Gesellschaftsformen in Deutschland
Welche Gesellschaftsform kann mein Unternehmen haben?
Gedanken am 27.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Für ein Unternehmen oder eine Selbständigkeit kann man zwischen folgenden Gesellschaftsformen wählen
Einzelunternehmen (entweder gewerblich oder freiberuflich)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
oHG (offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
EWIV (europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
UG (Unternehmergesellschaft)
Ltd (Limited)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)(
GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin)
eG (eingetragene Genossenschaft)
AG (Aktiengesellschaft)
SE (europäische Aktiengesellschaft)
eV (eingetragener Verein)
Stille Gesellschaft (typisch oder atypisch)
Stiftung (rechtsfähig)
Wir verzichten hier darauf, exotische Rechtsformen und Gebilde aufzuführen, weil ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine AG & Co. KG oder ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein eher selten sind und auch nur selten die Vorteile bringen, die die Mehrkosten der exotischen Rechtsform mit sich bringen.
Welche spezielle Rechtsform für Ihren Geschäftsbetrieb am Sinnvollsten ist, muss man genau überlegen und hierbei mindestens folgende Eckpunkte und Hauptfragen beantworten
Gibt es Haftungsrisiken, und wenn ja, welche?
Wie viele Gesellschafter sollen beteiligt werden?
Soll das Unternehmen später verkauft oder vererbt werden?
Ist Ihre Tätigkeit eher freiberuflich oder gewerblich?
Arbeiten Sie mit großem Fremdkapital (Darlehen, Kredite)?
Ist ein Börsengang geplant?
Wie viele Mitarbeiter sollen beschäftigt werden??
Wie hoch ist der voraussichtliche, jährliche Gewinn?
Sollen Vermögenswerte und Risiken getrennt vom Privatvermögen gehalten werden?
Gibt es internationale Geschäftsbeziehungen?
Gibt es im Kunden-Ansehen Vorteile mit einer anderen Gesellschaftsform?
Wird eine Erlaubnis für das Geschäft gebraucht?
Ist die Erlaubnis personenabhängig?
Soll das Unternehmen Kapital renditebringend anlegen?
Soll an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen werden?
Wie viele Geschäftsführer oder Vorstände soll es geben?
Soll es verschiedene Abteilungen im Unternehmen geben?
Wird fremdes Anfangskapital benötigt?
und weitere einzelne, auf den Einzelfall bezogene Überlegungen
Für viele Vorhaben reicht schon ein Einzelunternehmen, allerdings kann es für (zwei) Partner, die an einer gemeinsamen Idee arbeiten,
sinnvoller sein, eine GmbH zu gründen, als in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Geschäfte zu betreiben.
Eine Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) hat alleine über verschiedene, gesetzliche Vorschriften, die Streitigkeiten oder Unwägbarkeiten im Geschäftsleben vermeiden helfen, eine konsequentere Handlungsweise jedes Einzelnen zur Folge, so dass hier eine sichere Zukunft vermutet werden darf.
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu gründen, passiert schon allein durch ein Ja-Wort.
Vergleichbar mit einer Ehe ist man dann aber miteinander verbunden. Eine Trennung der Gesellschafter (Scheidung) bzw. die Beendigung der GbR passiert dann aber auch genauso schnell. Diese einfache Möglichkeit eine Gesellschaft zu gründen und auch wieder aufzugeben, ist aber trotzdem nur selten anzuraten, da die Risiken durch die gemeinschaftliche Haftung regelmäßig zu groß sind. Sofern der eine Gesellschafter z.B. einen Ferrari als Betriebsfahrzeug für die GbR anschafft, muss im Zweifel der andere Gesellschafter diese Anschaffung nicht nur mitbezahlen, sondern im schlechtesten Fall komplett alleine begleichen.
Auch ist für eine Unternehmensgründung, an der viele beteiligt werden sollen, nicht anzuraten, die Unternehmung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen.
Je nach der Fluktuation der Gesellschafter, der Finanzierung der Gesellschaft, der Haftungsbefreiung oder der ertragsteuerlichen Komponenten für die Gesellschafter, bieten sich hier
der GmbH
der Kommanditgesellschaft
oder
der Aktiengesellschaft
an. Ob weitere steuerliche Vorteile durch die Gründung einer GmbH & Co. KG genutzt werden können, muss im Einzelfall besprochen und überlegt werden.
Auch nichtsteuerliche Gründe, zum Beispiel das Erbrecht, können Anlass sein, eine Unternehmensstruktur umzubauen. Aber auch hier ist das Beachten der steuerlichen Konsequenzen immer dringend anzuraten, da Fehlkonstruktionen über die Jahre hinweg eine Menge unnötiger Steuern auslösen können.
Lassen Sie sich gerne zu der Wahl der Gesellschaftsform von uns unverbindlich beraten.
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 27.07.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Steuerberatungstermine.
Zum Thema Gesellschaftsformen und Unternehmensstruktur
finden Sie weitere Informationen, Hinweise und Gedanken
in den folgenden Artikeln:
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
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