Geschenke in Kürze

Was müssen Sie bei Geschenken an Geschäftspartner steuerlich berücksichtigen?

Die steuerliche Behandlung von Geschenken kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Geschenke in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
zeigt auch immer wieder die steuerliche Behandlung von Geschenken
Geschenke erhalten die Freundschaft und halten den Kontakt aufrecht. Dies ist auch im Geschäftsleben wichtig. Mitunter nehmen Geschenke, mit denen Geschäftspartner z.B. zur Weihnachtszeit, an Geburtstagen oder zu Betriebsjubiläen bedacht werden, beträchtliche Ausmaße an.
 
Um aus steuerlicher Sicht das „perfekte Geschenk“ zu finden, müssen Sie bestimmte Höchstgrenzen beachten, damit Sie Ihre Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen können und Ihnen auch der Vorsteuerabzug erhalten bleibt:
 
Ihre Ausgaben für Geschenke dürfen pro Geschäftspartner und Jahr nicht mehr als 35 € betragen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann gelten die 35 € als Brutto-, sonst als Nettobetrag. Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze:
Wird der Betrag überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug komplett und Sie verlieren zudem Ihr Recht auf den Vorsteuerabzug.
 
Auch buchhalterisch gibt es einiges zu beachten, damit die Ausgaben für Geschenke steuerlich geltend gemacht werden können. Insbesondere müssen Sie den Aufwand auf ein separates Konto buchen und die Belege gesondert aufbewahren.
 
Geschenke 1047329 - 11-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  November 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

GESCHENKE - STEUERLICH
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