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema "Unternehmenserweiterung" auf der Seite
 
 
 
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Vorsteuer-Verlust

Ein Rechenbeispiel
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Für die betrieblichen Einkäufe hat der Unternehmer normalerweise eine Forderung gegen das Finanzamt auf Erstattung der gezahlten Vorsteuerbeträge.
 
Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden.
 
Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel auf der Seite "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" zu ermitteln.
 
 

Gedanken zu Steuern

Verschiedene Eingangs-Überlegungen
geschrieben vom Counselor Ralph J. Schnaars

 
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