Gesellschaftsformen in Deutschland

Welche Gesellschaftsform kann mein Unternehmen haben?

Gedanken zur Gesellschaftsform oder Unternehmensform am 27.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Gesellschaftsform spart Steuern
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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hilft bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform auch unter steuerlichen Aspekten
 
Die Gesellschaftsform ist die Grundlage einer steuersparenden Firmenstruktur. Deshalb ist die Frage "Welche Gesellschaftsform passt zu meinem Vorhaben?" bedeutend.
 
Welche Gesellschaftsformen gibt es für mich? - überlegt dieser Beitrag.
 
 
Für ein Unternehmen oder eine Selbständigkeit kann man zwischen folgenden Gesellschaftsformen wählen
 
Einzelunternehmen (entweder gewerblich oder freiberuflich)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
oHG (offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
EWIV (europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
UG (Unternehmergesellschaft)
Ltd (Limited)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)(
GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin)
eG (eingetragene Genossenschaft)
AG (Aktiengesellschaft)
SE (europäische Aktiengesellschaft)
eV (eingetragener Verein)
Stille Gesellschaft (typisch oder atypisch)
Stiftung (rechtsfähig)
 
Wir verzichten hier darauf, exotische Rechtsformen und Gebilde aufzuführen, weil ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine AG & Co. KG oder ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein eher selten sind und auch nur selten die Vorteile bringen, die die Mehrkosten der exotischen Rechtsform mit sich bringen.
 
Eine GbR entsteht schnell.
 
Eine GmbH ist aber sicherer.

 
Welche spezielle Rechtsform für Ihren Geschäftsbetrieb am Sinnvollsten ist, muss man genau überlegen und hierbei mindestens folgende Eckpunkte und Hauptfragen beantworten
 
Gibt es Haftungsrisiken, und wenn ja, welche?
Wie viele Gesellschafter sollen beteiligt werden?
Soll das Unternehmen später verkauft oder vererbt werden?
Ist Ihre Tätigkeit eher freiberuflich oder gewerblich?
Arbeiten Sie mit großem Fremdkapital (Darlehen, Kredite)?
Ist ein Börsengang geplant?
Wie viele Mitarbeiter sollen beschäftigt werden??
Wie hoch ist der voraussichtliche, jährliche Gewinn?
Sollen Vermögenswerte und Risiken getrennt vom Privatvermögen gehalten werden?
Gibt es internationale Geschäftsbeziehungen?
Gibt es im Kunden-Ansehen Vorteile mit einer anderen Gesellschaftsform?
Wird eine Erlaubnis für das Geschäft gebraucht?
Ist die Erlaubnis personenabhängig?
Soll das Unternehmen Kapital renditebringend anlegen?
Soll an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen werden?
Wie viele Geschäftsführer oder Vorstände soll es geben?
Soll es verschiedene Abteilungen im  Unternehmen geben?
Wird fremdes Anfangskapital benötigt?
 
 
und weitere einzelne, auf den Einzelfall bezogene Überlegungen
 
 
 
Für viele Vorhaben reicht schon ein Einzelunternehmen, allerdings kann es für (zwei) Partner, die an einer gemeinsamen Idee arbeiten, sinnvoller sein,
eine GmbH zu gründen, als in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Geschäfte zu betreiben.
 
Eine Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) hat alleine über verschiedene, gesetzliche Vorschriften, die Streitigkeiten oder Unwägbarkeiten im Geschäftsleben vermeiden helfen, eine konsequentere Handlungsweise jedes Einzelnen zur Folge, so dass hier eine sichere Zukunft vermutet werden darf.
 
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu gründen, passiert schon allein durch ein Ja-Wort.
Vergleichbar mit einer Ehe ist man dann aber miteinander verbunden. Eine Trennung der Gesellschafter (Scheidung) bzw. die Beendigung der GbR passiert dann aber auch genauso schnell. Diese einfache Möglichkeit eine Gesellschaft zu gründen und auch wieder aufzugeben, ist aber trotzdem nur selten anzuraten, da die Risiken durch die gemeinschaftliche Haftung regelmäßig zu groß sind. Sofern der eine Gesellschafter z.B. einen Ferrari als Betriebsfahrzeug für die GbR anschafft, muss im Zweifel der andere Gesellschafter diese Anschaffung nicht nur mitbezahlen, sondern im schlechtesten Fall komplett alleine begleichen.
 
Auch ist für eine Unternehmensgründung, an der viele beteiligt werden sollen, nicht anzuraten, die Unternehmung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen.
 
Je nach der Fluktuation der Gesellschafter, der Finanzierung der Gesellschaft, der Haftungsbefreiung oder der ertragsteuerlichen Komponenten für die Gesellschafter, bieten sich hier
die Gesellschaftsformen
 
der GmbH
der Kommanditgesellschaft
oder
der Aktiengesellschaft
 
an. Ob weitere steuerliche Vorteile durch die Gründung einer GmbH & Co. KG genutzt werden können, muss im Einzelfall besprochen und überlegt werden.
Ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoller ist, eine gemeinnützige Gesellschaft oder eine EWIV zu gründen oder ob es aus Liquiditätsgründen notwendig ist, eine UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen oder ob die Rechtsform eines Vereins oder einer Genossenschaft die richtige Wahl ist, gleichgelagerte Interessen der Beteiligten bestmöglich abzubilden, muss in den Anfangsüberlegung zur Unternehmensgründung oder während der Überlegungen zum Unternehmensumbau genauer betrachtet werden.
 
Auch nichtsteuerliche Gründe, zum Beispiel das Erbrecht, können Anlass sein, eine Unternehmensstruktur umzubauen. Aber auch hier ist das Beachten der steuerlichen Konsequenzen immer dringend anzuraten, da Fehlkonstruktionen über die Jahre hinweg eine Menge unnötiger Steuern auslösen können.
 
Lassen Sie sich gerne zu der Wahl der Gesellschaftsform von uns unverbindlich beraten.
 
 
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Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
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RECHTSSTAND BEACHTEN
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  27.07.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Steuerberatungstermine.
 
 
 
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NEUES PRODUKT - NEUES UNTERNEHMEN
Das Unternehmen hat ein neues Produkt und überlegt, wie dieses neue Produkt besser am Markt zu positionieren ist. Eventuell ist die Verlagerung dieses Produkts in eine neue Gesellschaft sogar sinnvoll.
 
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen".
 
 
Zum Thema Gesellschaftsformen und Unternehmensstruktur
 
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Immer wieder aktuelle Neuigkeiten und Hinweise zu Abgabefristen, besonderen Angeboten, Urlaubszeiten und auch kleine Tipps, die weniger mit Steuererklärungen zu tun haben.
 
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EINZUGSERMÄCHTIGUNG FÜR DAS FINANZAMT
 
 
Bevor Sie zu der Entscheidung kommen, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die laufenden Steuern zu erteilen, lesen Sie bitte den Beitrag "Soll ich dem Finanzamt Lastschrifteinzug geben"
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